1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Darf manOffene w-Lan netze nutzen ???

Discussion in 'Smalltalk' started by marcus4, Jul 15, 2007.

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  1. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Vielleicht gilt aber auch das hier:

    § 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs.4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Emächtigung bleiben unberührt.
     
  2. derblöde

    derblöde Megabyte

    Hallo,

    kleine Sammlung von relevanten Rechtsvorschriften:

    Telekommunikationsgesetz (TKG): http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tkg_de1.htm
    §3 TKG Abs. 4 - Begriffsdefinition von "Funkanlagen"
    §86 TKG - Fernmeldegeheimnis

    Strafgesetzbuch (StGB): http://dejure.org/gesetze/StGB
    §77 StGB - Antragsberechtigte
    §202a StGB - Ausspähen von Daten
    §303a StGB - Datenveränderung
    §205 StGB - Strafantrag

    zu finden auf http://forum.fh-hannover.de/archive/index.php/t-1902.html

    Es ist schlicht und ergreifend illegal!
    Unabhängig davon, ob es bereits rechtskräftige Urteile gibt oder nicht!
    Und selbstverständlich ist die Polizei berechtigt, ja sogar verpflichtet, unerlaubte Handlungen zu unterbinden!

    Gruß
     
  3. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Hälfte Müll. Wenn ich "Mitsurfe", spähe ich nicht, verändere ich nicht....
     
  4. derblöde

    derblöde Megabyte

    Hallo,

    @fidel_castro:
    Weißt du, ob der Anschlussinhaber eine Flatrate hat? Du fügst ihm also u.U. einen materiellen Schaden zu!

    Wenn du Dateien herunter- oder rauflädst, die dem Urheber- oder Strafrecht unterliegen, haftet der Anschlussinhaber evtl., da gibts nämlich noch keine einheitliche Rechtsprechung! Das kann für diesen also verdammt teuer werden!

    Vor dem Posten erstmal nachdenken, sonst kommt wie bei dir wirklich nur Müll heraus!

    Dass deine Rechtsauffassung bedenklich ist, werden wir hier sicherlich nicht diskutieren wolllen, oder?
     
  5. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Nö, aber vielleicht habe ich mehr Ahnung vom Strafrecht...?

    Und materieller Schaden nicht gleich Straftat. Und darum geht es doch, oder?
     
  6. derblöde

    derblöde Megabyte

    der Thread heißt "Darf manOffene w-Lan netze nutzen ??"
    Also: Erlaubt oder nicht erlaubt, darum gehts!

    Du billigst es also, weil es sich ja "nur" um zivilrechtlich relevante Folgen handelt?

    PS: Mitstörerhaftung beim Betrieb eines offenen WLAN, LG Frankfurt am Main, Urt. vom 22.02.2007, Az.: 2-3 O 771/06
     
  7. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Jop, du hast es erfasst.

    Wenn du dein Fahrrad unangeschlossen an einem Bahnhof abstellst und jemand nimmt es, fährt zum Kiosk, kauft sich was und stellt es wieder hin....

    Ach lassen wir das.... :dumm:
     
  8. hans10

    hans10 CD-R 80

    ... für den, der es ganz genau wissen möchte

    Quelle:
    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
     
  9. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Darf ich mir dann auch die Frau des Nachbarn ausleihen, wenn ich sie wieder zurück bringe? :grübel:
     
  10. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    <°)))o>< <°)))o><
     
  11. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    omfg ^^ rein theoretisch machst du dich dadurch auch nicht strafbar oder :D also was spricht dagegen muhaha :P

    Es folgt reine spekulation ohne irgendeine widerlegung :rolleyes:
    wenn jmd sein wlan nicht verschluesselt bedeutet es, dass der betreiber kein problem damit hat, wenn andere mitsurfen. Ob er nun flatrate hat oder nicht. Der unterschied zu fidels fahrrad-beispiel ist, dass der Betreiber weiter online surfen kann waerend einer Mitsurft. Ist ein Wlan Netzwerk jedoch nur durch kleinste dinge "geschuetzt" ist der zugriff illegal. Somit auch kein senden der ssid, verstecken des netzwerks, kleinste verschluesselungen, MAC filter etc
     
  12. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Naja, Frauen mit Fahrrädern zu vergleichen, ist ja nun echt arm...
     
  13. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    ey das kommt nicht von mir ^^
     
  14. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    So, wie die ganze Fahrrad-These nur für den Mülleimer gut ist.

    Wenn ich jemanden antreffe, der gerade mein nicht gesichertes Fahrrad an sich nimmt dann muss ich den anscheinend erst mal fragen ob er es sich ausleihen oder stehlen will. Ist die Antwort "ausleihen" dann kann ich ihn noch fragen, wann er gedenkt es zurück zu bringen. :aua:
     
  15. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Ach Falcon, ist doch nicht schlimm, wenn du mal von einem Thema keine Ahnung hast. :bussi:
     
  16. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Zumindest ist mir noch bewußt wie man sich in einer Gesellschaft zu verhalten hat, damit andere nicht geschädigt werden.
    Sieht ganz so aus, dass der eine oder andere nicht zu solchem Verhalten erzogen wurde.
    Was soll's, schwarze Schafe gibt es eben überall.

    Mfg
     
  17. derblöde

    derblöde Megabyte

    Nur zur Klarstellung:

    wenn Du erwischt wärst, während du mit dem Fahrrad davonfährst, bist du dran! Zu sagen, du wolltest es nur ausleihen, hilft nicht! ->Zueignungsabsicht wird regelmäßig unterstellt!
     
  18. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    @Falcon: Es geht nicht um anerzogenes Verhalten. Mein Unrechtsbewustsein ist schon recht hoch, kannste glauben. Aber du glaubst eben einem, der sich seit über 15 Jahren mit dem Thema befassen "muss", dass der Fahrradvergleich nicht hinkt?

    @derblöde:

    keine Ahnung, was du so beruflich machst, aber bei wie vielen Gerichtsurteilen warst DU anwesend?
     
  19. SteveZ

    SteveZ Megabyte

    lol :btt: ist es jetzt erlaubt ueber ein voellig offenes wlan netzwerk zu surfen oder nicht? interessiert mich naemlich auch - dann weiss ich wann ich rennen muss und wann nicht :D scherz ^^
     
  20. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    eins sollte man auch nicht vergessen, man ist schneller in so einem ungeschützten Netzwerk wie man glaubt. Denn bei Windows reicht es aus einmal versehntlich auf Ja zu drücken, wenn Windows Nachfägt ob er sich mit diesem Netz verbinden soll. Man liest den Text nicht, fragt sich was für eine dumme Frage und klickt schnell auf Ja, schließlich will man Ja ins Netz.

    Dumm nur das Windows jetzt immer der Meinung ist dieses Netz ohne Nachfrage benutzen zu dürfen. Wahrscheinlich merkt man dies erst, wenn man mal was im Router was Ändern will und sich da Plötzlich ein Router meldet den man gar nicht kennt.

    Indako
     
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