1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

1&1 führt Zwangsumleitung auf Werbeseite bei DSL-Zugängen ein

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Wolfgang77, Oct 11, 2005.

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  1. NickNack

    NickNack Megabyte

  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ob size=4 da ausreicht ? :rolleyes:
     
  3. NickNack

    NickNack Megabyte

    Wahrscheinlich nicht ;)
     
  4. rzwo

    rzwo Kbyte

    Die Schriftgrösse steht in keinem Zusammenhang mit dem Sinn des Geschriebenen. Wer nicht nur lesen kann, sondern das geschriebene auch versteht, ist klar im Vorteil.

    Der Link war und ist bekannt, aber die Tatsache, dass man diesen Unsinn ausschalten kann, ändert nichts an der Frage,
    ob das Einschalten ohne Zustimmung überhaupt rechtens ist.

    Und wer es nicht abschltet, weil es nicht stört, sollte wissen, dass die gesendeten Daten umgeleitet werden und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.


     
  5. NickNack

    NickNack Megabyte

    Stimmt. Deshalb sollte man die AGB auch genau lesen und auch verstehen.
    Wer nicht nach dem Motto "Geiz ist geil" handelt und sich einen vernüftigen Provider auswählt, ist noch mehr im Vorteil.
    Aber vielleicht findest du ja auch einen Provider, der nicht nur auf Einnahmen verzichtet, sondern dir dafür, dass du bei ihm surfst, auch noch was bezahlt.

    Für den Rest gibt es Anwälte, die können dich besser beraten. :p
     
  6. NickNack

    NickNack Megabyte

  7. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    das ist doch schon seit den ersten testweisen Umstellungen klar, siehe hier.


    Grüße Jasager
     
  8. NickNack

    NickNack Megabyte

    Was meinst du mit "ist klar", das?
    Das klingt bei 1&1 aber ganz anders! ;)
     
  9. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    ich meinte damit das diese Umleitungsaktion von Cisco für 1&1 durchgeführt wird.
    Und das damit von beiden Seiten keine altruistischen Beweggründe verfolgt werden hatte ich als selbstverständlich vorausgesetzt.


    Grüße Wildone
     
  10. NickNack

    NickNack Megabyte

    Du vielleicht und noch ein paar Leute, die das Denken noch nicht verlernt haben. Wer zu solchen Providern wechselt, glaubt doch er bekommt was geschenkt bzw. der Provider macht das auch reiner Menschenliebe. ;)
     
  11. rzwo

    rzwo Kbyte

    Mach ich auch. Nur gehst Du momentan davon aus,
    dass die AGB's welche Du liest auch für mich gelten.
    Fakt ist aber, dass für mich die AGB's gelten, die bei meinem Vertragsabschluss gültig waren.

    Auch hier glaubst Du wohl, weil 1und1 zur Zeit so billig ist, dass ich "Geiz geil" finde. Nur fehlt Deiner Vermutung jede Grundlage. Ich bin seit langem Kunde von 1und1 und bisher sehr zufrieden. Mein Tarif kostet momentan ein wenig mehr als die angebotenen Billigflat's.


    Es muss nicht immre gleich ein Anwalt sein.
    Meine Vorschaltseite ist derzeit nicht mehr aktiv,
    ob es an meinem Widerspruch liegt, den ich ohne Anwalt an 1und1 geschickt habe, oder eine generelle Abschaltung oder nur ein Versehen ist, kann ich momentan nicht sagen.
    Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten.
     
  12. NickNack

    NickNack Megabyte

    @rwzo
    Übersetze doch bitte mal "AGB's" :D
     
  13. golanz

    golanz Byte

    Stellt euch vor,
    ihr nehmt das Telefon und ruft irgendwen an. Dann kommt nicht der Angerufene, sondern erstmal ein Werbespot der Telekom, wahlweise auch eines beliebigen Werbekunden. Nachdem der Spot vorbei ist könnt ihr sprechen, werdet aber dann alle 5 Minuten von weiteren Spots unterbrochen....
    That´s Future! :D

    Für mich wäre das Verhalten von 1&1 ein Grund, den Provider zu wechseln!
     
  14. rzwo

    rzwo Kbyte

    :) Okay, der Punkt geht an Dich. Natürlich nur AGB. :D

    Ich hab bestimmt noch mehr Schreibfehler gemacht,
    man möge mir verzeihen. :o

    Letztlich kam es mir mehr auf den Inhalt an.
    Ich deute Dein Schweigen einfach mal als stille Zustimmung.;)
     
  15. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,

    Das sehe ich anders, wenn du informiert worden bist und keinen Widerspruch eingelegt hast gelten für dich auch die Änderungen.


    Grüße Jasager
     
  16. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    naja ich wurde z.B. über den Wegfall der Freiminuten (ich glaube das war im Februar) informiert, wenn man auch die E-Mail dreimal lesen mußte um das mitzubekommen.
    Was meinst du mit Branding der Router?


    Grüße Jasager
     
  17. NickNack

    NickNack Megabyte

    Du deutest falsch. :D Schweigen ist keine Zustimmung, weder hier noch nach irgendwelchen AGB. :p
     
  18. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    ach, das war bei mir noch nicht der Fall, bei mir steht nur Fritzbox auf dem Router, und auch bei der Firmware wurde da glaube ich nichts dazwischengepfuscht.


    Grüße Jasager
     
  19. rzwo

    rzwo Kbyte

    Du bist nicht sehr präzise.
    1. Du zitierst 1&1. Ich nehme mal an aus den AGB. Aber welche Fassung ist es? Seit wann gelten die? Du nimmst an, die Fassung gilt für alle? Stimmt das? Wenn man einer Änderung widerspricht, wird nicht automatisch das Vertragsverhältnis beendet, es ist ebenso möglich, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgeführt wird.

    2. Dies betrifft den Inhalt des Zitates. Eine Änderung der AGB wird nur gültig, wenn diese dem Kunden auch zur Kenntnis gegeben wurde. 1&1 kann u.U. nachweisen, dass eine Textmitteilung in Form einer E-Mail gesendet wurde,
    das bedeutet jedoch nicht, dass diese den Empfänger auch erreicht und dieser vom Inhalt Kenntnis erlangt hat.
    Sicher erreichen die meisten E-Mails Ihr Ziel,
    eine Rechtssicherheit besteht aber nicht, wenn der Empfang nicht irgendwie bestätigt wurde.

    3. Bei der Änderungsmitteilung muss Inhalt und Form gewahrt werden. Ich habe ähnlich wie "Kampfhund" eine Infomail '1&1 Kundeninformation: das "1&1 Portal"' erhalten.

    Dort steht u.a.
    Man kann erahnen, was gemeint ist. Aber meine Startseite stelle ich gewöhnlich in meinem Webbrowser ein. Diese Info stellt keine Änderungsmitteilung der AGB dar. Es ist kein Hinweis auf den Zeitpunkt der Einführung enthalten, auch nicht die Information zu einer Widerspruchsmöglichkeit bzw. die "Folgen eines unterlassenen Widerspruchs".

    Es handelte sich um eine Kundeninformation, die man am Ende der Mail sogar abbestellen konnte. Das habe ich getan, wenn ich nicht irre. Das bedeutet nicht, dass künftig alle Änderungen an den AGB für mich gültig sind.

    Was auch nicht in der Mail stand, dass auch SSL Anfragen auf das Portal umgeleitet werden, das das Autoupdate meines Virenscanners fehlschlägt, etc.

    Ich fühle mich noch immer als mündiger Bürger dieses Landes,
    wenn ich zur Seite meiner Bank will, oder zur PC-Welt o.ä. dann ist klar was ich möchte. Wenn ich zu einem Portal will, dann rufe ich die entsprechende Seite auf. Diese Zwangsvorschaltung erfolgt doch nur, weil die Macher Ängst haben, dass keiner das Portal besucht.
    Es wird die Abhänigkeit des Kunden ausgenutzt um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Portalbetreibern zu schaffen, der Datenschutz wird mit Füssen getreten und der Gipfel des Ganzen, den wir ja von anderen Seiten bestens kennen, der Kunde wird für blöd gehalten und der ganze Mist als Kundenservice verkauft.
     
  20. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    Ja das ist ein Zitat aus den aktuellen AGB, vor einem Jahr war dieser Paragraph auch schon drin und ich denke das er (aus gutem Grund) da auch schon eine ganze Ecke länger drin ist.
    Ich hatte nie behauptet das bei Widerspruch automatisch das Vertragverhältnis gekündigt wird, wenngleich dies in der Vergangenheit häufig so gehandhabt wurde.

    Gut, das sind juristische Feinheiten, ähnlich dem Abhängen des Briefkastens wenn eine Kündigung ansteht, aber wenn es spitz auf knapp kommt, haben die Jungs halt eine sehr kompetente Rechtsabteilung, und meistens schaut man da als "kleines Rad" ganz schnell dumm aus der Wäsche, gilt auch für Punkt drei.

    Das hat mich auch schon immer gewundert, aber die war bei Änderungsmitteilungen noch nie vorhanden, ob sie dadurch ungültig werden ist jedoch zumindest fraglich.
    Ich denke sowieso das die Änderung der Startseite kein Bestandteil der Leistungsumschreibung ist, und somit auch kein Vertragsbestandteil, und somit wahrscheinlich auch kein Widerspruchskündigungsgrund, aber das ist nur ein Vermutung meinerseits.

    Abschließend zum Thema, ich bin zu 1&1 gegangen als es auch noch kein Billigheimer war, aber jetzt ist das nunmal der Fall, ich freue mich darüber das meine Flat nur noch 5€ kostet und bin mir dessen bewußt das mich im Gegenzug 1&1 jetzt mit jeder Silbe die in den AGB steht "übers Ohr hauen will".
    Wenn mir das nicht mehr gefällt kündige ich und melde mich bei einem teureren Provider an der dann mehr Service bietet, werde aber die Welt nicht volljammern wie schlecht diese doch sei.



    Grüße Jasager
     
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