1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Google: So entfernen Sie Ihr Haus aus Google Street View

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Toben, Aug 12, 2010.

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  1. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... die Bilder aus der Pampa (so wie bei mir :D)
    sind älter als 5 Jahre. :eek:
     
  2. deoroller

    deoroller Wandelndes Forum

  3. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

  4. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Durch dies ganze Medienspektakel ist Street View doch erst in aller Munde gekommen. Und natürlich werden Ängste gestreut, Ängste lassen sich besser verkaufen.

    Den Leuten in Düsseldorf ist, glaube ich, gar nicht bewusst, dass sie sich in dem Artikel noch mehr Öffentlich machen, als sie durch Street wären.
     
  5. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Und wer sollte denn diese Ängste verkaufen?
    Sag jetzt nicht Google!

    Gruß kingjon
     
  6. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Die Medien. Schlagzeile "Ihre Wohnung wird von Dieben durch Street View ausspioniert", wird eben besser verkauft als "Die Welt bewundert auch ihren Garten".
     
  7. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Das sind dann aber die "unseriösen".
    So alà: "Bild sprach zuerst mit dem Toten!" :eek:

    Gruß kingjon
     
  8. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Das bezweifel ich, dat Gebaude mit 3 fehlenden Etagen von Herrn Schneider stand genau gegenüber der Bank, die diese nicht vorhandenen Büroflächen mitfinanziert hatte.
     
  9. lkwpeter

    lkwpeter Byte

    Das geht noch älter, die Bodenplatte meines Hauses, welche auf den "aktuellesten" Bildern zu sehen ist, wurde bereits vor 10 Jahren gegossen (und natürlich anschliessend bebaut). Raum MTL
     
  10. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Das ist nur die halbe Wahrheit. Du darfst nur das fotografieren, was du von öffentlichem Raum und ohne Hilfsmittel und ohne das besteigen von Zäunen, Bäumen etc. sehen kannst.
     
  11. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Bezeichnest du den Kameraturm auf den Google-Autos schon als Hilfsmittel?
    Ich kann mich ja auch aufs Autodach stellen und Bilder machen...., beim Wohnmobil wird die Position dann noch höher!

    Gruß kingjon
     
  12. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    Ich bin kein Jurist, aber für mich ist das schon ein Hilfsmittel. Ob nun Leiter, Stativ oder Turm, das Auto inkl. Turm ist das Hilfsmittel.

    Dein Autodach entspricht quasi der Leiter. Alleine kommst du ja nicht so hoch...denke ich mal. :D
     
  13. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ich darf also von einer Brücke, die eine Straße überquert oder einem Fernsehturm/Kirchturm keine Fotos machen?
    Daran hege ich ganz arge Zweifel.
     
  14. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Na gut, dann setze ich mich in einen Doppeldeckerbus nach oben oder fahr mit den Panoramowagons von der DB - dann bin ich weit genung oben! :baeh:

    Gruß kingjon
     
  15. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9Ean_.C3.B6ffentlichen.E2.80.9C

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Aber auch wenn es sich bei deinem Beispiel sicher um einen sehr speziellen Fall handelt, hege ich wiederrum arge Zweifel, ob du von der Brücke aus Aufnahmen eines Privatgrundstücks machen darfst, denn:

    Auch beachtenswert in dem Zusammenhang:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Privatsph.C3.A4re
     
    Last edited: Aug 13, 2010
  16. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Eine Brücke ist aber kein Gebäude sondern ein Bauwerk!
    Das ist im Bereich von Bauvorschriften ein himmelweiter Unterschied.

    Na gut, wir sind keine Juristen - also finito!

    Gruß kingjon
     
  17. Hummer

    Hummer Megabyte

  18. kikaha

    kikaha Viertel Gigabyte

    Klar darfst Du Fotografieren.
    Du darfst die Fotos nur nicht veröffentlichen, wenn persönlichkeitsrechte verletzt werden.
    Bist Du eine öffentliche Person(Prominent) hast Du sehr eingeschränkte Möglichkeiten.


    Als Privatmensch geht da schon mehr.
     
  19. steppl

    steppl Halbes Gigabyte

    wie süüüüß.... :o

    Eben, da nicht alle Juristen sind oder sich perfekt in Bauvorschriften auskennen, sollte man sich im Zweifel lieber mal zurückhalten. Ja, fällt mir manchmal auch schwer. :fire: :D


    Ich glaube, du wirfst da was durcheinander. Die Einschränkungen der Panoramafreiheit gelten schon für das anfertigen der Bilder. Und die Unterscheidung "Privatperson-öffentliche Person" beziehen sich auf das fotografiert-werden, nicht aufs selber-fotografieren. Dies ist Bestandteil des Persönlichkeitsrechts, speziell des Rechts am eigenen Bild:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Recht_am_eigenen_Bild
    ausführlicher:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
     
  20. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Da irrst du, das mache ich beruflich - hat aber nichts mit fotografieren zu tun.

    Gruß kingjon
     
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