1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Gewinnspiel: Strafe für Kino.to-Programmierer gerecht?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by tti, Apr 13, 2012.

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  1. eti2222

    eti2222 ROM

    Recht oder Unrecht was solls
    Strafe muss sein,aber immer auf die Kleinen
     
  2. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Solche Dienste kann man allenfalls mit ner DVD vergleichen.
    Und wenn das Geld dafür fehlt (3€ für nen Kinoabend mit x Leuten ist ja wirklich sauteuer...), hat man immer noch das TV-Programm.

    Schweres Delikt? Ich würde es eher in den Bereich Ordnungswidrigkeit einordnen.
     
  3. Karin66

    Karin66 Byte

    Ob das Urteil nun wirklich "gerecht" ist, vermag ich auch nicht zu beurteilen - zumal der Programmierer ja durch seine Kooperation und sein Geständnis sehr milde Richter gefunden hat und außerdem die Haft ja scheinbar wohl im offenen Vollzug wird verbüßen können. Allerdings ist hier nun zumindest mal für andere Betreiber einer solchen Plattform eine Abschreckung geschaffen worden - ob die nun etwas bringt, sei mal dahingestellt.

    Andererseits hätten solche Seiten nicht einen solch wahnsinnigen Erfolg, wenn sich die Plattenfirmen mal überlegen würden, ihre Produkte günstiger zu verkaufen! Eine CD herzustellen, kostet nur ein paar Cent - und auch die Künstler verdienen nicht das meiste daran, sondern die "liebe" Gema und vor allem die Plattenfirmen, die das meiste davon einstecken! Gerade junge Leute, die gerne Musik hören und diese sicher auch gerne kaufen würden, sind nun mal meistens nicht gar so "flüssig", als dass sie für jede neue CD gleich 15 Euro oder mehr auf den Tisch legen könnten - und Downloads bei den großen Musikportalen sind ja nun mal auch nicht so viel günstiger, zumindest, was aktuelle Titel angeht. Dies hier mal nur so als Anregung...
     
  4. Wie so oft werden einige bestraft für viele; GERECHT?!?!?

    Und übrigens, nicht zu vergessen bzw. zu verwechseln:
    "Recht" und "Gerechtigkeit" sind (sogar in unserem "Rechtsstaat"...) zwei ganz verschiedene Dinge!
     
  5. tempranillo

    tempranillo Guest

    Der Programmierer hat gegen ein Strafgesetz verstoßen. Dieses Strafgesetz ist nicht verfassungswidrig und sieht Freiheitsstrafen vor. Also ist es sinnfrei, darüber zu philosophieren, ob es überhaupt richtig ist, dass der Programmierer verurteilt wurde. Das Gericht konnte gar nicht anders.

    Ob die Höhe der Strafe richtig ist, können wir nicht beurteilen. Dazu hätten wir in dem Prozess sitzen oder zumindest mal nen Blick in die Ermittlungsakte werfen müssen.

    Wir können nur darüber schwadronieren, ob das einschlägige Gesetz je nach Geschmack politisch richtig und angemessen ist. Und da stellt sich ganz schnell die Frage nach dem Schutzzweck der Norm. Einerseits ist klar, dass das Urheberrecht überarbeitet werden muss. Andererseits muss man sehen, dass da Leute ganz bewusst gegen Gesetze verstoßen und andere geschädigt haben, um sich zu bereichern.

    BTW: Man sollte allerdings auf dem Teppich bleiben: Die hier aufgestellte Behauptung, Mörder kämen billiger davon als dieser Programmierer, ist ausgemachter Blödsinn.
     
  6. lonley

    lonley Kbyte

    Okay ich sehe einige Teilen meine Meinung nicht ganz was ich auch gut verstehen kann ..
    Trotzdem bin ich der Meinung das der Programmierer zwar wissentlich gehandelt hat aber doch das wenigste daran Verdient hat!
    Ohne solche Leute gäbe es ja solche Angebote nicht .. ich bin froh das ich diesen Service nie genutzt hab!
    Dennoch bin ich der Meinung auch wenn er gegen ein Gesetz verstoßen hat ist
    er zu hart bestraft worden .. hatte der denn schon Vorstrafen? (Weiss das jetzt nicht so genau)
    Also ich denk mit Berufsverbot und ner ordentlichen Geldstrafe ist das schon Strafe genug!
    Sicherlich sehen das viele anders .. aber ich denke nun mal so .. denn was ist wenn der eine oder andere von uns seinen Beruf nicht mehr ausführen kann?

    Ach und danke für das korrigieren meines Rechtschreibfehlers! :-)
     
  7. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Genau, das Ganze wurde banden mäßig betrieben, dafür gibt es ja auch einen Aufschlag - und den bekommt jeder von den ganzen "Bande"!
    Dann handelt es sich auch nicht um eine einfache Tat sondern fortgesetzt......, es geht hier nicht um einen "versehentlich" eingesteckten Schraubendreher aus'm Baumarkt! :rolleyes:
    Wenn er dann noch eine weichgespülte Vollstreckung im offenen Vollzug ableisten kann, bitte denke mal an die Strafe die Kim Schmitz bei einer Auslieferung in die USA erwarten könnte.
    Ich finde er ist noch ganz gut weggekommen mit dem Urteil, weniger ist gar nicht möglich gewesen.

    Gruß kingjon
     
  8. bastet047

    bastet047 Byte

    Das ist wieder so eine Frage, die man einfach nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten kann. Was ist schon gerecht? Meistens werden sowieso die "Kleinen" geschnappt und verurteilt. An die Großen traut man sich entweder nicht heran oder sie werden nicht geschnappt.
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Sind die nicht groß genug gewesen?
    Oder meinst Du Sony, Bertelsmann und Co? ;)
     
  10. eiscremen

    eiscremen Byte

    Das kann ich nicht beurteilen.
     
  11. gkj43

    gkj43 Halbes Gigabyte

    Ich bin einfach dagegen, Ersttäter, soweit sie keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, in den Knast zu stecken.
     
  12. Relaaxer

    Relaaxer Halbes Megabyte

    Das wurde nie behauptet! Erst richtig lesen! Mörder & Perverse kämen oft besser davon als Bankräuber, das war die Aussage & zu der stehe ich nach wie vor, da ich solche Urteile schon unzählige male erlebt habe!
    Geld zählt meist wirklich mehr als ein Menschenleben, so ist das nun mal in unserer Welt. Wie oft kommt ein Vergewaltiger in eine psychiatrische Klinik unter Verwahrung & nach ein paar Jahren ist er wieder auf freiem Fuss???
    Oder ein anderes, wahres Beispiel: ein verstorbener Freund erschoss im Kokainwahn seinen Dealer, den er nicht bezahlen konnte. Da er nach den ersten beiden Schüssen noch immer versuchte, sich kriechend in Richtung eines Restaurants & des daneben liegenden Zeltplatzes zu gelangen, schoss er ihm 4 weitere Male in den Rücken & in den Hinterkopf. Trotzdem kam er 30 m weit. Der Platzwärter, der mehr Zufällig mit einem Kollegen vor dem Restaurant stand & sich dort unterhielt, bekam eine Kugel in den Schädel, der andere, der flüchten wollte, eine in den Rücken.
    Fazit: 1 Toter, einer seither gelähmt im Rollstuhl, der andere hat die Kugel noch heute im Kopf, da eine OP zu gefährlich wäre. Täter verbrachte nicht ganz 6 Jahre im Zuchthaus!
    Drei Fam. zerstört, aber als Unzurechnungsfähig erklärt, nie einen Euro Gutmachung bezahlt, keine Reue, gar nix! Aber nach nicht einmal 6 Jahren wieder ein freier Mann! Da soll mir einer was von Recht & Gerechtigkeit erzählen......und das ist noch lange nicht die einzige wahre Geschichte, die ich erzählen könnte!
     
  13. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Schlechtes Beispiel. Der war ja scheinbar wirklich nicht zurechnungsfähig, ergo ist der Dealer schuldiger, der verkauft die Todesursache schließlich.
    Allerdings bin ich im Grunde auch dafür, Drogen nicht mehr als mildernde Umstände, sondern als verschärfend anzurechnen. Vielleicht schreckt es die Erstkonsumenten dann eher ab.
     
  14. tempranillo

    tempranillo Guest

    Nö, finde ich nicht. Der Fall zeigt doch ganz anschaulich, dass man nicht so mal eben von außen aus dem Bauch heraus urteilen kann. Subsumieren wir das Beispiel doch einfach mal durch:

    Tatbestand des Totschlages ist erfüllt. Es könnte das Mordmerkmal der Habgier vorliegen ("nicht bezahlen konnte"). Das können wir schon nicht abschließend beurteilen. Was ist da genau vorgefallen?

    Für versuchten Mord (Verdeckung einer Straftat?) fehlen genügend Hinweise. Könnte aber versuchter Totschlag sein, aber wahrscheinlich nur mit bedingtem Vorsatz. Ebenso kommt eine schwere Körperverletzung tatbestandsmäßig in Betracht. Können wir nicht beurteilen.

    Das selbe gilt bei dem Kollegen.

    Rechtswidrigkeit liegt vor.

    Und jetzt kommt das Problem der Schuld. "Kokainwahn"? War der Täter noch steuerungsfähig? Gibt es Hinweise auf eine sog. Rauschtat? Wir können das alles nicht beurteilen. Dafür müsste man in dem Prozess gesessen und die Gutachter gehört haben.

    Auch das entzieht sich einer Beurteilung. War der Täter im Knast? Hat er "Zweidrittel" bekommen? War er in der Klapse und hat eine günstige Prognose erhalten?

    Es ist also alles nicht ganz so einfach.

    Ebenso steht es mit dem Programmierer. Uns fehlen viel zu viele Einzelheiten, um ernsthaft beurteilen zu können, ob das Strafmaß richtig ist.
     
    Last edited: Apr 18, 2012
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