1. Liebe Forumsgemeinde,

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Film-DVDs legal kopieren

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Lactrik, Sep 13, 2005.

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  1. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Mit anderen Worten: wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  2. idhenry2k

    idhenry2k Kbyte

    Oder!
    Folgender Fall: Ich fahre irgendwo hin und bin gezwungen, die Bahn zu nehmen (steh mir bei!!!).
    Unterwegs möchte ich mir einen Film, den ich mir auf DVD gekauft habe, anschauen, besitze aber keinen Laptop mit DVD-Laufwerk sondern nur ein PDA mit Speicherkarte. Also muss der Film irgendwie darauf.

    Geliehene DVD's zu kopieren ist Schmarrn. Erstens handelt es sich bei beschriebener Methode prinzipiell um abfilmen. Die Qualität dürfte dementsprechend schlecht sein. Zumindest für einen Einsatz auf dem heimischen Fernseher. Diese Software wird hauptsächlich bei Live-Tutorials für Software-Produkte verwendet. Jeder, der sich solche Videos schon mal angesehen hat, kann sich ausmalen, was einen da erwartet.

    Zweitens verstehe ich nicht, wozu ich mir einen (geliehenen) Film rippen sollte, den ich zu schlecht finde, um ihn mir zu kaufen.
    In diesem Punkt (das wäre dann auch so ziemlich der einzige) muss ich Herrn Schröder (zum jetzigen Zeitpunkt Bundeskanzler) mal Recht geben, wenn er sich über die Mitnahme-Mentalität einiger Menschen hierzulande echauffiert.
     
  3. wpasternak

    wpasternak Kbyte

    Ne, legal ist nach aktueller Rechtslage eine Kopie die ich für mich behalte nicht, sofern dazu ein Kopierschutz ausgehebelt wurde.

    Aber - ums mal auf den Punkt zu bringen - wenn ich die Kopie für mich behalte, sie also wirklich ein Backup ist, dann wird sich auch kaum wer dran stören.

    Und zu guter Letzt zählt immer das elfte Gebot - nicht erwischen lassen. :rolleyes:
     
  4. mopani

    mopani Kbyte

    Ich kann gar nicht glauben, dass sich die PC-Welt als intelligent einstuft. Glücklicherweise kenne ich Richter und Rechtsanwälte und kann euch sagen, dass diese Vorgehensweise illegal ist!

    Im Vorspann des Filmes wird darauf hingewiesen, dass dieser dem Urheberrechtsschutz unterliegt und Kopien unzulässig sind. Der Kopierschutz der DVD dient der Unterstützung dieses Rechts und soll das illegale Kopieren erschweren.

    Vielleicht sollte man einem Unternehmen wie der PC-Welt mal erklären was genau eine Kopie ist und ihnen vielleicht mal das Urheberrecht und Copyright vorlesen. Zur Not kann man auch eine Hör-CD daraus machen, falls die das nicht sofort verstehen und es folglich öfters hören müssen.

    Dieser Tipp jedenfalls ruft geradezu auf um illegale Kopien anzufertigen. Egal, was man sich einreden mag - es sind illegale Kopien! Das ist so als würde man einen Artikel verfassen, der wie folgt lautet:

    So klauen Sie in einem Kaufhaus legal!

    Das brauchen Sie dazu:
    - etwas Zeit
    - Unverfrohrenheit

    In einem Kaufhaus sind viele Diebstahlsicherungen angebracht. Einerseits sind wertvolle Artikel in Vitrinen und der Kasse hinterlegt oder aber mit Sensoren ausgestattet, die dafür sorgen, dass Hochfrequenzschranken an den Ein- und Ausgängen Alarm auslösen. Für kleinere Artikel gibt es Detektive und Fangprämien für aufmerksame Kunden.

    Wenn Sie einen Artikel brauchen, gehen Sie auf diesen zu und stecken ihn erst einmal ein. Da Sie Geld dabei haben, nehmen Sie sich vor den Artikel auch zu bezahlen. Später zumindest. Tun Sie es unbemerkt, damit für Personal und Kunden kein falscher Eindruck geweckt wird. Ohne große Eile gehen Sie nun zum Ausgang und verlassen das Geschäft. Sollte der Artilel mit einem Sensor gesichert sein, werfen Sie ihn über die Schranke und heben ihn nach dem Durchqueren wieder auf. Gehen Sie beruhigt weiter.

    Wenn kein Sicherheitssystem Sie daran hindern konnte das Kaufhaus zu verlassen und es auch keiner bemerkt hat, gehört der Artikel nun Ihnen. Es ist Ihr Eigentum, da zu diesem Zeitpunkt niemand behauptet er sei gestolen und auch nicht versucht ihn wiederzubekommen.


    Ehrlich - wie einfältig muss man eigentlich sein um nicht zu erkennen, wann man die Leute zu einer Straftat aufruft? Egal wie PC-Welt oder sonstwer das erklären will - es ist eine strafbare Handlung von einer DVD ode auch CD Kopien zu erstellen, wenn dies untersagt ist. Es geht schließlich nicht um die Methotik, sondern dem geistigen Eigentum dessen, was sich darauf befindet. Das ist auch dann noch geschützt, wenn es beim Schütteln herausfallen würde.
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle


    nur mal so als hinweis: wenn der artikel "eingesteckt" wird, also aus dem blickfeld genommen wird, gilt der tatbestand des diebstahles als erfüllt. wenn ein richter glaubt, dass man es nur in der tasche bis zur kasse transportieren wollte - glück gehabt...
     
  6. sot-songohan

    sot-songohan Kbyte

    "Im Vorspann des Filmes wird darauf hingewiesen, dass dieser dem Urheberrechtsschutz unterliegt und Kopien unzulässig sind"
    Moment! Ich kenne als schweizer das deutsche Gesetz leider zu wenig, aber jeder Private hat doch das Recht auf eine Sicherheitskopie?

    Eine defekte DVD wird mir ja nicht ersetzt. Also mache ich mir einfach eine Sicherheitskopie. Solange ich diese zusammen mit dem Original aufbewahre, ist es legal. Wenn ich das Original weiter gebe, dann nur mit der Sicherheitskopie.

    Wie ist es denn im Fernseher? Ich kann mir jede beliebige Sendung auf Video aufnehmen. Ist ja das gleiche und auch legal???

    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.
     
  7. miramanee

    miramanee Kbyte

    Ich finde das ganz witzig, was Du schreibst und kann Dir nur voll zustimmen. Allerdings wäre da ein viel einfacheres Beispiel möglich gewesen. Viele Kaufhäuser stellen Waren zur Werbung selber raus und umgehen somit den Diebstahlschutz. Wenn man nun etwas mitnehmen würde, wäre das zwar immer noch Diebstahl, aber eben einfacher zu begehen.

    Und das rät hier die PCW. Den vereinfachten Diebstahl. Ich frage mich ob die vor so einem Artikel ihre Rechtsabteilung fragen, die sich wiederum beim BSA oder der Staatsanwaltschaft noch einmal rückversichern.

    Ich bin nicht Deiner Meinung. Ich selbst gehe oft mit einer Einkaufstasche einkaufen oder einem Korb, der oben mit Stoff verschlossen ist. Da stecke ich sogar ziemlich viel hinein, das ich an der Kasse wieder hervor hole und bezahle. Ich habe auch noch von keinem Artikel in irgendeinem Strafbuch eine solche Formulierung gelesen. Kannst Du mir sagen worauf Du dich da beziehst?
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    auf die strafanzeigen, die ich fertige...

    für dich zum nachlesen: http://www.jura-welt.com/studenten/skripten/strafr/1846

    ich hab die stelle mal rausgesucht:

     
  9. idhenry2k

    idhenry2k Kbyte

    Ähm, na da muss man ja wohl mal unterscheiden bzw. definieren, was das für ein Herrschaftbereich/Tabubereich ist.
    Nach dieser Definition wäre es schließlich schon illegal, Waren zu ergreifen oder festzuhalten.
    Dem Argument entgegenwirkend, dass dies keine Aufzählung sondern eine Handlungsabfolge beschreibt (was ich nicht so sehe), läßt sich dieser Artikel schon aufgrund der sehr generell gehaltenen Beschreibung "leicht zu transportierendes Behältnis" wohl kaum auf einen Einkaufsladen anwenden. Die dort vielfach zur Verfügung stehenden tragbaren Einkaufskörbe fallen unbestritten in diese Kategorie.

    Ich bin kein Jurist, aber wenn ich Waren innerhalb des Shops in einen Beutel stecke, bringe ich mich lediglich in Tatverdacht. Den Tatbestand des Diebstahls kann ich doch nur erfüllen, wenn ich die Waren ohne zu bezahlen aus dem Herrschaftsbereich herausführe. In allen anderen Fällen besteht die theoretische Möglichkeit, dass ich den Beutel an der Kasse entleert hätte und stellt damit einen Zweifelsfall dar.
    Nicht umsonst warten Kaufhausdetektive mit Taschenkontrollen immer, bis die Verdächtigen den Laden verlassen. Nur dann wäre eine Anschuldigung über jeden Zweifel erhaben.

    Alles andere ist meiner Meinung nach juristische Willkür (und hieß es nicht mal "Im Zweifel für den Angeklagten"?). Also hat fidel_castro wahrscheinlich recht... :)
     
  10. Toskano

    Toskano ROM

    Ich finde es ja super das es Foren wie dieses hier gibt. Ich kriege nur immer einen Brechreiz wenn bestimmte Autoren meinen mir erklären zu müssen wie doof und böse die Anderen doch sind. Aber zum Glück hat der betreffende Autor die Antworten auf alle meine Fragen und führt mich Dank seines Wissens und seiner Rechtschaffenheit auf den Pfad der Tugend und Erkentniss zurück. :eek:
    Am peinlichsten ist jedoch, dass die meisten Aussagen einfach falsch sind. :aua:

    Tatsache ist, dass das UrhG das Erstellen von Kopien verbietet wenn hierzu sog. technische Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) umgangen werden müsen. Allerdings (und jetzt kommt der Hammer) ist die Ertsellung einer Sicherungskopie aus einer kopiergeschtzten CD/DVD etc. nicht strafbar (also Verbot ja, Straftat nein). M.a.W. wer zu privaten Zwecken eine Sicherungskopie einer schreibgschützten CD/DVD erstellt, handelt zwar widerrechtlich, kann hierfür aber strafrechtlich nicht belangt werden (allerdings kann euch der Hersteller des Originaldatenträgers auf Schadensersatz (i.d.R. Kaufpreis der CD/DVD) verklagen. Private Sicherungskopien von ungeschützten Datenträgern dürfen nach wie vor erstellt werden.

    Siehe hierzu...

    http://bun[/COLOR]desrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
     
  11. SiDFreak

    SiDFreak Byte

    :rolleyes:

    .. ja , das leuchtete mir nach kurzem Nachdenken doch gleich ein. Man liest ja auch oft ähnliches bei DVDs bevor der Film losgeht :aua:
    Also tschuldigt meine doofe Frage... :D

    grüsse...
     
  12. woodle

    woodle Byte

    Recht ist halt hierzulande (und warscheinlich auch in fremdem Lande) nicht einfach nur Recht, sondern eben genauer Gesetzestext.
    Es gibt Diebstahl der bestraft wird und Diebstahl der straffrei bleibt. Es gibt "Tötung" (Mord wollte ich nicht schreiben) was als Straftatbestand gilt und Tötung, die der Gesetzgeber straffrei durchgehen läßt.
    So gibt es halt auch eine legale und eine illegale Kopie.
     
  13. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Würdest du das bitte mal näher erläutern? Danke.
     
  14. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    mir fällt nur notwehr (notstand) ein. oder der finale rettungsschuss. aber mord ist doch sehr selten straffrei...

    aber das sind rechtfertigungsgründe. und mit dem kopieren ev. geschützter werke eher nicht zu vergleichen.
     
  15. woodle

    woodle Byte

    @winnie the pooh
    fidel_castro hat für mich schon geantwortet: z.B. das gezielte Töten eines Verbrechers durch einen Polizeibeamten. Aber auch (allerdings nicht in Deutschland) die Todesstrafe.

    Natürlich hat das nichts mit dem Kopieren von Software zu tun. Und ich wollte da auch keinen Vergleich anstellen. Mir ist es nur als Beispiel eingefallen wie der Gesetzgeber durch den Gesetzestext bestimmt, was strafbar ist und was nicht, weil hier geschrieben wurde, daß kopieren immer geistiger Diebstahl sei.
     
  16. imaetz70

    imaetz70 Byte

    genau wie mein Vorredner sagte, es ist dann illegal, wenn man die Kopie in Tauschbörsen anbietet. Ist aber genauso ein Schwachsinn, denn wenn ich meine gekaufte Dvd mit jemanden tausche ist das nicht illegal?! Manche Filme bekommt man auch nicht mehr zu kaufen, weil sie indiziert sind oder ähnliches und somit greifen viele dann sowieso zur Tauschbörse. Das mit dem Urheberrechtsschutz ist irgendwo totaler Blödsinn, obwohl der Erschaffungsgedanke ja seinen Sinn hatte aber selbst wenn es keine tauschbörsen gäbe, würden die verkaufszahlen sicher nicht steigen, denn dann wären sicher auch die Preise wesentlich höher. Somit haben tauschbörsen sicher auch einen Teil dazu beigetragen, dass einige Dinge preiswerter sind, um mal einen legalen Grund für ne Tauschbörse zu nennen. Letztendlich macht sowieso jeder was er möchte.

    selbst wenn ich in einer Tauschbörse Filme, Musik usw. mir beschaffe, mache ich mich einer Teilschuld mitschuldig, da ich das verbreiten von kopiergeschützen Sachen unterstütze. Somit müsste die Industrie jeden verklagen.
    Und nur leute die Dinge in Tauschbörsen anbieten verklagen die nicht, sie nehmen auch andere hoch, die downloaden. Im allgemeinen schnappen sie sich aber die Tauschbörsenbetreiber und Leecher/Seeder die ein hohes Traficaufkommen haben so über 100GB monatlich. Und diese Daten bekommen sie von den Providern der User..

    Alles in allem, sobald man seine gekaufte CD/DvD ins Netz stellt oder auf derartige Angebote in Tauschbörsen zugreift wird es gemäß Gesetz illegal und strafrechtlich geahndet..

    Dann wünschen wir der Industrie viel Erfolg und dicke Konten um die Gerichtskosten zu zahlen, denn welcher User, der verknackt wird, hat denn heutzutage noch Geld bei der Situation in Deutschland um die ihm auferlegten kosten zu tragen...
    Die finanzielle Situation hier im lande trägt ebenfalls dazu bei, dass immer mehr Leute in die Tauschbörsen gehen.

    Lasst Euch keine grauen Haare wachsen Leute. Achso und dieses Hypercam-Programm ist sicher keine Option zu den bisher bekannten Kopierprogrammen, da die Quali bei dem Tool ja unter aller *** ist...
     
  17. SiDFreak

    SiDFreak Byte

    Hi..

    Bei einigem was imaetz70 sagte ist schon wahres dran. Im Sinn das einges totaler Blödsinn ist. Man nehme ein Beispiel und ich glaube das würde niemand verleugnen.
    Ein User kopiert mit genannter Software ne DVD. Es kommt der Bruder angelatscht und hat diesen Streifen noch net gesehn. "Bitte leih ihn mir doch heut abend, den möchte ich mir ansehn!"... wer würde hier nein sagen??.. " würde jemand hier mit "nein darf ich net, kauf dir das original!!" antworten?...ich glaub niemand. Ich vergleich das jetzt mal mit Musik. Man hört sich nen Radiosender , hört ein tolles Stück, schneidet es mit und gibt z.b das MP3 nem Kumpel "Hör dir mal den geilen Song an und sag mir ob er dir gefällt". Was ich sagen will... das wäre ja alles illegal, auch als man sich früher noch von nem Sender auf der Stereoanlage die Songs auf MCs aufhahm und einem bekannten verliehen hat....

    grüsse...
     
  18. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Nein, das ist nicht illegal. aber mittlerweile habe ich auch keinen Bock, das zum 100. Mal zu wiederholen. Bitte informiere dich in diesem Forum nochmal darüber was erlaubt und was verboten ist.
     
  19. SiDFreak

    SiDFreak Byte

    HI..

    Also, werd ich doch mal ausführlich durchlesen, (Gesetzesbuch druchgehen :D) ... doch lohnt es sich auch nicht mehr sich länger den kopf darüber zu zerbrechen ,... da schon , hier nicht etc. (komplizierter gehts ja nicht).
    Hab im Text vielleicht noch was vergessen.. ist ja egal.
    Trotzdem vielen Dank fürn Hinweis..
     
  20. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Sollte nicht böse gemeint sein. Aber du kannst dir sicher sein: das von dir beschriebene Prozedere ist legal.
     
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