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Ebay: Teures Geld für eine Handy-Attrappe

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by karlo73, Feb 17, 2004.

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  1. ich sag ja... so etwas werden richter entscheiden müssen...

    denn eine täuschung setzt vorraus, das der getäuschte von der sache in der er getäuscht wurde nichts wusste oder nichts hätte wissen müssen...

    da es aber in der beschreibung stand, hätte er es wissen müssen...

    denn der käufer wird dann ja sagen ich wusste nicht das es ein dummy ist... also behauptet er, er sei in dieser hinsicht getäuscht worden... das ist er aber eben ersteinmal nicht...

    wenn diese tatsache jetzt aber besonders klein oder unauffällig in den text geschrieben wird, ist es eine einzelfallfrage... und die entscheiden richter....

    der text den ich weiter oben geschrieben habe ist quasi die erklärung zu §123 BGB... dabei handelt es sich um eine tatbestandtsvorraussetzung, auf die man sich nur berufen kann wenn sie komplett passt... etweder sie passt oder sie passt nicht... man kann aber nicht sagen nur weil die hälfte stimmt passt sie... das ist falsch

    wenn sie nicht 100% passt, kann man sich nicht darauf berufen
    das bsp mit dem hotelzimmer ist völlig absurd... man muß hhier trennen zwischen hotel und standblick...

    der mangel bezieht sich dann nur auf den strandblick... und der is ja nun nicht gegeben, also beziehen sich alle eventuellen ansprüche nur daurauf... da hilft es auch nicht das man trotzdem ein zimmer bekommen hat...

    ps die frage ist hier einzigst und allein: hätte der käufer davon wissen müssen?

    wenn jetzt einer kommt und sagt ich weiß nicht was ein dummy ist, wird man argumentieren das man dann nicht hätte kaufen dürfen wenn man nicht weiß was das ist...

    ..das bsp mit dem minderjährigen ist absurd, da ein minderjähriger erstens gar nicht bei ebay hätte einkaufen dürfen/können und 2. ein kaufvertrag aus vielen anderen gründen schon nicht zustandegekommen wäre...

    @seppsepp
    wenn du als unwissender meinst du bist in der lage dir etwas ohne beratung zu kaufen, wird ein richter dir nicht unbedingt rechtgeben wenn sich dann herausstellt das du doch keine ahnung hast...

    da greift dann halt der satz: unwissenheit schützt vor strafe nicht...

    bei einem kauf hat man eben rechte und pflichten... und zu einer der pflichten, gehört es eben das man weiß was man da tut...
    die soll eine gewisse art von rechtssicherheit im täglichen verkehr darstellen...
    denn sonst könnte ja jeder kommen...

    gruß martin
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Illigal wird es spätestens, wenn er keine Umsatzsteuer für seinen gewerbsmäßigen Betrug abführt. :D
     
  3. lumbadua

    lumbadua ROM

    da gibt es einen verkäufer, der verkauft philips kopfhörer. unten wird ganz klein darauf hingewiesen, dass es RMA rückläufer sind.
    aber die wenigsten wissen, was RMA bedeutet. auf deutsch: ware die aufgrund von einem defekt an den hersteller zurückgesendet wurde.
    dieser betrüger verkauft also bewußt defekte ware in großen mengen. von zeit zu zeit wechselt er seinen benutzernamen (wegen der vielen schlechten bewertungen), behält aber die anzeigen bei. so läßt er sich wenigstens leicht identifizieren :-)
    ist das jetzt legal, täuschung oder betrug ?
     
  4. seppsepp

    seppsepp Byte

    Jeder "Täter" verhält sich (fast) immer auch teilweise richtig. Wenn ich ein Zimmer mit Seeblick gebucht habe und es geht nach hinten raus, dann habe ich ein Zimmer (richtig) und keinen Seeblick (falsch). Und das ist in der Summe eben falsch, nicht halbfalsch. Um das rauszufinden braucht man kein Gericht.

    Wobei in diesem Fall selbst das von Ihnen erwähnte "richtig" in meinen Augen sehr fraglich ist. Allein die zweifache Erwähnung des Wortes Dummy reicht nicht unbedingt aus, um die Beschreibung eindeutig als Attrappe zu kennzeichnen. Denken Sie an das Kind, welches im Umfang seines Taschengeldes sein erstes Handy ersteigert, die Oma die was für den Enkel kauft und der der deutschen Sprache nicht Mächtigen. Es muss auch nur jemand sein, der kein Englisch kann und/oder den Begriff "Dummy" nicht kennt. Und, wenn wir mal davon ausgehen, dass es keine Spaßbieter waren, genau dieser Personenkreis ist es ja der auch in besagter Auktion 111,- Euro für eine Attrappe zu zahlen bereit war. Anzunehmen, dass es Leute gibt, die freiwillig 111,- Euro für so ein Spielzeug zu bezahlen bereit wären welches es auch um 10,- Euro gibt ist doch weltfremd.

    Es gab jüngst ein Urteil, welches eine Dialer-Telefonrechnung für unwirksam erklärt hat, weil ein Anrufer vielfach hintereinander eine teure 0190-Nummer gewählt hatte und immer nur wenige Sekunden online war nur um sofort danach wieder dort anzurufen. Hier sagte der Richter ebenfalls, dass es konkludent sei dass kein Mensch freiwillig sowas tut um pro Anruf über 9,- Euro zu bezahlen - folglich waren diese Anrufe ohne Zustimmung und Wissen des Geschädigten erfolgt und folglich nicht zu bezahlen.

    Der ganze Rest des Angebots deutet auf ein funktionierendes Mobiltelefon. Und das wird durch den Hinweis auf "fehlende Vertragsbindung" auch noch verstärkt.

    Sind die anderen, die den Hinweis "keine Elektronik, nicht funktionierendes Muster" reinschreiben einfach nicht interessiert daran, Geschäfte zu machen? Ist das ein latenter Hinweis "geh doch zu xy, bei dem steht das nicht"? Oder verhalten die sich nicht nur fair sondern auch rechtlich einwandfrei?

    Nicht zufällig hat der Eröffner dieses Threats begonnen mit: "klar ist es eine miese Art, in dieser Form Waren bei ebay anzbieten...."

    Und meiner Meinung nach auch eine Anfechtbare.

    Würde mir in einem nichttechnischen Bereich, bei dem ich mich auch nicht auskenne so ein Kauf passieren dann würde ich das selbstredend und erfolgreich anfechten falls keine gütliche Einigung auf Rückabwicklung möglich wäre.
     
  5. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wenn ebay nur an Fachleute verkaufen würde, könnte man den Begriff "Dummy" noch als Fachbegriff begreifen.

    Aber es ist ein öffentlicher und damit allen zugänglicher Verkaufsplatz, so dass man seine Waren in unmissverständlicher Form anbieten muss, damit auch ein Leie den Sinn versteht.
     
  6. hm... issser wirklich getäuscht worden???

    schaue ich doch ma in mein schlaues buch...

    Täuschung ist ein Verhalten, das darauf abziehlt, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, zu bestärken oder aufrechtzuerhalten. Dies kann geschehen durch aktives Tun (die Bemerkung ohne Vertrag war ein aktives tun, welches auf ein richtiges Handy deuten lässt wie ich finde, denn bei einem dummy erübrigt sich die Frage nach dem Vertrag) oder Unterlassen (z.B. Verschweigen... das hat er ja nicht getan, er hat ausrücklich Dummy geshrieben), soweit sich nach Treu und Glauben (§242) eine Aufklärungspflicht ergibt.

    Also ich denke so einfach ist das hier nicht... Irgendwie hat sich der Verkäufer richtig verhalten und aber auch nicht richtig Verhalten...

    ist wieder nen typischer fall für die gerichte...

    gruß martin
     
  7. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Ich sehe so was als Täuschung an, wenn die Verpackung so angeboten wird, wie eine vollständige Ware.
    Wenn dann noch ein Foto des Originals abgebildet wird, hat dies der Verkäufer in der Absicht getan, dem Interessenten vorzuspielen, es sei eine vollständige Ware.
    Und wenn dann nur mit einem Wort, das auch noch missverstanden werden kann, darauf hingedeutet wird, dass es sich lediglich um eine Verpackung oder eine Atrappe handelt, kann man doch nicht mehr von einer eindeutigen Beschreibung sprechen.

    Genau so gut könnte man einen Neuwagen beschreiben und dann eine Fußmatte davon schicken. Geht dann auch mehrmals, man hat ja 4 Stück davon.

    Abzocke ist das und sonst gar nichts.
    Man nennt das auch Vorspiegelung falscher Tatsachen.
     
  8. seppsepp

    seppsepp Byte

    Ihr Aussage betreffs "mieser Art" deutet ja schon darauf hin, dass es vom Verkäufer durchaus billigend in Kauf genommen würde wenn sich der Käufer irrt und meint, ein funktionierendes Gerät zu kaufen.

    Bei diesem Angebot ist ausschließlich entscheidend, ob der Käufer das Wort "Dummy" richtig versteht weil sonst kein weiterer Hinweis auf Plastikspielzeug in der Anzeige steht - ganz im Gegenteil. Derzeit gibt es bei allen Geräten so viele Zusätze dass man einfach nicht mehr jeden Zusatz verstehen kann.

    Ich selbst bin auch schon auf einen defekten Plattenspieler reingefallen dessen Defekt verschlüsselt an einem mir unbekannten Teil "erklärt" wurde.

    Auch habe ich mich schon erfolgreich vor Gericht gegen vermeintlich besonders schlaue Ebay-Verkäufer gewehrt.

    Bei den seriösen Handy-Dummy-Angeboten in Ebay steht eindeutig drin "Gerät hat keine Elektronik und keine Funktion" oder ähnliches. Damit ist es auch für technisch weniger Begabte Personen eindeutig beschrieben.

    Ich möchte dem Verkäufer nicht unterstellen, dass er es absichtlich weggelassen hat.

    Jedoch deutet der farblich hervorgehobene Hinweis "alles ohne Vertrag" doch darauf hin, dass darauf spekuliert wird dass der Käufer den einzigen Hinweis auf ein leeres Plastikgehäuse, nämlich den Begriff "Dummy" nicht korrekt interpretiert.

    Wenn jemand einen Brikett verkauft schreibt er schließlich auch nicht dazu "Brikett, ohne Vertragsbindung"

    In diesem Fall müsste der Verkäufer einfach auf Wunsch des Käufers vom Vertrag zurücktreten und alles wäre ok. Dass es sich um Spaßbieter handelt kann sein, muss aber nicht.

    Sollte das ganze jedoch vor Gericht gehen und der Käufer eine Betrugsanzeige stellen, dann würde ich nach meinem laienhaften Rechtsverständnis davon ausgehen, dass diese Erfolg hätte falls es nicht aufgrund mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt würde.

    Ein Zivilprozeß zur Nichterfüllung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung hätte allerdings aufgrund der irreführenden Produktbeschreibung durchaus große Chancen auf Erfolg!
     
  9. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Genau da klemmt es.

    Letztens hatte ich EBAY-User darauf hingewiesen, daß sie nicht auf einen kompletten Lego-Mindstorms-Kasten boten, sondern nur auf den leeren Karton. In dem einen Fall war es jemand, der wirklich einen leeren Karton für Deko-Zwecke in seinem Laden haben wollte, im anderen Fall aber war es ein Student aus Frankreich, der eben mit der Sprache doch noch nicht so 100%ig klarkam und hereingefallen war. (Ich vermeide hier bewußt die Formulierung "hereingelegt worden war"). Immerhin: Es kam eine Mail mit "Merci" zurück (somit in beiden Fällen). Der Student meinte noch, so etwas sei eben Lehrgeld.

    Besonders fies wirds aber dann, wenn auch noch überhöhte Versandkosten aufgeführt sind.

    Nachtrag: Ich hab mir die Seite bei EBAY nochmal angeguckt. Angeblich sitzt der Anbieter in Bocholt / NRW. Unten bei den Kosten steht: 5? für Versand bei Versand innerhalb von Österreich. Da lauert also die nächste Fußangel: Bei Versand innerhalb Deutschlands könnte der VErkäufer mehr verlangen wollen...

    Die Grenze zum absichtlichen Betrug ist allerdings wirklich nicht weit.

    MfG Raberti
     
  10. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Wart mal ab. Ich habe gerade ebay eine Mail geschickt.
    Mal gucken, was passiert. :cool:
     
  11. matzedin

    matzedin Byte

  12. woizebier

    woizebier Kbyte

  13. bam001

    bam001 Kbyte

    Damit kann ich dir allerdings nur recht geben. Hab letztens was gesucht und dann aufgegeben. Oft ist es viel zu unübersichtlich und schwer das richtige zu finden, besonders wenn man wieder einmal 20 Seiten zur Auswahl hat.

    Aber schwarze Schafe wird es immer geben und egal was Ebay tut, es werden immer Betrüger geben. Das einzige was hilft wäre Zensur, und das kann sich ebay nicht leisten, dazu gibt es viel zu viel Anbieter.

    Aber eine bessere Übersicht und mehr Qualität und dafür vernünftige Preise würde ebay wirklich nicht schaden. Da lob ich mir das one2sold, das bei uns in Österreich noch recht verbreitet ist :D
     
  14. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Anstatt von einem Jahr zum nächsten immer neuen Rekordgewinne zu scheffeln, sollten sie etwas mehr davon in ein brauchbares Qualitätsmanagement stecken.

    ebay ist schließlich kein notleidendes Unternehmen, wie so viele deren gewerblichen Anbieter.

    Gewinnmaximierung um jeden Preis kann nicht alles sein. Sollen die Gebührenzahlenden Kunden auch noch deren Laden sauber halten?

    Notfalls mit Gesetzen und einer Regulierungsbehörde.
    Andernfalls wird dieser Monopolist zu mächtig.
     
  15. matzedin

    matzedin Byte

    da ein Dummy eine Zubehör für Mobilfunk ist suchen wir wenn wir welche für unser Geschäft suchen natürlich auch in der Mobilfunksparte, entweder und Zubehör oder eben Handy??s ohne Vertrag! Ist absolut keine Fiese Masche, sondern ebenfalls rechtlich 100% i.O, da es bei Ebay keine Dummy Kategorie gibt! Wer jetzt meint bitte das Dummy gehöre in die Spielzeugkategorie, da kann man nur hoffen das jener kein Kleinkind zuhause hat!
     
  16. bam001

    bam001 Kbyte

    Wie stellst Du dir das vor? das sie jetzt jeden Artikel manuell prüfen, bevor er online gestellt wird? Dann werden die Gebühren aber bald um ein vielfaches teurer, sind eh schon viel zu teuer aus meiner Sicht.
     
  17. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

    Bei der Ganzen Geschichte mit den Betrügern und Leimern gibt es doch nur einen Gewinner: ebay

    Das sind für mich die wahren Betrüger, die sich einfach zurücklegen mit der Erklärung, sie böten nur die Plattform für den freien Handel. Die verwechseln das wohl mit einem rechtsfreien Raum. Aber seit dem die auch Umsatzsteuer zahlen müssen, ist es auch damit vorbei.

    Ich habe denen schon mehrmals E-Mails mit Hinweisen auf dubiose Verkäufer geschickt. Ich war immer wieder erstaunt, wie schnell die dann reagieren.
    Aber von sich aus läuft da nur wenig.
     
  18. Chris2003

    Chris2003 Kbyte

    loooooooooooooooooooooool!!!!!!!!!!
    Das ist ja mal richtig gut!
    *rofl*

    :jump:

    :laola:
     
  19. Micha71

    Micha71 Byte

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3384973411&category=9361

    389 Euro... schaut mal in die Bewertungen an ;)

    Natürlich, im Text steht Dummy... aber dieses ebay-dingsbums steht unter "Handy ohne Vertrag"...

    Fiese Masche, sowas solltet Ihr nicht so einfach unter "Wer net lesen kann ist dumm" abfertigen.

    Sensibilisiert lieber ebay-Freunde, denen hier z.B. am PC helft...

    Gruss und Nacht,
    Micha
     
  20. Darklord

    Darklord Halbes Megabyte

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