1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Kino.to, illegal oder legal?

Discussion in 'Smalltalk' started by Raphtzge, Oct 12, 2008.

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  1. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Dafür ich Dir wünsche viel Glück XD
    Auf die dunkle Seite der Macht Du Dich stellst ROFL
     
  2. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Und da sehe ich das Problem. Was genau ist Streaming?

    Bei Streaming Radios haben legale Anbieter Lizenzen. Warum sollte ich mir dann nicht auch diesen Stream aufnehmen. Das gleiche kann ich auch an meiner Musikanlage machen.

    Nur, bei kino.to werden Inhalte sicherlich ohne Lizenz und ohne Zustimmung des Rechteinhabers gestreamt. Und da würde ich sagen, dass dies nicht legal ist. Also nach gesundem Menschenverstand auch nicht das Ansehen des Streams. Es mag zwar kein verwertbarer Inhalt auf den PC herunter geladen werden, der Inhalt kommt aber offentlichtlich nicht aus einer legalen Quelle. Im Zweifel heisst es IMO nicht für den Angeklagten.

    Nur weil vielleicht die Gesetze diese 'Lücke' noch nicht (ganz) berücksichtigt haben und Staatsanwälte gegen Tauschbörsennutzer machtlos sind, heisst es noch lange nicht, dass ich es darf. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

    Weitere Infos: http://forum.angeklickt.net/viewtopic__t21677.php
     
  3. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Bitte noch einmal meinen Artikel lesen!
    Was ist, wenn ein Streamanbieter seine Lizenzgebühren eben NICHT zahlt.
    Machst Du als USER dann etwas Strafbares, wenn Du diesen Stream hörst oder mitschneidest?
    Ist dann Streaming Radio prinzipiell illegal, weil der Stream ja von illegalen Quellen stammen KÖNNTE?

    Du als USER kannst gar nicht einsehen, ob der Stream legal ist, oder nicht!
    Oder kontaktierst Du immer den Anbieter und läßt Dir die Quittungen der Verwertungsanstalten vorlegen, wenn Du einen Stream nutzen willst?
     
  4. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte


    Ist es nicht so, dass etwa 98,8% aller Websites der TLD "to" keine legalen Inhalte haben ?:rolleyes:
     
  5. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Das ist völlig uninteressant für die gestellte Frage.
    Daß die Angebote dort illegal sind, sollte jedem klar sein.

    Die Frage war aber, ob es auch illegal ist, die Inhalte zu streamen und zu schauen. ^^
     
  6. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Wenn in den FAQ oder sonstwo auf den Hilfeseiten steht, dass der Streamanbieter Lizenzgebühren zahlt, gehe ich davon aus, dass er dies auch tut. Zahlt er nicht, obwohl er dies auf seiner Internetseite schreibt, wäre es IMO unlogisch, mich wegen einer Straftat zu belangen. Bin ich mir nicht sicher, ob er Lizenzgebühren zahlt - weil das Angebot evtl. nicht ganz koscher ist - lasse ich die Finger davon.

    Fur mich ist dies illegal, da die Inhalte offensichtlich aus illegalen Quellen stammen. Inwieweit das nun gesetzlich geregelt ist bzw. ob die letzte Änderung der Urheberrechts greift, bin ich mir nicht sicher. Ich meine schon.

    IMO lässt sich dies nicht so verallgemeinern. Demnach könnte ich auch jedes Mal, wenn ich von der Polizei beim Autofahren angehalten werden, einen Strafzettel bzw. ein Bußgeld erhalten, weil ich ja zu schnell bzw. unter Alkoholeinfluss gefahren sein KÖNNTE. Verallgemeinert. Ich KÖNNTE mit dem Auto einen folgenschweren Unfall bauen (hoffe jetzt, dass der Vergleich nicht allzu sehr hinkt).
     
  7. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    ROFL
    Ja klar, Du als potentieller User des Angebotes liest Dir die FAQ in Hinblick auf Lizenzgebühren durch.
    Sicher...

    Okay, gehen wir davon aus, daß Du das wirklich tust (ROTFLBTC) dann zeig mir mal auf Shoutcast die FAQ zu den einzelnen Streams inklusive der dazugehörigen Lizenzvereinbarungen.

    Der Tellerrand ist ca. 30 cm vor Dir und nun wirf mal einen Blick dahinter.

    Das Anbieten des Inhaltes ist vielleicht in Deutschland illegal.
    Das benutzen des Inhaltes trotzdem nicht.

    Okay, gehen wir davon aus, daß die TLD .to für Tonga registriert ist und das Angebot in Tonga auf einem Server liegt und in Tonga dieses Angebot nicht illegal ist, weil dort andere Gesetze existieren (ja, es gibt noch andere Gesetzgebungen als in Deutschland), was ist dann?

    Aber ich gehe davon aus, daß Du mit der Gesetzeslage in Tonga gut vertraut bist und Dir sicher sein kannst, daß das Angebot dort auch illegal ist.
     
  8. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Du kannst mich für altmodisch, gutgläubig oder naiv halten. Dabei kannst Du Dich gerne weiter lachend auf dem Boden rollen und in den Teppich beißen (wünsche Guten Appetit). Ich würde nach solchen Informationen schauen. Inwieweit diese dann detailliert genug sind, steht auf einem anderen Blatt. Bei last.fm z.B. steht geschrieben, dass diese Lizenzgebühren abführen. Warum sollte ich das nicht glauben?

    Shoutcast habe ich noch nicht benutzt. So wie es aussieht, ist es eine Sammlung von Radiosendern, die in einem Paket als Stream angeboten werden. Ob ich nun den Stream über Shoutcast anhöre und mitschneide oder auf die Internetseite des Radiosenders gehe und dies dort tue, ist für mich zumindest das Gleiche. Aktuelle Kinofilme werden dagegen nicht kostenlos vom Rechteinhaber als Stream angeboten.

    Was nun in Tonga erlaubt ist und was nicht, ist mir egal. Welches Gesetz letztendlich greift auch. Ich weiß, dass das, was auf kino.to angeboten ist, nicht gut sein kann. Und damit ist das für mich illegal.

    Nach Deiner Auffassung wandern wir alle in das Land aus, in dem man das tun darf, was man tun will. Und keiner wird was dagegen tun können.

    Ach ja, ich dachte, dass man sich hier vernünftig unterhält. Da sind meiner Ansicht nach Ausdrücke wie ROFL fehl am Platz. Das magst Du vielleicht wieder anders sehen.
     
  9. Einen gequirlteren Bullshit als das von dir verzapfte hab ich selten gelesen.

    Die Nutzung von illegalen Inhalten, ganz gleich welcher Art ist VERBOTEN! Schau ich mir nen Stream an, der illegaler herkunft ist, beispielsweise einen aktuellen Kinofilm, mache ich mich strafbar, vor allem da man schon von selbst darauf kommen kann das dieser Stream gegen das Urheberrecht verstößst. Da kannst du noch so viel behaupten streaming sei nicht illegal.
    Das die Daten dabei nur temporär auf dem System landen und nicht weiter gegeben werden können ist dabei völlig ohne bedeutung, da es dennoch eines downloads der Daten bedarf und das ist laut UrhG nunmal VERBOTEN!
    Es spielt keine Rolle ab man die Daten weiter geben will oder nicht, denn es bleibt trotz das es nicht dauerhaft gespeichert wird eine Raubkopie die man da nutzt.

    Das wäre ja das gleiche als würde man sich Kinderp*rn*s anschauen mit der begründung "ich speicher es ja nicht ich guck ja nur."


    Die ganze Geschichte kann man mit Hehlerei vergleichen (nur vergleichen nicht gleich setzen!): Kauft man irgendwo eine Ware und es stellt sich heraus das diese geklaut war, ist man genauso dran wegen hehlerei wie derjenige der es verkauft hat, selbst wenn man garnicht weiss das es geklaut war. Wer das jetzt nicht glaubt sollte mal die gesetze dazu studieren.
    So komisch es klingt aber man selbst ist in der Pflicht sich zu versichern das man keine geklauten Waren kauft. Gleiches gilt in diesem fall auch für Internetstreams. Man muss sich versichern das die Inhalte legal sind. tut man das nicht handelt man vorsätzlich und macht sich mit strafbar.

    Anstatt hier irgendwelche halbwahrheiten und INet-Mythen zu verbreiten wäre eine angemessene recherche und das Studieren der Gesetze sinnvoller.
     
    Last edited: Oct 13, 2008
  10. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Mit Verlaub gesagt bist Du dann sicherlich der Erste, der sich beim Streaming um Lizenzbedingungen schert...
    Darum fällt mir schwer, das zu glauben.

    Nein, ist es nicht, weil der größte Teil der Streams REINES Internetradio ist.
    Davon gibt es keien UKW-Sender o.ä.

    Wer ausgerechnet mit Shoutcast nichts anzufangen weiß, sollte sich eigentlich zum Thema Streaming nicht weiter äußern.
    Shoutcast war die erste Plattform, die flächendeckend Streaming angeboten hat, quasi der Wegweiser auf dem Gebiet...

    Und zwar im kommerziellen Bereich, wie auch auf der Indipendentseite...

    Sorry, aber wieder ROFL
    Was also für Dich nicht gut sein kann, ist illegal?
    Nimmst Du Dich nicht ein wenig zu wichtig?

    Wo nimmst Du diese Weisheit her?
    Nur, weil ich dazu auffordere, von der Schwarz-Weiß-Mentalität mal wegzugehen und das Thema mal ein wenig objektiv und weltoffen zu betrachten, will ich, daß alle auswandern?
    Sorry, aber viel weiter kann man nicht daneben liegen

    Ist das auch wieder so etwas wie:
    Ich-komme-damit-nicht-klar-also-ist-das-falsch?

    Sorry, aber ROFL ist eines von vielen Akronymen im Netz, die dort zur Umgangssprache gehören.

    Für Manche vielleicht schwer zu verstehen und zu akzeptieren, ist aber so.
    Tut mir wirklich leid und weißt Du was?
    ROFL
     
  11. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Gebe ich gern zurück.

    Beschäftige Dich mit dem Thema, dann sehen wir noch einmal weiter.
    Mit Deinen Aussagen kann man nicht viel weiter daneben liegen.

    Tut mir leid, Dir das sagen zu müssen.
     
  12. Chri$tian

    Chri$tian Kbyte

    @ AntiDepressiva:
    Wie du dich hier aufführst kann ich wirklich nicht verstehen. Du lasst nur DEINE Meinung zu, die mit Sicherheit nicht richtig ist und verbreitest hier Lügen !

    Shadowrunner200 hat mit ALLEM vollkommen recht !
    Ich denke du hast nicht mitbekommen, dass das Gesetz eben wegen dieser "Grauzonen" am 1.1.2008 geändert wurde.
    Egal ob Downloaden, Streamen oder sonst was, es bleibt alles das selbe und damit ILLIGAL !



    Ich kann nur hoffen, dass alle die ILLIGAL, egal ob sie es wissen oder nicht, Kinofilme im Internet anschauen mal Besuch bekommen und es Ihnen dann schön erklärt wird wie die Gesetzlage ist...

    MFG
     
  13. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Nein: Was für mich nicht gut sein kann (mit was ist hier das Streaming-Angebot von aktuellen Kinofilmen gemeint), ist für mich illegal!

    Nein.

    Mag sein. Einer ist immer der Erste.

    Ein schönes Beispiel dafür, dass der andere was gänzlich anderes liest als der eine schreibt. :) Sorry, dass ich nicht alles weiß und nicht den Rundum-Blick habe.

    Muss ich das wissen?

    Wird gemacht, Chef. :jawohl:
     
  14. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Nein, eben nicht.
    Streams schauen/hören, was auch immer ist genausowenig illegal, wie das Benutzen von Tauschbörsen.

    Das hier angesprochene Angebot wird erst illegal, wenn es weiterverwertbar auf der Festplatte gespeichert wird.
    Und das auch nur nach deutschem Recht, da es sich aber nicht um eine deutsche Domain handelt und sicher auch nicht um einen Server, der in Deutschland steht, läßt sich deutsches Recht darauf nicht ohne Weiteres anwenden.

    AUch nach der Änderung des Urheberrechts bleibt GENAU dieses Thema weiterhin Grauzone.

    Aber ich merke schon, da kommt wieder die Obrigkeitshörigkeit durch und daß, was Medien verbreiten, ist dann erst einmal die Wahrheit ^^
     
  15. Ich lach mich echt schief.

    Also nach deiner aussage ist es völlig legal, Urheberrechtlich geschütztes Material, das Mr.X ohne erlaubnis/lizenz irgendwo im Internet rein stellt, sich anzusehen/anzuhören/durchzulesen ohne sich dabei strafbar zu machen? Dann ist also das schauen eines Streams kein download da keine daten übertragen werden und alle Entwickler, Programierer, Hardwarehersteller soewie der Gesetzgeber sind vollpfosten und stümper?

    Ja ne is klar. so ein schwachmatischer unnsinn. Aber glaub du ruhig weiter den quatsch.
     
  16. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Schön wäre es, wenn du und auch die ANDEREN mal mit einem Zitat aus einem Gesetzestext oder einem Urteil ihre Argumentation begründen würden!
    Ansonsten ist es doch nur eine "hören u. sagen" Diskusion die nichts fundiertes bringt.

    Gruß kingjon
     
  17. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Mach mal.

    Paß auf, noch einmal langsam für Dich:
    Wenn Du als User im Netz Streaminginhalte angeboten bekommst, mußt Du darauf vertrauen können, daß diese legal sind.
    Wenn diese Inhalte laut Gesetz von Tonga legal sind, warum soll das Nutzen für Dich illegal sein?
    Außerdem kann man Dir als Enduser GAR nichts, da der ANBIETER die Vervielfältigung vornimmt.

    "Nicht der private Nutzer selbst, sondern der zwischengeschaltete Dienst nehme die Vervielfältigungshandlung vor. § 53 Abs.
    1 UrhG komme allerdings dann zum Tragen, wenn dem Internetnutzer der Programmabruf unentgeltlich gewährt wurde. "

    (Quelle:
    Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster,
    Aktuelles Scriptum zum Thema Internetrecht, September 2008)

    Und § 53 kommt zum Tragen, wenn es um die private Sicherheitskopie geht, die in diesen Fällen nicht erlaubt ist.

    Streitpunkt ist in diesen Fällen nur noch, ob das alles auf individuelle Playlisten anzuwenden ist, oder nicht.
    Auslegung von genanntem Autor ist, daß individuelle Playlisten (wie bei kino.to) nicht erlaubt sind.
    Andere Autoren bestreiten dies.

    Aber wie gesagt, das ist DEUTSCHES Recht, in anderen Ländern kann das ganz anders aussehen.
    Punkt ist, daß der ANBIETER die (eventuell illegale) Vervielfältigung vornimmt, nicht der User, den ja in diesem Fall das Gesetzt betrifft, da er in Deutschland sitzt...
     
    Last edited: Oct 13, 2008
  18. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    @AD
    Das nen ich mal fundiert und begündet! [​IMG]

    Gruß kingjon
     
  19. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Das ist der Passus der sich aufs Streaming bzw. Caching bezieht.
     
  20. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Zu diesem § sagt Prof. Hoeren:

    "Die Streitfrage ist seit dem 13.9.2003 gesetzgeberisch gelöst. Nach § 44a UrhG sind solche Vervielfältigungen nicht zustimmungspflichtig, die dem technischen Prozess immanent sind, für keinen anderen Zweck getätigt werden, als den rechtmäßigen Gebrauch zu ermöglichen, und keine eigene wirtschaftliche Bedeutung haben. „Flüchtige und begleitende“ Vervielfältigungshandlungen sind damit weitgehend vom Vervielfältigungsbegriff ausgenommen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen für die Provider und deren User. Proxy-
    Server sind damit ebenso von der Zustimmungspflicht ausgenommen wie Speicherungen im RAM oder die Bildschirmanzeige."

    Diese Ausführung setzt aber voraus, daß geklärt ist, wer die (illegale ?) Vervielfältigung vornimmt.
    Und das ist in dem Falle der Anbieter, nicht der Nutzer.

    Und daran hat sich auch seit 2003 nichts geändert. ;-)
     
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