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Darf manOffene w-Lan netze nutzen ???

Discussion in 'Smalltalk' started by marcus4, Jul 15, 2007.

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  1. marcus4

    marcus4 Byte

    Hallo

    Meine Frage:
    Darf ich wenn mein rechner, offene Wireless lan Netzte findet, diese z.B. fürs internet surfen benutzten oder Algemein nutzen???:nixwissen

    wenn ja wie genau darf man so offene netzte nutzen?

    Danke schon mal im vorraus
     
  2. dnalor1968

    dnalor1968 Ganzes Gigabyte

    Ich würde den Eigentümer dieses WLAN'S herausfinden, und fragen :totlach:
     
  3. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Wer glaubst du trägt die Kosten?
    Wenn dir die Antwort eingefallen ist, kannst du deinen Beitrag editieren.

    Mfg
     
  4. Sele

    Sele Freund des Forums

    Darf man ein fremdes Auto, dessen Tür nicht abgeschlossen ist, einfach benutzen? ;)

    Da Du sicherlich über einen eigenen Internet-Zugang verfügst, sollte sich Dir die Frage doch eigentlich gar nicht stellen, oder?
     
  5. marcus4

    marcus4 Byte

    ja ich habe einen eigenen Internet anschluss
    da ich bis vor kurzen mit wireless lan och keine erfahrung machte wollte ich das nur wissen weil mein rechner bzw Notebook zeigt mir immer an das er drei manchmal auch vier netzte findet und eines wahr bis jetzt immer offen deswegen wollte ich da mal nachfragen weil ich will mich weder strafbar machen noch sonst was.

    und da hätte ja auch sein können dasdas so etwas ist wie Hotspots in zügen oder Flugzeugen

    sorry wenn das vieleicht ne dumme frage war aber
    Aber lieber einmal dumm nachfragen wie immer dumm dastehen
     
  6. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    oder noch schlimmer - dumm sterben

    Aber hast schon Recht, angeblich gibt es keine dummen Fragen sondern nur dumme Antworten ;)
     
  7. Zyklotrop

    Zyklotrop Kbyte

    Fazit: Wird von außen unbefugt auf ein fremdes Funkdatennetz zugegriffen, welches durch eine Verschlüsselung besonders gegen Zugriff gesichert ist, so ist dies gem. § 202a StGB strafbar. Wird dagegen ein fremdes Datennetz als Internetzugang genutzt, ohne dass hierbei eine Verschlüsselung geknackt wird, so ist dies nicht strafbar.
    aus
    http://www.pfohlnet.de/tipps.php?tid=206&s=&tcid=1&tsid=1&

    Dies ist "nur" die Interpretation jener Kanzlei, aber zumindest scheint die Sache nicht so eindeutig zu sein wie das in den obigen postings dargestellt wurde.
     
  8. goemichel

    goemichel Halbes Gigabyte

    ...Strafbarkeit und "Illegalität"(=nicht dem/einem Gesetz entsprechend) können durchaus zwei Paar Schuhe sein...
     
  9. Zyklotrop

    Zyklotrop Kbyte

    Fullack. Z.B. beim Besitz geringer Mengen bestimmter Drogen ist das doch so, oder?
    Illegal ist es, aber es wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
    Aber passt das auch beim hiesigen Beispiel?
    Vielleicht gibt es auch von Staat zu Staat Unterschiede.
    Irgendwo war mal ein Bericht, dass es zumindest in den USA strafrechtlich verfolgt wird.
    Es würde mich durchaus interessieren wie das in Deutschland ist.
    Ist es illegal? Ist es auch strafbar? Grauzone?
    Ich interpretiere mal die Anfrage und Intention des TOs: Er meinte sicherlich den "strafbar"-Aspekt.
     
  10. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Die Benutzung eines gänzlich offenen Netzes ist nicht strafbar. Denn ich als Nutzer kann nicht erkennen, ob das ein gewollter, offener und kostenloser Hotspot ist oder einfach nur ein nicht gesichertes Privat-Netz.
     
  11. xmaverickx

    xmaverickx Kbyte

    Das ist Rechtliche Grauzone afaik...
    denn man kann es schlecht nachweisen, ob ein fremder in einem offenen wlan war.
    Zu der Sache mit dem unabgeschlossenen Auto: wenn ein nicht abgeschlossenes Auto gestohlen wird, zahlt dann auch nur irgend eine Versicherung??
    is so ähnlich
     
  12. derblöde

    derblöde Megabyte

    Hallo,

    wenn du den Besitzer fragst und er einwilligt, ist es legal!

    Ansonsten ist es nicht legal!

    Der Vergleich mit dem nicht abgeschlossenen Auto passt!
    Und es ist keine rechtliche Grauzone!

    Gruß
     
  13. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Gegenfrage (ja, ich weiß, daß das nicht der beste Stil ist...): Wenn deine Versicherung nachweisen kann, daß du dein Auto weder abgeschlossen noch den Zündschlüssel abgezogen hast, ersetzt sie dann bei Diebstahl den Wert des gestohlenen Autos vollständig oder auch nur teilweise?

    Fazit: nicht gesichertes WLAN = öffentlicher HotSpot.



    P.S.: Ich habe den Beitrag von xmaverickx erst nach dem Abschicken meines eigenen Beitrags gesehen. Sorry für die Wiederholung.
     
  14. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Und was hat das mit der Versicherung zu tun?
    Wenn ich mich in ein nicht abgeschlossenes Auto setze und mich damit vom Acker mache, dann ist es Diebstahl.
    Wenn ich ein offenes Wlan ohne Zustimmung des Eigentümers nutze, dann ist auch das illegal.

    Mfg
     
  15. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    Ich bitte um Nachweis dieser Behauptung. Mir ist kein einziges Urteil bekannt, in dem ein Mitsurfer für irgendwas schuldig befunden wurde.
     
  16. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ein Urteil kann es erst dann geben, wenn jemand geklagt hat.
    Vielleicht ist das aber noch nicht passiert ;)

    Mfg
     
  17. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Also angenommen, mein W-LAN wäre unverschlüsselt. Ich würde es eher nicht bemerken, ob jemand mitsurft.
     
  18. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Habe ich gerade noch gefunden:

    Fremde Funknetze sind tabu

    Die Kehrseite der Medaille sind User, die bei anderen mitsurfen. In Wolfsburg beobachtete kürzlich ein Anwohner einen 22-Jährigen, der auf einer Bank saß und mit seinem Laptop im Internet surfte.

    Er nutzte dabei ein ihm unbekanntes, offenes Funknetzwerk. Der Anwohner fand das Surfen am Straßenrand verdächtig und rief die Polizei. Der junge Mann erklärte, er surfe bereits seit zwei Wochen über den ungesicherten WLAN-Zugang im Internet und sei der Meinung, dass dies erlaubt sei.

    Fremde Netzwerke nicht nutzen

    Die Polizei untersagte ihm die weitere WLAN-Nutzung. Sie konnte sich dabei auf eine solide Rechtsgrundlage berufen: Die unauthorisierte Nutzung fremder Netzwerke ist in Deutschland verboten. Zudem kann man durchaus realen Schaden verursachen – etwa wenn der genutzte Internetzugang dem Besitzer Kosten durch einen Volumentarif verursacht.

    Dementsprechend ist „Wardriving“ – also das gezielte Suchen ungesicherter Funknetze – zwar nicht illegal, der Zugriff auf die gefundenen Netze aber schon.
     
  19. TheD0CT0R

    TheD0CT0R Dr. h.c. Mod

    @ Falcon37

    Keine Quellenangabe? Besonders die "solide Rechtsgrundlage" muss doch einen Namen bzw. eine Paragraphennummer haben.
     
  20. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

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