1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Dialer-Anwalt mahnt Anti-Dialer-Forum ab

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by sg69, Jun 1, 2004.

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  1. murkelmops

    murkelmops Byte

    @ Hannes02:

    Grundsätzlich gebe ich Dir recht. Abzocke gehört in jeder Form verboten.

    Allerdings gehst Du IMO mit Deiner Pauschalisierung ein wenig weit, da es in Deinem Artikel so klingt, als ob alle Anwälte Abzocker wären.

    Ob Monopole grundsätzlich abgeschafft gehören, kann dahin gestellt bleiben. Sicherlich bildet jedoch das Rechtsberatungsgesetz kein Monopol (Mono = Ein.., eins..). Ober glaubst Du, dass es nur einen Rechtsanwalt in Deutschland gibt?

    Insgesamt ist das Rechtsberatungsgesetz sicher ein wichtiger Pfeiler unseres Rechtssystems, da es versucht zu verhindern, dass Unwissende von anderen Unwissenden durch falsche Beratung ins Unglück zu stürzen. Betrüblich nur, dass es missbraucht wird (wie jedoch so viele deutsche Gesetze --> gehören die auch alle abgeschafft?)

    Insgesamt sehe ich eine gewisse Gefahr darin, basierend auf einem Einzelfall, derart zu pauschalisieren. Denn damit werden auch die rechtschaffenden Anwälte in einen Topf geworfen mit den schwarzen Schafen ihres Standes und das ursprünglich positive wird zum negativen.

    Natürlich drücke ich dialerschutz.de die Daumen, dass sie diesen Fall, in dem mein Rechtsempfinden übelst getroffen wird, klar gewinnen - und nein, ich bin kein Rechtsanwalt und übe keinen artverwandten Beruf aus ;)
    Allerdings bin ich auch dafür, 'die Kirche im Dorf zu lassen'.
     
  2. ralphp

    ralphp Byte

    Das Problem sind weniger die Anwälte als die Ausnutzung der Möglichkeit "Abmahnungen" zu versenden. Dies ist in Deutschland leider stark in Mode gekommen und für viele sicher schon eine der Haupteinnahme-Quellen.

    Traurig!
     
  3. Hallo Leute,

    ob da mal ein paar ****s ein Gesetz gemacht haben, was nur dazu dient Leute zu unterdrücken, die sich keinen Anwalt leisten können, ist doch mir sch ... egal. Wenn ich mich auskenne - und das tue ich besser als viele Anwälte - dann gebe ich ohne wenn und aber Rechtsberatung (RB). Ich kann doch nicht zusehen, wie einer - nur weil er sich keinen Anwalt leisten kann - über den Tisch gezogen wird.

    Im Übrigen ist es eh verfassungswidrig, daß sogar ein Anwalt keine kostenlose RB geben darf!! Ohne das würde unser Rechtssystem schon längts - auch ohne Hilfe der zwei Halunken - zusammengebrochen sein.

    Im Übrigen ist der Vorwand für das RB-Gesetzt empirisch noch nicht bewiesen worden: ob nämlich die Qualität wirklich besser ist! Das Ggt. dürfte der Fall sein, weil in Oligopolen die Leistung grundsätzlich schlechter ist.

    Gruß
    Till
     
  4. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Nicht jede Beratung ist deshalb auch schon gleich eine Rechtsberatung.

    Und wenn man sich mal beäugt, was denn da sich alles "Unternehmensberater" schimpft.... Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt, also darf jeder, der das Wort auf die Visitenkarte schreiben kann, sich auch so nennen.

    Und daß dann nebenher eben auch als "Annex-Kompetenz" das eine oder andere Rechtsproblem mit erörtert und ver-beraten wird, das gehört sich doch so, oder? Diese Berufsgruppe ist nicht einmal verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen...

    Mrtlbrnft...

    MfG Raberti
     
  5. samot

    samot Byte

    Generell gilt: wenn jemand eine Frage zu einem bestimmten Rechtsthema hat, sollte er das Wort "ich" aus seinem Wortschatz streichen.

    Also nicht: Ich habe gekauft und der Händer hat ...

    sondern: Angenommen jemand kauft und der Händler ...

    Wird ein Fall so abstrahiert, kann jeder seine unverbindliche Meinung dazu abgeben, der Betroffene hat - im Gegensatz zur Anwaltsberatung aber auch keinerlei Ansprüche, wenn der Rat falsch war und zu Schäden geführt hat.

    mfg

    Thomas
     
  6. Ihr müßt nur alle Worte und Sätze so schreiben und danach absuchen, dass man diese in mehrfacher -möglichst sogar gegensätzlicher Weise- auffassen kann. Und schon ist es passiert.

    Jetzt ratet mal, weshalb ich schreibe: Und schon ist es passiert? Ich sage es Euch nicht. Denn die Gedanken sind frei, jeder kann sich seinen persönlichen Teil denken und die gewollte Auslegung wird von der richtigen Stelle schon verstanden.
     
  7. ralphp

    ralphp Byte

    Im Allgemeinen magst Du Recht haben, aber der Teufel liegt im Detail. Rechtsberatung ist gesetzlich nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Dir passiert so lange nichts, wie Du im engsten Familienkreis tätig bist.

    Berätst Du aber Dritte im Einzelfall, kann dies teuer werden. Man muss also, wenn man anderen (öffentlich) helfen will, sehr genau auf Formulierungen achten und sollte entsprechende Antworten nur "allgemeingültig" geben.
     
  8. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Nachtrag:
    Oooops, da hab ich glatt zu lange zum Tippen gebraucht. Alles, was folgt, ist die Antwort auf
    Ja. So isses.

    Es sei denn, man ist Anwalt und schickt eine Rechnung für zweimal nicken (und alles, was darüber hinausgeht).

    WISO zB mußte auch schon des öfteren die Erfahrung machen, daß nicht jeder einfach so an Einzelfällen herumstöbern darf. Oder dieser falsche Postbote mit dem Preis für die beste Abzocke...

    Daß so ganz nebenbei Versicherungsvertreter mal eben Mietverträge formulieren oder Steuerberater einem Notar das Aufsetzen eines Schenkungsvertrages abnehmen, oder Banken da so ganz nebenbei außer der Finanzierung auch noch auf Einzelheiten der Verträge einwirken, das wird inzwischen von den Kunden ja gern mitgenommen, aber ob es dann immer auch fachlich kompetente Unterstützung ist? Und weil es das oft nicht ist, darf eben nicht jeder nach Gusto in der Gegend herumberaten.

    Aber der Hinweis, daß zB inzwischen 2Jahre Gewährleistungsfrist gelten? Mit Beweislastumkehr zu Lasten des Händlers für die ersten 6 Monate? Solches Wissen sehe ich inzwischen als Allgemeinwissen an, da verrate ich keine anwaltlichen Betriebsgeheimnisse.

    Ich sehe die Sache so, daß sich da mal wieder jemand ins Gespräch bringen will. Möge er aufs Antlitz stürzen, aber mit Schmackes!

    MfG Raberti
     
  9. gracchus

    gracchus Kbyte

    Eine Rechtsberatung in Einzelfällen ist tatsächlich nur Rechtsanwälten erlaubt (was für ein Schwachsinn, mal wieder!); natürlich ist es erlaubt, seine Meinung zu äußern, auch eine allgemeine Darstellung von Rechtssituationen (nicht einzelfallbezogen) sowie das Zitieren von Urteilen ist zulässig.
     
  10. GrEeNgHoSt

    GrEeNgHoSt Byte

    Die Kunst beim "über'n Tisch ziehen" ist aber, das ganze so schnell zu gestalten, dass derjenige, der über den Tisch gezogen wird, die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

    PS: Mir kommt es so vor, als ob wir in Deutschland immer mehr Nestwärme von allen Ecken bekommen.
    Staat, Firmen, Anwälte *g*
     
  11. hollandopa

    hollandopa Byte

    Hi,Du hast ja so Recht,bei uns hat sich das Amerikanische System wieder einmal durchgesetzt,Du bist ein angesehener Bürger je besser Du einem Nackten in die Tasche fahren kannst.
    Hollandopa:confused: :eek:
     
  12. Die Deutschen sind heute mehr denn je voller Angst, nur nichts riskieren. Genau darum können sich so viele so mißerabbel benehmen.

    Wartet ein Weilchen, dann geht der Schalter wieder rum. Aber dann müssen wir alle ganz schnell dorthin gehen, wo böse Buben sitzen. Sonst hauen die Oberganoven wie früher schon geschehen wieder ab. Immerhin brachte sich ja auch einmal ein späterer Bundeskanzler der BRD nach Norwegen in Sicherheit. Und als es dann wieder schön eitel Freude und Sonnenschein war, kam er wieder zurück und lebte glücklich und wenn er nicht gestorben wäre, lebte er noch heute.
     
  13. camaeleon

    camaeleon ROM

    "Wo Recht zum Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

    Und genau deshalb frage ich mich,
    warum bis heute niemand sich
    traut, diesen sauberen Herren mitsamt
    seinen ebenso sauberen Firmen aus dem
    Verkehr zu ziehen !

    ....meint?s Cameaeleon
     
  14. Gast

    Gast Guest

    Hast Du dafür einen einschlägigen §?

    Jeder Richter, der es trotzdem so anwendet, wird sicher geschmeichelt sein.

    Das möchtest Du durch geeignete Quellen belegen, mir ist das nicht bekannt.

    Ack, was in der Natur der Sache liegt. Wo zwei Juristen, dazu bei komplexen Sachverhalten drei Meinungen.

    Müssen sie dafür an Dich löhnen von wegen Urheberrecht? SCNR

    MfG
    VIMES
     
  15. Hallo,

    wenn das Gesetz es zu lässt, daß es so und derart regelmäßig mißbraucht wird, ist dieses Gesetz selbst rechswidrig. jeder Richter, der nicht fehl in seinem Amte ist, würde dieses Gesetz nicht anwenden, so daß dieses Ergebnis herauskommt. Und das meine ich oben mit Volksverblödung. Die staatlichen und privaten Organe der so schon genannten Rechtspflege machen den Bürger immer glauben, es gäbe nur ein Ergebnis der Gesetz.esanwendung. Das ist aber mitnichten der Fall. Vielmehr ist das Richteramt ein hochpolitisches, emotionales und sehr willkürliches.
    Der Laie sei einfach auf die Existenz der Instanzen verwiesen, aber auch auf die widersprüchlichen Auslegungen durch gleichrangige Gerichte.
    Die Dialerproblematik ist hier ein schönes Beispiel. Erst seit sich Seiten wie Dialerschutz und Dialer& Recht aber auch Foren wie dieses Einmischen änderten die Gerichte - bis zum BGH, der meine Argumentation zu 100 % übernommen hat!! - ihre Sicht der Dinge in die korrekte Richtung - wobei Herr Graven & Synder natürlich das als Falsch ansehen würden.
    ...

    Gruß
    Till

    PS: Die Wohnung von *********** zu beschädigen ist kindisch - der gehört aus dem Verkehr gezogen und soll Abfall entlang der Autobahn aufsammeln!
     
  16. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Als Privatperson daf ich doch auch andere Personen anzeigen. Selbst wenn Du garnicht davon betroffen bist. Da bedarf es auch nicht dem Gesetzgeber. Als bestes Beispiel seien die Leute genannt, die z.B. Falschparker anschwärzen.
    Wer abmahnen darf, steht z.B. teilweise hier: http://www.wettbewerbszentrale.de

    Aus dem Grund wurde ja auch per Gericht entschieden das diese Form der Abmahnung, welche ja durchaus Serienbrief-Charakter hat, nicht zulässig ist. Die genaue Begründung der Entscheidung kenne ich nicht, aber Google hilft da weiter.

    Die Kostennote beinhaltet eine Gebühr, die sich aus den entsprechenden Vorschriften, anhand des Streitwertes, ergibt. Also keine blosse Willkür.

    Naja, man wird ja nicht mal eben so Anwalt. Wenn sich damit so leicht Geld verdienen lässt, dann frage ich mich, wieso manche dann noch ihrem bisherigen Beruf nachgehen und nicht auch auch Anwalt werden bzw. geworden sind.
     
  17. klausinger

    klausinger Byte

    wenn diese Herrschaften nun "zu Recht" abmahnen, dann bleiben mir zwei Fragen trotzdem offen:
    Warum dürfen irgendwelche Anwälte überhaupt abmahnen, schließlich ist es doch die Aufgabe des Gesetzgebers, die Gesetze zu überwachen. Wenn ich einen Fehler im Impressum meiner Homepage habe, dann kann das doch eigentlich diesen Herrschaften wurscht sein, solange sie mit mir nicht in irgendeiner Form zu tun haben. Wenn aber systematisch vorgegangen wird, indem Websites nur nach Fehlern durchsucht werden oder in Foren nach irgendwelchen scheinbaren Rechtsberatungen geforscht wird, dann ist das doch nur zum Zweck der Geldmacherei und somit doch eigentlich sittenwidrig oder nicht? Die Polizei darf ja beispielsweise auch nicht die Geschwindigkeitsbeschränkungen dort durchführen, woes die meiste Kohle bringt oder gezielt Geschwindigkeitsbeschränkungen aufstellen und dann blitzen (wird zwar auch immer wieder durchgeführt aber neulich hieß es erst wieder, das dieses Vorgehen nicht erlaubt ist)
    Und überhaupt, wer bekommt denn dann das ganze GEld von dieser Abmmahnerei? Geht das in die Staatskasse oder behält die Kanzlei die ganze Kohle (oder zumindest den Großteil)? Umso mehr drängt sich doch der Verdacht auf, daß es neben der Beseitung unliebsamer Kritiker nur um die schnell verdiente Kohle geht und das ist einfach nicht in Ordnung. Aber scheinbar irgendwie legal ...

    Da sieht man,w ie blöd wir alle sind, die wir mit vernünftiger Arbeit unsere paar Kröten zu verdienen suchen ...
    Im nächsten Leben werd ich auch ein Anwalt, der was kann halt .... und dann singen wir alle den Tango Corrupti ...
     
  18. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Man kann sicher sein, dass die Anwaltskanzlei des Freiherrn v. G. im Zusammenhang mit Abmahnungen so gut wie keine Fehler macht. Es bewegt sich alles noch im rechtlichen Rahmen. Wenn es anders wäre, dann würde das Gericht entsprechend anders entscheiden, so wie es ja auch schon vorgekommen ist (Thema "Abmahnungen im Serienbriefformat").

    Wer sich gegen eine Abmahnung zu Wehr setzt, hat ja die Gelegenheit die Sachlage vor Gericht zu erklären und letztenendes entscheidet das Gericht darüber und nicht irgendein Anwalt selbst.
    Allerdings sollte man vorher schonmal überprüfen, ob an der Abmahnung etwas dran sein könnte, denn dann kann es möglicherweise klüger sein, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
    In jedem Fall sollte aber professionelle Hilfe von einem (nach Möglichkeit spezialisierten) Anwalt hinzugezogen werden.

    Die von der bereits genannten Anwaltskanzlei verwendete Praxis, scheinbar wehrlose Unwissende en masse abzumahnen ist aus menschlicher Sicht vielleicht fragwürdig, aber rechtlich gesehen besteht da so gut wie kein Zweifel (z.B. fehlendes oder fehlerhaftes Impressum - ist gesetzeswidrig, also darf entsprechend gehandelt werden).
    Ob nun gleich eine Abmahnung verschickt werden muss, oder die Betroffenen erstmal nur an den rechtlichen Fehler "erinnert" werden sollen, ist eine subjektive Einschätzung. Ob man mit einer Cruise Missile auf Spatzen schiesst, bleibt da ebenso fraglich.

    Der Anwalt hat sich bereits vor guten 15 Jahren als "Jäger" von Crackern und Mailboxbetreibern aufgeschwungen und sich den Zorn so mancher Gruppe auf sich gezogen. Angeblich soll bei ihm ja auch schonmal eine Truppe das Haus entsprechend demoliert haben (von innen). Aber das waren Spekulationen, die schon 10 Jahre zurückliegen und angeblich nach einem Bericht in der Sendung "plusminus" stattfanden.
    Also, es ist alles beim alten geblieben, nur die Zielgruppe hat sich ein bischen verändert.
     
  19. Betr: Hallo Don Quichote und Sancho Pansa,

    Hallo Ihr zwei Alleinunterhalter aus München,

    ihr habt jetzt genug Unheil angestellt.

    Zieht sofort !!! eure Abmahnung gegen die Ehrenwerten von Dialerschutz (oder besser Gravensynd-Schutz??) zurück!!

    Es gibt soviel Ehrenhaftes zu tun. Setzt z. B. das Geld, was ihr inzwischen durch teilweise kriminelle Aktionen verdient habt, dafür ein der immer größeren Masse an insolventen Privathaushalten Beratung kostenlos anzubieten.

    Till
     
  20. hollandopa

    hollandopa Byte

    Hi,einer hat gerade einmal geblättert und den Namen Syndikus gesehen,da einer ein dummer Mensch ist hat einer einmal das Wort zerlegt ,Sündikus hat man doch früher zu einem gesagt,der andere übers Ohr gehauen hat,das muß auch etwas mit genetischer Abstammung zutun haben,denn man vererbt doch die Gene und wenn ich Hollandopa heiße hören meine Kinder auch auf den Namen,einer hat doch mal gesagt in Bayern gehen die Uhren anders,einer hat schon so eine Uhr in Seeg gesehen
    Hollandopa:aua: :bse: :o
     
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