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Ebay: Teures Geld für eine Handy-Attrappe

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by karlo73, Feb 17, 2004.

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  1. woizebier

    woizebier Kbyte

    Leider keine Ahnung, wie das genau geht.

    Meine Lobby habt ihr dafür.

    Wie gesagt:

    Die ganze Zeit ging es ja um Kinderbeispiele und Gags, aber DAS ist ein wirklicher Betrugsversuch... :no:
     
  2. hm hat den jemand von euch schon bei ebay gemeldet?
     
  3. woizebier

    woizebier Kbyte

    Das hast du allerdings recht. DAS ist meiner meinung nach der Betrug, von dem so einige hier jammern, weil die Flaschenverschlüsse so klein und unscheinbar geschrieben sind, daß ich sie erst nach dem 2. mal lesen endeckt habe...

    Greetz,
    woize
     
  4. matzedin

    matzedin Byte

  5. woizebier

    woizebier Kbyte

  6. du hast ein lager vergessen...

    die die nicht nach gefühl handeln... wie du es machst... mag sein die sache moralisch oder emotional betrachtet nicht sauber ist... das ist auch meine meinung...

    das 3 lager besteht aus denen die versuchen das eben rational anhand von gesetzen zu beurteilen, denn nur so kann man klären ob es rechtens war oder nicht...

    es gibt sooo viele dinge in denen der verbraucher geschützt wird... abaa entgegen einigen behauptungen gehen richter nie von der dümmsten anzunehmenden person aus sondern dem durchschnittskäufer (bezogen auf ebay und diesen fall)...

    leider ist es nun mal so das der durchschnittskäufer wohl nicht zu der sorte käufern gehört die darauf reinfallen...

    ich habe nie gesagt das es mich freut wenn jemadn darauf reinfällt...

    ich versuche nur darzulegen das gefühlte gerechtigkeit meist nichts mit rechtlicher gerechtigkeit zu tun hat...

    denn einerseits wollen leute vor allem geschützt werden... sogar davor das sie zu dumm sind das wort dummy zu interpretieren...

    andererseits wird dann wieder gemeckert wenn lles vom staat vorgeschrieben wird....

    ich bleibe dabei... wenn jemand etwas gewußt hat, oder etwas hätte wissen müssen, so kann er nicht später behaupten in dieser sache getäuscht worden zu sein... das steht so auch im gesetzt... auch bei mängeln ist das so...

    hat er das wort dummy nicht gekannt... ist es seine pflicht sich zu informieren was es bedeutet... oder aber er nimmt es in kauf und hat dann eben pech....

    gruß martin
     
  7. seppsepp

    seppsepp Byte

    Das hier ist das erste Mal dass ich mich öffentlich über ebay-Praktiken auslasse.

    Und ich muss feststellen dass es offensichtlich 2 Lager gibt:

    die einen, die um eine faire Partnerschaft zwischen Käufer und Verkäufer bemüht sind und sich egal auf welcher Seite immer um faire Verhältnisse bemühen.

    und die anderen, die sich diebisch freuen, wenn eine Verkaufsbeschreibung so wachsweich gehalten ist, dass sie (womöglich) gerade noch legal ist und der (ach so dumme) Käufer darauf hereinfällt.

    Was ist das nur für eine Geisteshaltung?
    Ich bin wohl zu konservativ und zähle mich zum ersten Lager.

    Deshalb betrachte ich solche Praktiken, die Beschreibungen bewußt schwammig zu halten um das Gegenüber möglicherweise über den Tisch zu ziehen für hochgradig unmoralisch wenn nicht betrügerisch.

    Ich habe schon verkauft und ich kaufe auch viel. Einen dieser Betrüger habe ich erfolgreich verklagt - ansonsten hatte ich bisher immer Glück und lasse auch Vorsicht walten. Aber auch das reicht oft nicht gegen die üblen Machenschaften der Leute, die es einfach darauf anlegen.

    Eine ganz harte Betrügerstory ist hier aufgeführt:

    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/13665

    Da wurden Handykäufer nach Rotterdam gelockt und dort direkt beraubt. Onlinekosten.de war mit der Kamera dort und es wurde direkt einer der Täter bei laufender Kamera überführt und verhaftet.

    Also ich kann mich darüber nicht amüsieren, da können Sie, verehrter @Irmer noch so oft mit dem Schädel gegen die Wand knallen.

    Und genau diese Leute sind es, welche die Probleme einer an sich hervorragenden Idee erzeugen!

    Das ebay-Prinzip lautet nicht, dass der größere Gauner den kleineren Gauner betrügt, sondern es soll jeder mit jedem fair umgehen und auch die Schwächern, Älteren und weniger Informierten sollen die gleiche Chance haben.

    Aber damit stehe ich wohl in einer Minorität.
     
  8. seppsepp

    seppsepp Byte

    es ist mein Kenntnisstand.

    Ist es etwa falsch?
     
  9. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Was zwingt Dich zu dieser Sicht der Dinge?

    MfG Raberti
     
  10. Irmer

    Irmer Kbyte

    >falls eine auktion denn doch ein vielfaches des realen wertes
    >ergeben würde, würde ich den käufer auch nocheinmal darauf >hinweisen!

    Also ich hab letztens erst Taschen-Bücher verkauft die ich
    so vor 6 Jahren für 8-10 DM gekauft habe für 20 ?uro verkauft.
    Da hab ich mich auch drüber gewundert......
     
  11. earth

    earth Megabyte

    die PC Welt ist wieder mal ziemlich langsam was so was angeht :D
     
  12. lucas

    lucas Byte

    hmm, eine musikband?


    man muss immer von der theoretischen "blödheit" des käufers ausgehen.
    Das tun gerichte meist nämlich auch.

    deswegen formulier ich meine Auktionen auch so, daß keine missverständnisse aufkommen.
    falls eine auktion denn doch ein vielfaches des realen wertes ergeben würde, würde ich den käufer auch nocheinmal darauf hinweisen!
    alles andere gibt nur unötigen ärger

    auch wenn der verkäufer das nicht in betrugsabsicht macht, sollte er doch irgendwo die notbremse ziehen, und sich seine auktion nochmal kritisch ansehen.

    ob jetzt im aktuellen fall die 111 euro gerechtfertigt sind weiss ich nicht.
    es wäre aber natürlich möglich, da gut gearbeitete attrappen durchaus fast so teuer wie das echte sein können (zb. modeschmuck).

    zum wort dummy:

    in meinem (älteren) Duden steht es nicht drin

    im Englisch wörterbuch steht u.a. dieses:
    1. von buch,gerät usw: Attrappe
    2. für kleider: schaufensterpuppe
    3. für babys: schnuller
    4. bes. AE Idiot

    es gibt also auch deutsche wörter um sowas zu beschreiben...
     
  13. wieviele leute können denn nicht sagen was ein crashtestDUMMY ist???

    ich gehe mal davon aus des es sogar im duden steht... somit gehört es schon zum deutschen wortschatz...

    hier versuchen sich die käufer und nicht die verkäufer rauszureden.

    gruß martin
     
  14. lucas

    lucas Byte

    zu diesem thema empfehle ich hiermal die CT nr.4 ab seite 96!

    da stehen diverse Urteile zu solchen sachen, und letzlich kommt es immer darauf an, wie ein normaler durchschnittlicher Ebay käufer die Auktion bzw. den text versteht.

    wird zb. ein handy ovp - originalverpackung verkauft und dann lang und breit über das handy geschwafelt MUSS der verkäufer auch das handy liefern.
    Ansonsten ist er auch noch wegen betruges dran, da er den eindruck erweckt, es handele sich um ein funktionsfähiges handy.

    manch oberschlauer verkäufer meint dann, er kann sich damit rausreden, "es steht ja in der beschreibung"....klappt aber immer seltener!

    ob man jetzt das wort dummy kennen muss? das werden wohl wieder gerichte entscheiden, der käufer hat aber i.d.r. einen bonus, da er sich NUR auf die beschreibung verlassen kann; das gerät also nicht in augenschein nehmen kann!

    wenn ich nicht seit einiger zeit mich mit dem internet und ebay usw. beschäftigt hätte würde mir das wort dummy vermutlich auch unbekannt sein.

    gruß
    lucas
     
  15. woizebier

    woizebier Kbyte

  16. Irmer

    Irmer Kbyte

    Welcher Dummie kennt den das Wort Dummy nicht?

    Kann ja auch sein das niemand weiss was ein Handy ist,
    und dann muss ich wohl noch drunter schreiben:
    "Schnurloses Mobiles (das heisst tragbares)
    Telefon (mit dem sich Leute über große entfernungen mittels Sprache
    verständigen können. Meistend entstehen dabei Kosten)"

    Oder wie? :aua:

    Kann sein das irgendwelche verkalkten Rentner sowas nicht wissen,
    aber die haben dann auch nichts bei eBay verloren!
    (Mal abgesehen das die wohl nochnichtmal
    den Knopf zum anschalten an einem Computer finden.)

    Wenn man anstatt Dummy dann Atrappe reinschreibt,
    kann man sich auch nicht sicher sein das der Käufer das Wort kennt.

    Völlig sinnlose diskusion, hätte der Verkäufer nichts von Dummy reingeschrieben
    wäre das Betrug, so jedoch nicht!
     
  17. woizebier

    woizebier Kbyte

    @ truempi2000

    100% meiner Meinung.

    Wichtig bei ebay-käufen ist: Alles richtig und konzentriert lesen, zur Not beim Verkäufer nachfragen!!

    Bin selber schonmal reingefallen: In der Anzeige stand, es würde ein Motor-Einachser verkauft. Es waren 2 ultraschlechte Bilder dabei. Ich, in der Annahme, daß es ein Einachtraktor sei, ein Gebot von 120? abgegeben. Die Dinger werden nämlich so um die 300 - 400? gehandelt. Leider hatte ich die Anzeige auch sehr spät entdeckt, daß es zu spät war, den Verkäufer nochmal anzumailen. Weiterhin war dat Dingen auch ca. 500km von meinem Wohnort entfernt, was ich auch erst nach meinem Gebot realisierte.
    Also: Zuschlag bekommen, gefreut, Termin gemacht, hingefahren. (2 Tage mit Anhänger, Wochenende im *****.)
    Es stellte sich raus, daß es nur ein alter Balkenmäher ohne Mähbalken war, also um irgendwelche Sachen zu ziehen völlig untauglich.
    Pech gehabt: Dat Ding ist ein Einachser und hat einen Motor, also ist die Bezeichnung Motor-Einachser eigentlich korrekt. Ist ganz alleine meine Schuld, ich hätte es lesen müssen.
    Ich sah es im Nachhinein so: Ich habe mit meinem Hänger einen lustigen Trip an die Ostsee unternommen und habe einen Haufen Schrott eingeladen. Man lernt. :)

    BackToTopic:

    Wer das Wort DUMMY nicht versteht, soll nachfragen.
    Wer beim Versand nicht Österreich kennt und nicht weiß, daß sich die Versandgebühren von Österreich nach Deutschland und Innerdeutsch unterscheiden, soll bei der Post nachfragen.

    Mit Abgabe eines Gebotes, so steht es glaube ich sinngemäß in den Richtlinien drin, erklärt der Käufer, daß er geschäftsfähig (also intelligent genug und rechtlich dazu in der Lage) ist. Mit Zuschlag wird ein Vertrag geschlossen.

    Für mich ist klar: Der, der den Zuschlag fürs Dummy-Handy für 111? erhalten hat, hat jetzt ein schönes, teures Spielzeug. :)

    Greetz,
    woitze
     
  18. seppsepp

    seppsepp Byte

    in diesem Fall ist es unwichtig, wie gross oder klein das Wort "Dummy" da steht.

    Nachdem im Text nichts von Attrappe oder nicht funktionierend oder ähnliches drin steht ist entscheidend, ob ein technisch nicht begabter Mensch wissen muss, was ein Dummy ist oder ob er auch interpretieren kann: Mobiltelefon Nokia - Modell 7210 Dummy.

    Dass ein Käufer jedes ihm unbekannte Wort im Duden nachschlagen muss ob es evtl. auf Defekt oder Nichtfunktion deuten kann, kann ich mir nicht vorstellen.

    Wenn das angebotene Mobiltelefon nicht funktioniert, dann hat das eindeutig da zu stehen - und das tut es ganz offensichtlich nicht. Das hätte der Käufer eventuell erkennen können, aber er hat es nicht. Sonst hätte er nicht 111,- Euro geboten.

    Da jetzt aber der Rest sogar auf ein funktionierendes Telefon deutet ist dieser dezente Hinweis misszuverstehen.

    Dass Jugendliche nicht zu Ebay dürfen wusste ich ned.

    Kinder sind jedoch durchaus geschäftsfähig im Rahmen ihres Taschengeldes.

    Das mit Unwissenheit ist natürlich schon richtig - ich sollte wissen was ich tue.

    Man muss aber immer davon ausgehen, dass der Käufer jemand ohne technische Kenntnisse ist und auch ohne Englischkenntnisse und von daher fehlt ganz eindeutig der Hinweis darauf, dass es ein Spielzeug ohne Funktion ist.

    Logisch kann sich ned jeder Käufer doof stellen - das wäre ja für die Verkäufer fatal.

    Aber nicht umsonst gibt es im Fernabsatzgesetz ein 14-tägiges Rücktrittsrecht - weil der Kunde einfach nicht sieht was er kauft.

    Das gilt zwar bei Ebay-Auktionen nicht - jedoch ist es auch hier so - hätte der Käufer das Teil vorher in der Hand, dann wäre ihm sofort klar dass es ein Spielzeug ist - so folgt die Überraschung eben erst nach Öffnen der Packung.

    Und genau deshalb ist im Vorfeld eine exakte Beschreibung des Artikels erforderlich - und diese ist hier absolut nicht gegeben.
     
  19. auch deswegen ist es keine täuschung leute

    einfach mal nen gesetzt lesen... man kann nur getäuscht werden, wenn man von der sache in der man getäuscht worden ist nichst wusste oder nichts hätte wissen müssen...

    wenn dummy drin steht, hätte man es dann wissen müssen???

    gruß martin
     
  20. muscle

    muscle Byte

    Habe ich jetzt etwas übersehen, oder wurde hier was übersehen...
    Ein wichtiger Faktor für einen Kauf und ein evtl. rechtliches Nachspiel ist sicher auch die Kategorie in der das Angebot stand.
    Wenn es unter "Handys ohne Vertrag" angeboten wurde, ist eine Betrugs- bzw. Schädigungsabsicht mit Vorsatz oder Eventualvorsatz sicherlich begründet.
     
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