1. Liebe Forumsgemeinde,

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Kino.to, illegal oder legal?

Discussion in 'Smalltalk' started by Raphtzge, Oct 12, 2008.

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  1. dapansen

    dapansen ROM

    och... da muss man schonmal 5 gerade sein lassen... :-)

    wie dem auch sei, die ausländer zahlen nichts an die gema und trotzdem mache ich mich als konsument nicht gleich strafbar.

    und das ist ja der punkt bei den streaming movie angeboten. dem konsumenten muss sich nicht drum kuemmern ob die es lizensiert haben.

    vielleicht haben sie sogar eine streaming lizenz in timbuktu erstanden. so wie ******** eine fuer russland hatte.

    unterm strich bleibt streaming erlaubt.
     
  2. Crow1985

    Crow1985 Ganzes Gigabyte

    Das würd ich so nicht sagen. Streaming ist in diesem Fall wie schon gesagt eine Grauzone. Ob sich der Kunde drum kümmern muss, hat da wohl noch ein Richter zu entscheiden.

    Wenn du also den neusten Film, der nichtmal in den Kinos angelaufen ist, streamst, könnte man argumentieren das es offentsichtlich gewesen sein muss, dass der Dienst nicht legal gewesen sein kann. Von daher könnte dann auch eine Strafe auf den Nutzer zukommen.

    Die meisten Länder haben GEMA Äquivalente SUISA, AKM, US Copyright Office etc. .
     
  3. diehelen

    diehelen ROM

    boa ihr habt mir jetzt richtig angst gemacht,hab mir grade 1. was angesehen.....
    sollte ich jetzt angst haben?
    Oh mann schade,ich dachte es wäre legal,weil man die sachen einfach so wie ein youtube-video angucken kann,ohne eine registrierung,nen extra player oder desweiteren...:(
    Is aber logisch;) nur schade, ist da wirklich nix dran zu rütteln?
     
  4. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    1. Hör auf zu kiffen oder kiff was ungestrecktes
    2. gehe regelmäßig zur Schule und lerne Deutsch
    3. sollten Punkt 1 und 2 erfolgreich sein, vertiefe Deine Lese - und Schreibfertigkeiten...
    4. war das erfolgreich, LIES den ganzen Thread einmal gaaaaaaanz in Ruhe durch
    5. wenn Du das geschafft hast, klopfe Dir auf die Schulter, streichle Dir den Kopf und freue Dich
    6. wenn Du Dich wieder beruhigt hast, versuche, über das Gelesene nachzudenken und es zu verstehen
    7. sollte das wirklich gelungen sein, setze Dich noch einmal in Ruhe hin und VERSUCHE, etwas Sinnvolles zu posten

    Im Namen Aller bedanke ich mich recht herzlich bei Dir und gratuliere von tiefstem Herzen zu Deinen, nahezu unmenschlichen, Erfolgen.

    :-)
     
  5. CommiXV

    CommiXV Guest

    Hi,

    zum Thema GEMA hätte ich mal eine Frage - wo kann man da die Gebühren einsehen?
    Wollte demnächst mit meiner Band einen Gig machen, wo wir u.A. auch gecoverte Lieder spielen werden, wie steht das da mit der GEMA?

    Danke+ GRuß
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    -> http://www.gema.de/ - für eigene Musik zahlst du natürlich nichts. Wie das mit gecoverten Liedern aussieht, kann ich nicht sagen. Versuch mal den Tarifrechner auf der Seite -> Rubrik "Abspielen/Aufführen" > "Aufführen (Live-Musik)"
     
  7. FurzSocke

    FurzSocke Byte

    Ich denke das Filmeschauen auf Kino.to nicht strafbar ist. Ich denke eher das es für den Uploader des Films strafbar ist... :o
     
  8. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Denken heißt nicht wissen. Aber danke auch noch mal für deinen Kommentar...
     
  9. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Das ist vollkommen legitim solange du nicht den Titel verkauft bzw. deinen Namen darunter schreibst. Ein Cover bleibt trotzdem eine eigene künstlerische Interpretation.
    Müsste auch was bei wikipedia zu stehen!
     
    Last edited: Dec 20, 2008
  10. kingjon

    kingjon Ganzes Gigabyte

    Das sehe ich nicht so, ich erinnere mich daran, daß von einem Titel nur drei aufeinander folgende Noten im selben Takt zu einer Klage geführt haben!

    Für das Covern von Titeln besteht so etwas wie ein Verfallsdatum, also nach einer gewissen Anzahl von Jahren ist der ursprüngliche Titel freigegeben.
    Wie lang dieser Zeitraum ist kann ich nicht sagen, da müsstest du dich mal direkt bei der Gema erkundigen - die verwalten ja die Rechte dafür!

    Gruß kingjon
     
  11. CommiXV

    CommiXV Guest

    Das habe ich auch gehört- habe parallel dazu gelesen, dass das letztendlich davon abhängig ist, ob der gecoverte Teil entfremdet ist, oder stark ans Original angelegt ist.
    Gibt ja vmtl. inzwischen schon jede Art von Text, jede Kombination von Noten, da könnte man den ganzen Tag ja nur klagen :D

    Was ist denn z.B. mit Covers (ekliges Wort), die populär geworden sind und auch kommerziel verbreitet werden, mir fällt spontan nur Nena mit any place ein, was ja stark an die Version von Jan Delay "irgendwie irgendwo irgendwann" erinnert - wie regelt man sowas???
     
  12. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Öhem, Nena war mit dem Song "Irgendwie, Irgendwo, Irgendwann" schon ganz oben, da kannte noch niemand Jan Delay ^^

    Sie hat sich selbst gecovert ^^

    Wann man also jemandem ans Zeug flicken wollte, dann Jan Delay...
     
  13. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Wir reden hier nur von einem Bandauftritt und nicht von einem national promoteten Album.
     
  14. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Nö.
    Wir reden hier davon, ob die Nutzung von Kino.to legal oder illegal ist.

    Bandauftritte und Gema und Cover und Samples und was weiß ich noch alles, haben mit dem Thema, über das wir sprechen, gar nichts zu tun.
     
  15. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Gutes Schlußwort
     
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