1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

www.onlinetvrecorder.com

Discussion in 'Smalltalk' started by JepJep, Oct 17, 2007.

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  1. JepJep

    JepJep Byte

    www.onlinetvrecorder.com des is schon legal oder?^^

    Mfg Jep
     
  2. Sele

    Sele Freund des Forums

    Im Grunde verstoßen solche Dienste am laufenden Band gegen das Urheberrecht, weil sie über keinerlei Rechte an dem Material verfügen. Die RTL-Gruppe ist bereits erfolgreich gegen einen dieser Dienste vorgegangen. Würden die übrigen Sender gleiches tun (gegen jeden dieser Dienste), könnten onlinetvrecoder & Co. einpacken, weil sie in einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht die geringste Chance hätten.
     
  3. DRAGON1989

    DRAGON1989 Kbyte

    Onlinetvrecorder.com benutze ich nun schon seit etwa 2 Jahren.

    OTR ist eigentlich laut §53 des Urheberrechtsgesetzes legal wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird.

    Weiter beruft sich OnlineTVRecorder darauf, daß jeder ein Recht habe, privat Aufzeichnungen von TV-Sendungen anfertigen zu dürfen und dies auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben hat.
    Ist also sozusagen die digitale Form des Videorercorders zuhause. Da kannst du ja auch Sachen aufnehmen und an irgendwelche Personen weitergeben (die dir vielleicht auch den Auftrag dazu erteilt haben)

    Shift.tv wurde vor einem deutschen Gericht für unzulässig erklärt, da dieses Unternehmen Geld verlangt. Berufung wurde jedoch eingelegt.

    Wenn man OTR nutzt, um privat Sachen aufzunehmen, die du dann runterlädst ,um es anzuschauen ist daran nicht illegales.

    PS: OTR ist kostenlos, jedoch bekommt man durch 1 € Spende 100 Punkte, die es ermöglichen schneller und kompfortabler vom eigenen Server zu laden. (1GB download kostet 16 Punkte), ansonsten gibt es noch den "kostenlosen" download von Mirrors.
     
  4. JepJep

    JepJep Byte

    iok dann bin ich ja beruhigt =)! Thx für die schnelle antwort

    Jep
     
  5. JepJep

    JepJep Byte

    ach ja jetzt mal angenommen es ist legal, wie bekomme ich dann solcghe Punkte??

    Gruß Jep
     
  6. -humi-

    -humi- Joker

    lesen kannst aber? ;)
     
  7. JepJep

    JepJep Byte

    aso^^ hatte nur gedacht, weil ich auch schon 1 Punke HAHAHA! JUHUU:jump: :jump: :jump: hab, dass man die noch anderst bekommen kann aber dann is egal!

    thx!! Mfg Jep
     
  8. DRAGON1989

    DRAGON1989 Kbyte

    Kann man auch: Durch Bannerklicken;)
    Ansonten einfach von den Mirrors laden, oder zwischendurch mal 2-3 Euro per Paypal überweisen.
     
  9. TanteElse

    TanteElse Halbes Megabyte

    Banner anklicken reicht.Ich habe da noch nie was überwiesen. Ist auch nicht nötig.
     
  10. tdhp

    tdhp Halbes Megabyte

    man immer diese fragerei bzgl. dem urheberrecht: :rolleyes: :ironie:

    Auch wenn du vorsätzlich diese Dateien über Mirror (http bzw. ftp) lädst, ist es in Deutschland bisher NICHT strafbar - soll sich aber 2008 ändern.

    Lädst du die Dateien über Tauschbörsen (obwohl se die gleichen wie auf einem Mirror sind) ist es STRAFBAR.

    Kurz gesagt: Das herunterladen urheberrechtlich geschützter dateien ist LEGAL, sofern man diese nicht (gleichzeitig) anbietet (uploaded).
     
  11. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Nur dann, wenn die Quelle auch die Rechte zur Verbreitung hat. Denn ein Download aus einer illegalen Quelle ist selbst auch wieder verboten.

    Das gilt aber immer und hat mit Diensten wie OTR oder OMR nur bedingt was zu tun, da die sich ja darauf berufen, dass das ganze durch die Verschlüsselung nicht öffentlich ist. Jetzt könnte man sich natürlich fragen wozu dann die "alles auf einmal programmieren" Wishlist-Funktion gut ist, denn die macht OTR quasi zu einem reinen Downloadservice.

    Ich denke diese Art Online-Dienste sind ein bis zwei Urteile vom Verbot weg, ist nur eine Frage der Zeit. Wer sie bis dahin nutzen will, der muss sich eben bewusst sein dass er sich in einer rechtlichen Grauzone befindet.
     
  12. JepJep

    JepJep Byte

    O.o.
    Also kann es teoretisch schon sein, dass ichmich dabei strafbar machen egal ob ich mich in der 200 personen langen schlange anstelle oder vom mirrow lade??

    Mfg Jep
     
  13. TanteElse

    TanteElse Halbes Megabyte

    Nein, die Sorge ist so momentan unbegründet. Wenn die Fernsehsender ein entsprechendes Urteil gegen Onlinetvrecorder erwirken würden, wäre das eine anderer Geschichte. Bislang sind sie gegen diesen Anbieter aber nicht aktiv geworden. Rechtliche Ausgangssituation ist halt, dass es für dich als Nutzer zunächstmal egal ist, welchen technischen Weg du wählst, um eine Fernsehsendung aufzunehmen; ob du es mit deinem Recorder zuhause machst oder über das Internet.; und zur Aufnahme für eine Privat-Kopie bist du ja grundsätzlich berechtigt, wenn du deine GEZ-Gebühren bezahlst.

    Zur rechtlichen Diskussion siehe auch hier :

    http://de.wikipedia.org/wiki/OnlineTVRecorder

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/73434

    Man sieht, dass es ganz wesentlich darum geht, wie genau das jeweilige Angebot der Online-TV-Recorder konstruiert ist.
     
  14. JepJep

    JepJep Byte

    ok thx dann werde ich mir Filme jetzt erstmal weiter aufnehmen lassen und downloaden.

    Thx für die Antworten Mfg Jep
     
  15. tdhp

    tdhp Halbes Megabyte

    also nochmals: In Deutschland gibt es noch kein gesetz, dass verbietet, urheberrechtlich geschütztes material zu downloaden - also derzeit noch erlaubt (soll aber 2008 geändert werden) - das bezieht sich auf das strafrechtliche...

    zivilrechtlich sieht die sache anders aus.

    siehe auch: http://www.sicherheit-online.net/internetrecht-surfer.php
     
  16. JepJep

    JepJep Byte

    ok thx! Dann weredi ch nun erstmal weiter aufnehmen+downloaden.

    Mfg Jep
     
  17. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Du wiederholst dich......
     
  18. kroenefl

    kroenefl Kbyte

    Bist du dir da sicher? Ich habe mal gelesen dass es dann auch noch legal ist, denn man downloadet ja eine verschlüsselte Datei, die andere Leute nicht dekodieren können, solange sie sich nicht in die Aufnahme-Liste von OTR eingetragen haben.
     
  19. tdhp

    tdhp Halbes Megabyte

    ja. es geht hier nicht um verschlüsselt oder unverschlüsselt.
    otr will auf eine privatkopie raus - ist es aber nicht, da otr 1. die user nicht kennt (somit trifft weitergabe im freundeskreis nicht zu), 2. otr keine rechte an dem material hat (somit trifft zwar privatkopie zu aber nicht bei einer weitergabe an dritte)

    Wenn du die files derzeit nur von mirrors lädst, ist otr und der mirrorbetreiber dran - nicht du, weil du die datei nicht zur verfügung stellst.
     
  20. DRAGON1989

    DRAGON1989 Kbyte

    § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

    (1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    (2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

    1.
    zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
    2.
    zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
    3.
    zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
     
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