1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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saugen

Discussion in 'Smalltalk' started by medinox01, Aug 9, 2006.

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  1. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte


    sorry aber du vermischt hier was!
    die gema entschädigt künstler und rechte inhaber
    für die durch mitschnitte entstandenen fi****ellen
    schäden. das ist auch ganz ok so

    die gez bezieht sich nur auf die öffendlichen sender!

    mfg
    neppo1
     
  2. Chummer

    Chummer Megabyte

    shift.tv wurde wegen Urheberrechtsverletzung verboten soetwas aufzunehemn. OTV verstösst aber gegen kein Urheberrecht (§53 Abs. 1 URHG). Somit wird es da keine Klage geben (bis das URHG entsprechend verändert würde).
     
  3. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Was diskutiert ihr hier eigentlich, ob runterladen, aufnehmen und so weiter verboten ist? Ist das nicht am Thema vorbei?

    medinox01 wollte doch nur wissen, ob die Filme verboten sind. Da wäre es doch erst einmal Interessant. welche Filme er denn sehen will?
     
  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    :grübel: ich dachte, Du verfolgst diese Idee nur, um den TO etwas hochzunehmen ...

    Lies doch #1 nochmal - da wird doch klar, dass es nicht wirklich um das Verbot von Filmen wg. Jugendgefährdung, Gewaltverherrlichung etc. gehen kann! :rolleyes:
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    @EBehrmann:

    Du hast das gleiche Wortspiel hier auch schon getrieben...

    Ist gut jetzt.
     
  6. BOFHELL

    BOFHELL Kbyte

    Das Runterladen wird "gedultet" verboten ist das veröffentlichen. Je nachdem wo man etwas rutnerläde soltle man also aufpassen. Beispiel donkey Network Da veröffentlicht man automatisch beim Runterladen und damit ist es illegal, Da die TV Sendeanstalten im dem Fall das Urheberrecht bzw Copyright haben. Es gibt auch legale Angebote wie Apples ITunes Wo man diverse TV Serieb runterladen(kaufen) kann
     
  7. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    @BOFHELL: Das Runterladen wird IMO nicht geduldet, wenn damit Urheberrechte verletzt werden. Du machst Dir damit eine unerlaubte Kopie. Einzige Ausnahme ist - wie hier bereits erwähnt - wenn Du für diesen Film bezahlt hast.

    Das Alter hat dabei keinen Einfluss. Soll heißen, auch ein alter Schinken hat seine Urheberrechte und darf nicht heruntergeladen werden. Wie genau das mit den Filmen im Fernsehn ist, weiß ich jetzt nicht genau, aber durch irgend eine Gebühr wirst Du Dir das Recht eingeholt haben, Dir diesen Film anzusehen und auch aufzunehmen - für den privaten Gebrauch!

    Zusammengefasst ist es verboten, solche Filme herunterzuladen, wo man kein Einverständnis des Urhebers hat bzw. eine entsprechende Gebühr nicht bezahlt hat.

    Ob das jetzt rechtlich richtig ist, was ich da geschrieben habe, kann ich nicht sagen. Die Rechtslage ist - finde ich - nicht deutlich genug, um eine klare Aussage zu machen. Ich finde aber, mit ein bischen gesundem Menschenverstand sollte aber klar sein, dass ein Herunterladen eines bspw. Indiana Jones 1 Films nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

    Weiterer Lesestoff: http://www.sicherheit-online.net/filesharing-privatkopie.php
     
  8. K3Alpha

    K3Alpha Kbyte

    Also nach einigen Jahrzehnten verfällt das Copyright wenns nicht erneuert wird (deswegen sind beethoven stücke etc so beliebt in filmen, gibbet umsonst^^)
    Aber runterladen ist verboten, sie gehen nur hauptsächlich auf die vieluploader oder extremen downloader (kenne leute die ziehen 5GB am Tag...was machen die damit?!)
     
  9. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das ist Quatsch mit Soße - auch die Künstler, die klassische Musik aufführen, haben Rechte an ihrem Werk. Und genau deshalb sind Aufnahmen mit klassischer Musik ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
     
  10. medinox01

    medinox01 Byte

    Du verstehst nicht. ich meinte torrent usw. jetzt alles klar?Ich meine den Behrmann oder wie du dich nennst. Natürlich weiß ich das es eine Altersbeschränkung gibt, aber das habe ich mit keinem Wort erwähnt. Vielleicht habe ich mich auch nicht gut ausgedrückt? Dann bitte ich um Endschuldigung. :aua: Es sind aber einige antworten die mir weiterhelfen. Ich meine, wenn mann GEZ bezahlt hat man das recht im Fernsehen aufzunehmen.Aber bei Torrent ,e Donkey usw ist es verboten, weil man es durch den Upload weiterverbreitet. Korrekt? Wie ihr seht gibt es sehr viele unterschiedliche Meinungen. Greet medinox01:)
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Was kann ich dafür, wenn sich die Fragesteller so ausdrücken. Ich treibe da kein Wortspiel, ich beantworte die gestellte Frage.

    Natürlich kann ich die Fragen auch anders beantworten, das ist aber etwas ähnliches wie Popo putzen, damit lernt der Fragesteller nicht, sich ordentlich auszudrücken.

    @ Scasi
    ich habe #1 genau durchgelesen. medinox01 fragt weder, ob das Saugen verboten ist, noch ob das veröffentlichen verboten ist, medinox01 fragt ganz klar, ob die Filme verboten sind.
     
  12. medinox01

    medinox01 Byte

    Dann endschuldige ich mich für meine nicht korrekte ausdrucksweise. Aber wie du siehst gibt es sooooooviele unterschiedliche meinungen.
     
  13. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und was willst du nun genau wissen?
     
  14. medinox01

    medinox01 Byte

    Das ist schon beantwotet. Ich wollte wissen ob man bei Torrent usw. alte Filme ,die schon im Fernsehen gelaufen sind, saugen darf. Ich habe mich gefragt warum man die Filme aus dem Fernsehen aufnehmen darf und bei eDonkey zb. nicht. Ich glaube aber wenn im nächsten jahr die GEZ auf die PCs zugreifen ist doch gleich. Dann zahlt man doch dafür. So wie jetzt im Fernsehen. Wenn man keinen upload hat müste das denn legal sein. Oder was meinst du?
     
  15. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nein, das darfst du nicht. Du zahlst nicht fürs runterladen der Filme, du zahlst für das Anschauen der Filme. Wenn du im Kino einen Film schaust, dann zahlst du auch Eintritt fürs zuschauen, aufnehmen darfst du den Film nicht. Bei manchen Veranstaltungen ist sogar das fotografieren verboten, auch wenn du eintritt bezahlt hast, bzw. man kann sich eine Genehmigung fürs fotografieren kaufen.

    Wenn du eine Privatperson bist und schon für Radio und Fernsehen bezahlst, brauchst du auch nicht extra zahlen.

    Du kannst dir aber Filme übers Netz kaufen und gegen Bezahlung runterladen, das ist legal.
     
  16. frajoti

    frajoti Viertel Gigabyte

    Ehrlich gesagt, lass die Finger davon.

    Die GEZ hat nichts mit den Urheberrechten zu tun.
    (http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ)

    Wenn dem so wäre, dürftest Du nur Filme der öffentlich-rechtlichen Sender herunterladen. Dem ist aber nicht so. Frage am Besten einen Rechtsvertreter Deines Vertrauens.
     
  17. Ronny S

    Ronny S Byte

    wölltest du, dass eine Produktion von dir kostenlos heruntergeladen wird, obwohl du noch Geld damit verdienen könntest?

    Schon aus diesem simplen Grund kann man sicher sein, dass die Sache rechtlich abgesichert ist. Ob jemand dahinter kommt, wenn du dir etwas mit torrent illegal ziehst, ist eine andere Frage.
     
  18. medinox01

    medinox01 Byte

    Hast ya recht. Ich sauge nichts illegal. Aber viele die ich kenne. Ich bin noch bei torrent angemeldet( fürs Forum). Ich will da auch raus. Aber ich habe mir schon die Finger glühend getippt. Nichts. Nicht mal ne Adresse an die man sich wenden könnte. Ich will mit der Sache abschließen. Sieht aber so aus als wenn ich nicht davon loskomme. Auch wenn ich nie mehr auf die seite gehe. Bin ich trotzdem noch da angemeldet. Zum Kotzen. greet...........medinox01
     
  19. DrKNickel

    DrKNickel Byte

    Wie sagen wir Juristen gern: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung :-)

    Nein, das ist nicht die einzige Ausnahme. Das Herunterladen, ohne den Film gleichzeitig anzubieten ist gestattet, sofern nicht die Quelle offensichtlich rechtswidrig zustande gekommen ist. Dabei ist es völlig egal, ob Du selber einmal ein Original gekauft oder sonstwie dafür bezahlt hast oder nicht.

    vgl. § 53 UrhG: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. (...)"

    Weil die Privatkopie wie oben erwähnt erlaubt ist (s.o.).

    Von "dulden" zu sprechen ist vielleicht etwas unpassend, denn: Man hat ein Recht auf eine Privatkopie. Nach wie vor! - Auch wenn uns die Industrie etwas anderes weiss machen möchte.

    Das stimmt beides. Man sollte aber auf Kraftausdrücke wie Quatsch verzichten und sachlich zu bleiben ;-p

    In der Tat: Nach § 64 UrhG erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. D.h. ich darf ohne weiteres auf dem Klavier ein Mozart Stück spielen, dies aufnehmen und verkaufen. Dadurch, dass ich das Stück gespielt habe, habe ich aber ein neues Werk erschaffen und zwar mein ganz persönliches, worauf ich ein Urheberrecht habe. Ich alleine darf also bestimmen, wie es verwertet werden darf. Die Melodie von Mozart an sich, ist aber nach wie vor urheberrechtsfrei.

    -
     
  20. Chummer

    Chummer Megabyte

    edit: entschuldigung ein Doppelpost.
     
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