1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Kritisch für alle Webseiten: Nationalbibliothek will digitales Deutschland archivieren

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by MuellerLukas, Sep 21, 2006.

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  1. enschman

    enschman Megabyte

    Hi,
    in des Raster fall ich, da ich ziemlich viele Tutorials veröffentliche...
    Und da ich mit einem Kumpel eine Online-Zeitschrift schreibe...
    mfg Tenschman
     
  2. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Und das wars... Lies es dir durch :)
     
  3. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Die Nationalbibliothek pfeift auf Deine Homepage! Glaubst Du, die ist so wichtig, dass sie für ewige Zeiten archiviert wird? Du hast die Berichterstattung über dieses Thema nicht gründlich genug gelesen.
     
  4. enschman

    enschman Megabyte

    Hi,
    es steht doch auch da, dass sie Online-Zeitschriften haben möchten...
    Wenn die mich nicht wollen, dann bin ich allerdings froh drum...
    mfg Tenschman
     
  5. iNetparc

    iNetparc ROM

    hallo

    ich möchte hier auch mal mein senf dazugeben.

    zuerst möchte ich mal anmerken, dass dieser Beitrag in der Form wie
    er hier aufgestellt wurde nicht ganz richtig dargestellt ist.

    Gründe hierfür sind:

    1) Die NB hat derzeit und der Zeitrahmen ist noch nicht abgesteckt
    kein Interesse daran, private Websites zu digitalisieren.
    2) Websites mit kommerziellen Inhalten werden auch nicht digitalisiert.
    3) Existiert das Gesetz seid dem 22.06.2006 und tritt mit Wirkung vom 23.06.2006
    in Kraft. Dies ist ein gesetz, eine endgültige Richtlinie welche Websites
    digitalisiert werden, ist noch nicht beschlossen worden von der NB
    demnach muss also keiner Angst haben, dass irrgendwelche Sanktionen ihm
    drohen. Dies wird nach Aussagen einer Mitarbeiterin im Hause der NB
    auch erstmal nicht der Fall sein, da die NB derzeit technisch noch nicht in der
    Lage ist, alle Websites in Deutschland zu verarbeiten, dies wird zwar angestrebt,
    jedoch ist ein Zeitpunkt derzeit im Hause der NB nicht definiert.


    Es muss auch niemand irrgendetwas programmieren und investieren, um
    der Abgabepflicht nachzukommen. Nach Aussagen der Mitarbeiterin, werden
    die Richtlinien für die Abgabe voraussichtlich ende 2006 oder in 2007
    öffentlich bekanntgegeben.

    Ebenso wurde uns mitgeteilt von der Mitarbeiterin, dass die Betreiber wohl
    zum entsprechenden Zeitpunkt von der NB angeschrieben werden.

    Die NB entwickelt derzeit ein automatisiertes Verfahren hierzu, so dass
    der Betreiber einer Website oder der in die Abgabepflicht hinfällt,
    nichts machen muss, und die NB die Daten selbstständig abrufen kann.

    Warum haben wir nun dies geschrieben?

    Wir haben aufgrund falschen und fehlerhafter Beiträge wie sie auch hier zu finden sind, einen
    starken Ansturm von Kunden erhalten, die recht unsicher waren und diese
    Sache geklärt haben wollten.

    Wir für uns können nur sagen, dass hier ersteinmal laut Aussage der NB
    keine Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden und keiner die Angst haben muss ein Ordnungsgeld zu
    zahlen, denn die NB ist derzeit in der Testphase 1 und arbeitet nur mit ausgewählten
    Betreibern zusammen wie zum Beispiel Unis u.s.w..
    Dieser derzeitiger Stand ist im vollen Anfangsstadium und ihr könnt alle erstmal beruhigt sein.


    Sollten Fragen offen sein so wendet euch doch einfach an die NB die entsprechenden Telefonnummern,
    findet ihr auf den Websits der NB

    In diesem Sinne
     
  6. Chummer

    Chummer Megabyte

    Ich möchte mal anmerken (weil es Leute gibt die einfach nur posten statt lesen), dass ich auf Seite 1!!! bereits einen Link mit der Pressemitteilung und entsprechenden Informationen gepostet habe, um der entstellten Darstellung durch die PCWelt Redaktion mal entgegen zu wirken.
    Dass hier immernoch so seltsame Fragen und Äusserungen kommen zeigt nur, dass einige Nutzer hier nicht in der Lage sind zu lesen oder sich einfach nur über etwas aufregen wollen. Ähnelt sehr stark den Heise-Userkommentaren...

    @Tschemann, du solltest dich direkt bei der NB informieren. Eine OnlineZeitschrift (je nachdem was man darunter versteht) kann imho durchaus in das Raster passen:
     
  7. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Siehst du, die Aussage der Mitarbeiterin ist keinen Pfifferling wert. Entscheidend ist was im Gesetz steht. In wie weit Interpretationsspielraum in die eine oder andere Richtung existiert, werden eines Tages die Gerichte entscheiden. Es ist schon interessant: ich kenne einen, der kennt einen, dessen Bruders Onkel hat gesagt...

    ...du solltest mal §16 und §17 lesen.

    ...§14 Abs 4 -> du bekommst eine Mahnung, mit dem Hinweis, dass der nächste Brief den Bußgeldbescheid enthält.

    ...das hat keine aufschiebende Wirkung. DU hast deinen Pflichten nachzukommen.
     
  8. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    ... und §20! Erst wenn dieser umgesetzt wird, gackern wir nicht mehr über ungelegte Eier!
     
  9. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Nö. §20 gibt nur der "Verwaltungsbehörde" die Möglichkeit, Ausnahmen zu den im Gesetz festgelegten Regelungen zu treffen. Das heißt weder das sie das MUSS, noch das dies irgendwelche Auswirkungen auf die Meldepflicht hat. Im Grunde bedeutet das nur, dass die NB auf die Einlieferung bestimmter Werke von sich aus verzichten kann -> Einzelfallentscheidung. Wenn es anders wäre, würde es ja keinen Sinn machen, das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt in Kraft zu setzen ;)
     
  10. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Nö, nicht irgendeine "Verwaltungsbehörde", sondern das für Kultur und Medien zuständige Mitglied der Bundesregierung wird nicht Einzelfallentscheidungen treffen, sondern alles ausschließen, woran kein öffentliches Interesse besteht. Es wird doch niemand behaupten wollen, auch nicht hier im Forum, dass an den Millionen privater Seiten im Web auch nur das geringste öffentliche Interesse besteht!
     
  11. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Kühne These, gerade hier. :D
     
  12. Arwena

    Arwena Byte

    Gut zu wissen dann werd ich gleich mal den MSN Space löschen, 10K hab ich nicht und werd ich nie haben bei dem Teuro.

    George Orwell - 1984? Ist doch noch gar nichts zum Vergleich mit diesem Staat hier !
    :aua: :aua:
     
  13. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Für maßlose Übertreibungen sind wir stets aufgeschlossen!
    Schau Dir doch erstmal (mit Google-Hilfe) die FAQs der Nationalbibliothek zu diesem Thema an. Wenn Du sie verstanden hast, wirst Du erkennen, dass Du Dein MSN-Space stehen lassen kannst!
     
  14. Arwena

    Arwena Byte

    masslose übertreibung? Ha ha ha !!!
     
  15. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Vergiss nicht unters Bett zu gucken, bevor Du schlafen gehst!
     
  16. kuhn73

    kuhn73 Megabyte

    Vielleicht liegt ja zumindest da ein erhaltenswerter Beitrag zur deutschen Literatur parat... :D
     
  17. iNetparc

    iNetparc ROM

    Hallo Kalweit

    Also nach etwas längerer Zeit ist es nun doch noch geschehen, dass die Aussage der referndare nun per Post unser Haus erreicht.
    Demnach muss ich sagen, dass Du einfach schlichtweg nicht richtig gelesen hast was dort eigendlich drinn steht.

    Im diesen beiden § 16 & 17 steht nichts davon, dass es vom Betreiber zu erstellen ist.
    Nach uns vorliegenden Informationen diese liegen uns wie gesagt schriftlich vor, heist es, dass derzeit es zwar das Gesetz gibt, jedoch es nicht möglich ist alles sofort zu spidern und zu archivieren. Dies hat unterscheidliche Gründe.

    Zunächst fängt man an, mit den Uni`s und Hochschulen des Landes alles von dieses zu archivieren und zu spidern.

    Wie so etwas aussehen kann, kann jeder selbst bei www.webarchive.org sich ansehen. Jedoch ist hier die besonderheit, dass die NB nicht HTML Seiten oder sonstiges Cachen möchte sondern vielmehr es in Druckbarer ausfertigung speichern möchte.

    Demnach muss ich mal feststellen, dass ein Gesetz nicht mit dem Speichern der Daten und eienr Entwicklung zu schaffen hat.

    Das die NB dabei ist alles umzusetzen, kann man selbst erfargen, jedoch eines ist zu beachten aus meiner Sicht.

    Nicht die Hunde scheu machen bevor Sie nicht erwachsen sind.

    Und zum schluss noch Kalweit, zeige mir diese Passage in dem der Gesetzgeber schreibt, dass du als Betreiber verantwortlich bist. Anmerkung hierzu: Antworte jetzt bitte nicht mit dem §14 Abs. 4 denn dort steht es nciht :)
     
  18. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Ich lese aus deinem Beitrag nur heraus, dass sich die NB zur Zeit außer Stande sieht, das Gesetz umzusetzen. An meiner Interpretation des Gesetzestextes rüttelt es IMO aber nicht. BTW: solange wir dein "schriftlich" nicht kennen, lässt es sich zudem nur schlecht nachvollziehen.
     
  19. Thomaszoefelt

    Thomaszoefelt Halbes Megabyte

    Ich frage mich warum wir ein Datenschutzgesetz haben, das Gesetz können die sich eigentlich streichen. Wenn mann jetzt alles anfängt zu archivieren.
     
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