1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Zeitung: Deutsche Tauschbörsennutzer sollen verklagt werden

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MHJ, Mar 29, 2004.

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  1. Tomster.Net

    Tomster.Net Kbyte

    Das Verfassungsgericht hat schon in den 60er Jahren die Ermittlung und Überwachung von damals Tonbandgeräteinhabern für verfassungfeindlich erklärt. Das ist alles schon entschieden und hat seinerzeit zur Einführung der Urheberrechtsabgabe geführt. Es gibt nichts Neues. Die Verband der Musikindustrie ignoriert hier ein gültiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und muß wenn er das nicht umgehend einstellt als verfassungsfeindliche Organisation eingestuft werden.
     
  2. Gucky

    Gucky ROM

    Wieso um Himmels willen
    wird in der Presse immer von
    den Tauschbörsennutzern geredet.

    Ein Tauschbörsennutzer kann ja auch der sein der freie
    Daten tauscht bzw. mit anderen teilt .
    z.B. selbstgeschossenen Fotos
    selbsteedrehte videos
    eigene Programmierungen
    oder freeware die dafür freigegeben ist.....

    also Tauschbörsennutzer mit Leute gleichzusetzen
    die damit Raubkopien verbreiten
    ist das selbe wie Künstler mit Gemäldefälschern
    zu vergleichen

    Irsinn uund dazu noch diskriminierend...

    "Ein Tauschbörsennutzer dort jagt ihn......."

    Fahrenheit 451 lässt grüssen

    Alex
     
  3. MHJ

    MHJ Byte

    "Es kann jeden treffen", zitiert die FTD eine anonyme Quelle aus den Kreisen.

    Ich frage mich, ob sich das alles im verfassungsrechtlichen Bereich abspielt?! Ich kann jede IP-Range abscannen die ich will und die Standard-Ports der ganzen P2P-Börsen prüfen und wenn ich dann jemanden finde, der eMule etc. installiert hat, gibts mal ne pauschale Anzeige, weil er ja mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit irgend etwas illegales auf dem Rechner hat, egal ob ich das beweisen bzw. sehen kann oder nicht. Warum? Naja wozu sollte man sich überhaupt eMule oder sowas installieren, wenn man LEGALE Downloads tätigen will? Man bekommt alles LEGALE auch ohne Tausch-Programm.

    Alles komisch :aua:
     
  4. antilinux

    antilinux Byte

    Warten wir es einfach mal ab - Recht passt sich auch aktuellen Entwicklungen an und so mies wie heute war die Stimmung gegen "unrechtmäßige Vervielfältigungen" noch nie, schon gar nicht in den 60ern.
     
  5. Tomster.Net

    Tomster.Net Kbyte

    Genau die selben Argumente gab es in den 60er Jahren auch und die Verfassungsrichter haben seinerzeit die Tonbandbesitzer in Schutz genommen. Die Musikindustrie hat im Erbegbnis davon am meisten profitiert. Damals mußte die Musikindustrie zu ihrem Glück gezwungen werden und heute ist es wieder soweit.
     
  6. antilinux

    antilinux Byte

    "ja gut geld verdienen mit raubkopien!!! aber wenn man für seinen eigengebrauch mal ein paar mp3s über kazaa zieht ist das ja kein kapitalistisches vorgehen.. oder??

    und außerdem, warum sollte sich ein opfer nicht trauen, bis zum verfassungsgericht zu klagen!!!"



    ... schon alleine wegen des Kostenrisikos werden viele nicht bis zum höchsten deutschen Gericht gehen, weil Du vorher alle anderen Instanzen einschliesslich des Bundesgerichtshofes durchgeklagt haben mußt, bis das Bundesverfassungsgericht Deine Klage annimmt! Von daher schon richtig!

    Aber ich denke trotzdem, dass zwischen Telefon-/Wohnungsabhören und IP-Adresse von auffälligen P2P-Nutzern zu ermitteln ein gewaltiger Unterschied besteht. Es wird letzlich in die Waagschale geworfen, was zählt mehr: der Schutz des Einzelnen auf Privatsphäre - also Schutz seiner Internet/Download-Upload-Daten - oder das Interesse von Urheberrechtsinhabern wie der Musikindustrie. Da die schon heute behaupten, es ginge um ihre Existenz und an allem seien ja nur die bösen Raubkopierer schuld, glaube ich kaum, dass ein Verfassungrichter den P2P-nutzer noch in Schutz nehmen wird. Sorry, aber das ist mir echt zu blauäugig.
     
  7. NikoD

    NikoD Guest

    ja gut geld verdienen mit raubkopien!!! aber wenn man für seinen eigengebrauch mal ein paar mp3s über kazaa zieht ist das ja kein kapitalistisches vorgehen.. oder??

    und außerdem, warum sollte sich ein opfer nicht trauen, bis zum verfassungsgericht zu klagen!!!
     
  8. Tomster.Net

    Tomster.Net Kbyte

    Das Problem ist, daß es noch niemand bis zum Verfassungsgericht durchgezogen hat. Normalerweise wird das Strafmaß bei weitem nicht ausgereizt, meist wird das Verfahren frühzeitig gegen Zahlung einer Buße eingestellt. Da alle noch mal glimpflich davongekommen sind, geht niemand das Risiko ein, das Ganze bis zum Ende zu treiben. Etwas ähnliches gab es vor kurzem in der Jugendschutzdebatte. Als tatsächlich mal jemand das neue Jugendschutzgesetz bis zum Verfassungsgerichtshof treiben wollte (Zensur ist ein Deutschland verfassungswidrig), hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen zu geringem öffentlichen Interresse eingestellt.
    Sobald jemand Geld mit Raubkopien verdienen möchte, funktioniert die Strafverfolgung auch ohne illegale Methoden. Unser Rechtsstaat hat keinen Verfassungsbruch nötig.
     
  9. NikoD

    NikoD Guest

    wenn das stimmen sollte, dann müsste laut deutschen gesetzen jeder angeklagte freigesprochen werden, da beweise, die illegal beschafft wurden, nicht rechtsgültig sind... oder irre ich mich da??

    ich meine, dass es so eine regelung gibt!!!
     
  10. antilinux

    antilinux Byte

    @ Tomster.Net

    Ich akzeptiere ja gerne Deine Rechtauffassung, wär ja schön wenn Du recht hast! Aber ich hege doch erhebliche Zweifel, ob sich diese Argumentation vor Gericht durchsetzen wird. Wie sind bisherige MP3-Kopierer verurteilt worden (Urteile gabs ja schon zu hauf und meines Wissens auch anhand ermitteltet IP-Adressen)? Und mal ganz ehrlich: wenns die Richtigen erwischt, d. h. die zu 1000fach und mehr MP3 "tauschen", dann hab ich mit denen auch kein Mitleid. Ich bin bestimmt kein Fan der Musikindustrie, aber sowas kann und darf nicht sein. Ärgerlich fände ich nur, wenn jetzt wahllos jeder verfolgt wird, der hin und wieder mal ne MP3 zieht - dann träffe es definitiv die Falschen. Aber sicher auch nicht einfach, da eine Grenze zu ziehen, wo fängst an und wo hörts auf?
     
  11. sandstorm

    sandstorm Byte


    Ich bin ganz Deiner Meinung Tomster.Net
     
  12. Tomster.Net

    Tomster.Net Kbyte

    Nein es besteht kein Unterschied, es ist exakt das selbe. Das Internet ist genauso ein Transportmittel für Worte und Waren wie Telefon oder klassische Paketpost. Es wird Zeit daß dies vom Verfassungsgericht überprüft und klargestellt wird. Ob die Ermittlung des Users zulässig ist, ist rechtlich höchst umstritten, da die Daten hierzu auf Basis einer richterlich nicht genehmigten
    Abhöraktion ermittelt wurden. Die IP-Verbindungen dürfen erst nach einem begründeten Verdacht abgehört werden, nicht bereits vorher.
     
  13. antilinux

    antilinux Byte

    Sorry aber das ist absoluter Quak! Es besteht ein Unterschied, ein ganz entscheidender sogar, ob man Dein Telefon oder sonst was abhört oder ob man ein IP-Adresse ermittelt, mit der 1000e MP3 angeboten/gezogen wurden. Im übrigen wird die Ermittlung des Users über die Behörden geführt und das auch nur bei begründetem Verdacht. Da es hier letztlich um Straftaten geht auch ein absolut verfassungskonformes Mittel, so hart es für den einzelnen auch sein mag :rolleyes:
     
  14. Tomster.Net

    Tomster.Net Kbyte

    Verfassung geht vor Gesetz. Wäre nicht das erste Gesetz das das Verfassungsgericht als verfassungswidrig einkassiert. Erst vor ein paar Wochen wurde die gängige Abhörpraxis für Wohnungen für verfassungswidrig erklärt. Für Teile unserer Verfassung gilt das Ewigkeitsprinzip. Die kann man legal nicht ändern.
    In den 80er Jahren, sollte den öffentlichen Bilbliotheken verboten werden Bücher, Ton- und Datenträger zu verleihen. Da ging die Industrie übers BGH auch bis zum Verfassungsgericht und hat verloren.
    Das heute ist wieder der gleiche Rechtsstreit, allerdings ist die Lobbyarbeit der Industrie heute besser.
    Das herunterladen aus "offensichtlich illegalen" Quellen ist mittlerweile gesetzeswidrig. Das Auspionieren von Millionen Internetbenutzern ohne richterlichen Beschluß ist genauso gesetzeswidrig. Die Musikindustrie macht hier einen auf Stasi und das muß gestoppt werden. Nur der Staat hat das Recht auf Abhöraktionen und das auch nur unter strengen gesetzlichen und verfassungsmäßigen Vorschriften.
     
  15. NikoD

    NikoD Guest

    bist du dir da absolut sicher??? ich weiss ja nicht so recht!!! zumal es neue gesetze gibt, wo man wegen downloaden von mp3s verurteilt werden kann.. das muss ja eigentlich heißen, dass entweder dieser entscheid vom verfassungsgericht ungütig ist, oder es einfach nur eine gesetzeslücke ist!!!
     
  16. sAcKrAttE 2ooo

    sAcKrAttE 2ooo Halbes Megabyte

    jop, spitzenfilm. übrigens mit einem meiner landsleute. *stolzbin* :D

    mfg Sr2k
     
  17. andee

    andee Byte

    > Da bei Emule usw. jedes empfangene Byte sofort als Upload zur Verfügung steht,

    Stimmt nicht ganz... erst wenn ein kompletter Chunk (9,28 MB) beisammen ist (und fehlerfrei), wird er zum UL freigegeben.

    Ansonsten gilt definitiv: Das Downloaden ist nicht strafbar (ebenso nicht das Mitschneiden von TV-Sendungen) - hingegen schon allein das reine Anbieten (und zählen schon Chunks dazu) sehr wohl!
     
  18. showcase

    showcase ROM

    Also du bist ja nicht wirklich gezwungen etwas zu uppen.
    Und dort wo du gezwungen bist (zB eMule), vorsicht, man kann auch legales Zeug hochladen ;)

    Die MI kann dich nur eh für die Sachen verklagen, die sie dir auch nachweisen können, nämlich anhand deiner IP.

    Du kannst ja auch 3000 MP3s legal vom Stream auf deine Platte gerippt haben, und hast dann nur mal so eine MP3 aus P2P Netzen gezogen und wurdest halt dabei "erwischt".

    Wobei ich mich frage, wie rechtskräftig so eine Log Datei, die jeder Depp mit nem Texteditor verändern kann, ist.

    Es sollte mal eine P2P Interessensvereinigung bis zum Obersten Gerichtshof klagen... mich würd mal interessieren, was da passieren würde.

    Immerhin, wo bleibt denn der Datenschutz, wenn die MI, eine normale Organisation, bzw. ein normales Unternehmen einfach mal die Identität zu einer IP vom Provider bekommen kann?
     
  19. sAcKrAttE 2ooo

    sAcKrAttE 2ooo Halbes Megabyte

    @Bjay12

    jop, die MI DARF zwar nicht, macht es aber trotzdem - sonst würden die nie irgendwelche Klagen zustande bringen. Die RIAA is auch schon von KaZaA verklagt worden weil die einen gehackten Client verwenden.
    Was lernt man draus ? Wenn man viel Geld hat kommt man mit allem durch.
     
  20. Bjay12

    Bjay12 Byte

    meine meinung ist dazu:

    warum kann ich nicht zeigen was ich hab..der user muß es ja nich runterladen..es gibt da solche und solche urteile. Definitiv darf!! die musikindustry keine illegalen methoden wie portscannen ect nutzen...da würde jede klagfen zusammenbrechen! Die müßten schon mit dem normalen client auf suche gehen...und darüber bekommen sie net viel über den user!:D
     
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