1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Fünf Jahre Haft für Handel mit Selbstmordpillen gefordert

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Admiral, Jan 23, 2007.

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  1. pussycat

    pussycat Megabyte

    EBehrmann,

    woher weißt Du nur so gut Bescheid? :nixwissen
    Gehst Du so oft zum Friseur und blätterst in den dort ausgelegten Illustrierten?
     
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich weiß zwar nicht, wie alt du bist, aber eventuell bin ich ein paar Jahre länger als Du mit offenen Augen durchs Leben gegangen?
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Nö, in Deutschland zumindest nicht, wenn man über 18 ist.
    Ich kenne da jemanden, der nach einem Versuch nur im normalen Krankenhaus war (meherere Halswirbel angebrochen, Magen voll mit Tablettencocktail) und dort nicht mal mit einem Psychologen in Kontakt gekommen ist - er wurde ganz normal entlassen (war allerdings in ambulanter Behandlung und sollte diese einfach fortsetzen...).

    @ p u s s y c a t : Bitte nicht jedes Wort dreimal umdrehen und auf die Waage legen - das Thema ist ernst genug!
    In Richtung Smalltalk sollte die Diskussion auch nicht abdriften.
     
  4. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
    Wer sich selbst einfach nur umbringt, ohne dabei fremde Menschen oder Sachen zu beschädigen, wird eben auch im Fall eines mißlungenen Versuchs NICHT bestraft.

    MfG Raberti
     
  5. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    ... und das hier ist ja nun komplett *gaga*! :aua:

    spiegel.de
     
  6. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Du hast doch wohl nicht den Fehler gemacht und Alkohol dazu getrunken? :D
    Ich meinte ausdrücklich "Nebenwirkungen" und nicht "Wechselwirkungen". :D

    Die von dir beschriebenen Wirkungen bei remergil sind mir in Verbindung mit Alkohol (ein Glas Bier reicht) bestens bekannt. :rolleyes:
     
  7. buddy2002

    buddy2002 Megabyte

    Die Bundesbahn stellt den Angehörigen in solchen Fällen sehr hohe Summen für entstandene Unkosten in Rechnung.
     
  8. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Auch ein Selbsttest? :grübel:

    Nein, kein Alkohol. War eine Premiere unmittelbar nach einer durchtanzten Party (körperliche Erschöpfung) zur Nacht.

    Ich höre noch den Doc Stunden zuvor: "Gar keine Nebenwirkungen :no: !"

    Mirtazapin ist ein Teufelszeug! :kotz:

    Aber das kleinere Übel bei Menschen, die aus einer Depression heraus zu suizidalen Verhaltensmustern neigen (manisch-depressiv). Trifft auf mich zum Glück nicht zu. :bet:
     
  9. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Nanu, die sind doch gar nicht haftbar zu machen. :grübel:
     
  10. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Doch, wenn sie (bei "geglücktem" Selbstmord) zugleich Erben sind!
     
  11. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Diesem Beispiel nach liegen wir beide richtig (Vergleich), geht aber nicht um die DB, sondern den betroffenen Lokführer (Schmerzensgeld).
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und das Erbe annehmen.
     
  13. frankie-13

    frankie-13 Kbyte

    Richtig. Und deswegen hat auch niemand das Recht, ein anderes Lebewesen daran zu hindern, freiwillig in den Tod zu gehen.

    Gruß Frank
     
  14. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    So kann man das nun auch nicht verallgemeinern. Dieses Recht würde ich nur denen zubilligen, die psychisch größtenteils gesund sind.
    Wenn jemand an Depressionen erkrankt, bei denen der Wunsch nach dem Tod zum Krankheitsbild gehört, dann sollte man zumindest versuchen, die Krankheit zu heilen. Zu 90% ist das wohl auch erfolgreich.
     
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