1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Vorsicht Falle: T-Online-Kunde wider Willen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by P.A.C.O., Sep 6, 2005.

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  1. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...sehr schön. So kanns was werden.
     
  2. goto2

    goto2 Halbes Megabyte

    Es ist nicht nur eine keiner sondern ein sehr großer Unterschied.,
    ob ich am Telefon eine Taxe, oder eine Pizza bestelle, oder einen Dienstleistungs Vertrag ,
    bei meiner Bank ist das so, wenn der Kunden Berater anruft (dies ist gewollt und erbeten meinerseits), Zecksgeld Anlagegeschäfte, so wird mit dem Einverständnis des Kunden „möchte sie 500 € für 30 Tage anlagen“ ? Kapital Anlage Plus und nicht verlängern, so wird das JA des Kunden mit auf Band aufgezeichnet, der Kunde würd aber
    vorher um Einverständnis gefragt, ob Er damit einverstanden ist, die Aufzeichnung.
    Das gilt also dann als Unterschrift und das zustande gekommen eines Vertrag und ist auch rechtlich in Ordnung.

    Das was aber hier abgeht, ungefragt Kunden anrufen und eigenmächtig Verträge in denen Namen abschließnen ohne das die Kunden der Telekom z.b. überhaupt davon erst ein mal Kenntnis haben und dies auch nicht wüschen,
    ist Gesetzwirdig und unzulässig, da gibt jeder Richter Recht !m, denn dieses Recht Leute muß nicht erst erstritten werden, sondern ist bereits Gesetzlich festgelegt !

    Ich verweise auf das in Deutsclhand geltenes Vertrags Recht, so wie BGB, Verbraucherrecht,
    so wie auf die Neusten EU Gesetze dazu.
    Auch die Telekom AG, oder T-Dummline hat da keine sonder Rechte.

    Die Telekom ist in diesen spezelelen Fall auch in der Beweispflicht, das ein klares JA des Kunden gekommen ist, muß die beweisen,
    behaupten kann man viel wenn der Tag lang ist.
    auch für das s.g. zugesannt Starter Paket, trägt allein der Absender also die Telekom die volle Verantwortung,
    das ist also nicht Euer Problem, wenn die eigenmächtig Kunden so etwas zu schicken, die das nicht bestellt haben.
    Also nicht Einschüchtern lassen !
     
  3. wolfgang.r

    wolfgang.r Byte

    triffst immer den Richtigen!

    Meine Erlebnisse dazu:
    vor vier Jahren wollte ich T-DSL über TKR in Kiel bestellen, weil es da einen schicken Router gab. Vorher fragte ich bei der Telekom, ob an meinem ISDN-Anschluss DSL möglich sei. "Ja, jederzeit", und ob ich das denn nun auch so wolle. Nein, will ich nicht, mache ich über einen anderen Anbieter.
    Zwei tage später hatte ich einen Splitter, ein Modem und DSL. TKR teilte mir mit, man könne nichts tun, da ich ja bereits T-DSL-Kunde sei.
    Nach meiner telefonischen und schriftlichen Beschwerde teilte man mir mit, dass man den nicht bestellten Anschluss gerne deaktiviere und mich so gegenüber TKR freigebe. Allerdings würde dann meine bereits geschaltete Leitung an den Nächsten auf der Warteliste gehen. mein neuer Schaltungstermin sei dann frühestens in 6 Monaten, da jetzt keine weitere Leitung frei sei.
    Letztes Jahr sind wir umgezogen in ein Neubaugebiet. Ich wollte 1&1-DSL bestellen und bekam die Nachricht, dort sei nur DSL via Satellit möglich, obwohl das Neubaugebiet mitten in der Stadt liegt und in allen vier Himmelsrichtungen in den Anrainerstraßen DSL möglich ist.
    Auf Rückfrage bei der Telekom sagte man mir dann, da müsse ein Techniker rauskomen, man könne mir ein Angebot machen: wenn ich jetzt T-DSL und einen t-online-Tarif telefonisch bestelle, dann hätte ich in einer Woche DSL. Andernfalls solle ich schonmal ´ne Schüssel kaufen, für 1&1 machen sie nix.
    Auch hier hatten Beschwerden erfolg, aber es war ein Höllenärger und -aufwand.
    Die nutzen ihre defakto (aber dann doch nicht) Monopolstellung rücksichtslos aus und schrecken auch vor Erpressung nicht zurück. Wenn ich wegkönnte von Telekom - sofort!!!
     
  4. nenouse

    nenouse Kbyte

    aber ich kenne auch nicht den genauen paragraphen,
    grundsätzlich niemals die leute ausreden lassen, sagt man in frankreich und die erste frage die man selbst stellen sollte: ob es sich bei diesem anruf um eine werbung handelt, kriegt man keine eindeutige antwort, auflegen!!!
    billigste antwort, ansonsten bei erhalt nicht bestellter ware umgehend zurücksenden ohne aufzumachen! Schräg drüber aufs paket Refusé entspricht- verweigert ( rung)
    wenn dann noch was kommt bleibt einem leider nichts anderes übrig als Einschreiben oder fax , e-mail usw...

    Die EU hat nicht nur positive seiten das ist hier die negative...
    den ärger hat der sogenannte Kunde der eigentlich unfreiwillig einer wurde ....
     
  5. Tamburas

    Tamburas Guest

    @ goto
    Du hast die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr vergessen. :rolleyes:

    Postest du eigentlich nur munter drauf los ohne die anderen Beiträge gelesen zu haben? Ich meine, ich hätte mich allgemeinverständlich ausgedrückt.
     
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