1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

festplatte mit illegelen dateiein drauf!

Discussion in 'Smalltalk' started by chitarristado, Jun 2, 2008.

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  1. -humi-

    -humi- Joker

    ich finds trollig

    Ulm .. wo zum T. ist Ulm xD
     
  2. -nixnick-

    -nixnick- Halbes Megabyte

    -- schauen eure pc's regelmäßig auf pcwelt vorbei, um dort "online" zu erscheinen? heißt doch nur das er sich nicht ausgeloggt hat.
    is aber schon mies von den computerhändlern.
    ich glaub ich werd auch mal so einer... gibt ja viele leute die ihre kontonummern und onlinebanking programme aufm pc lassen wenn sie ihn reparieren lassen >"mein windows ist ja passwortgeschützt"

    hihihi
     
  3. mariobrand0

    mariobrand0 Halbes Megabyte

    Passwörter kann man knacken bzw. teilweise auch umgehen :baeh:
     
  4. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    @mariobrand0
    Das sollte doch nur als pauschales Zitat eines imaginären, ahnungslosen WinUsers herhalten...
     
  5. mariobrand0

    mariobrand0 Halbes Megabyte

    so habe ich das noch nicht gesehen....dann soll die ahnunhlosen WinUser daran denken
     
  6. Werner-walter

    Werner-walter Viertel Gigabyte


    Bei mir wird man nichts finden, egal wie lange man sucht. Auf meinem PC gibt es keine Kontonummern.
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Gilt das auch für Privatpersonen? :rolleyes:
     
  8. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

    Da das Vergehen des TO nicht auf der Liste steht, gibts auch keine Anzeigepflicht für Privatpersonen.

    EDIT: Ach ne, die Tat ist ja schon begangen, dann sowieso nicht.
     
  9. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Na du fährst ja ganz harte Geschütze auf ;)
     
  10. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Wer hat, der kann - oder so...:)
     
  11. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    ebenso
    In diesen Fällen müsste man wegen Strafvereitelung selbst mit Strafverfolgung rechnen,wenn die Kenntnisnahme illegaler Inhalte dem Angeschuldigten nachzuweisen ist.
    Es kann jedoch von der Strafverfolgungsbehörde manchmal das Opportunitätsprinzip angewandt werden.(z.B.Einstellung des Verfahrens mangels öffentlichen Interesses.).
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Wo hasten das abkopiert.....
     
  13. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Nö.

    Verstöße gegen das Urheberrecht zählen nicht dazu...
     
  14. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    @Feuerfux
    Doch! Kenntnisnahme illegaler Inhalte
    in strafrechtlich relevanter Hinsicht:
    _______________________________________
    Die Rede ist nicht von der unrechtmäßigen Art und Weise einer beliebigen Dokumentierung ,
    sondern von der Kenntnisnahme des strafwürdigen Inhalts:
    Strafbare Handlungen, deren Versuch oder Vortäuschung, welche nach StGB geahndet werden können.
     
  15. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Erfüllungsgehilfen, auf private handelnden Person!

    Bei Beamten: Ich würde ganz eifnach auf den "Titel" u. die Besoldungsklasse schließen!
    Die letztere bekommt man nicht, deswegen ist der Rang in welcher "Einheit" schon am wichtigsten...!

    Gruß kingjon :cool:
     
    Last edited: Jun 3, 2008
  16. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Klaro, dem Titel wird meist auch eine Besoldungsgruppe zugeordnet.
     
  17. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Urheberrechtsverletzungen können aber nicht nach StGB geahndet werden...
     
  18. mike_kilo

    mike_kilo Ganzes Gigabyte

    @Feuerfux
    :rolleyes:
    Ich rede doch von Inhalten die strafrechtlich relevant sind!! Und nicht davon, ob Dateien auf illegalem Weg auf die Platte gelangt sind!
    Das ist ein gravierender Unterschied!
    Capice?
     
  19. derupsi

    derupsi Halbes Gigabyte

    Nur mal so: Nur weil "tausende" MP3s und Videos auf einer Festplatte sind kann niemand diese wegen "illegaler Inhalte" an die Polizei weitergeben. Denn das vorhanden sein solcher Dateien ist nicht strafbar. Anders würde es bei strafrechtlich relevantem Inhalt (.z.B Kinder-P0rno) aussehen.
     
  20. Feuerfux

    Feuerfux Moderator

    Eben. Deshalb ist ja auch keine Strafvereitelung möglich. Ohne begangene Staftat keine Strafvereitelung.
     
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