1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Durch Programmierfehler Rückwärtssuche in Telefonbuch-CD möglich

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by hespertal, Mar 22, 2004.

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  1. Hallo Kritiker,

    wenn ich ein Tool verwende, mit dem ich selbst - nicht die Telefondatenfirma !!! - die Rückwärtssuche möglich mache, ist das vom Gesetzt nicht verboten, denn (dazu gehört ev. jur. Ausbildung, um das zu wissen) ein Gesetz erschließt seinen Sinn nur im Zusammenhang mit der Hirarchie - hier also seinem Titel!

    Es richtet sich nunmal an TD-Firmen nicht an User!!

    Gruß
    Till

    PS:
    Was ist beim Normal-Bürger an der Adresse sicherheitsrelevant? Nur darauf kommt es doch an. Einfach nur geheim sein zu wollen, weil es halt Spaß macht ist kein von der Verfassung höher geschütztes Gut, als das des Anderen zu wissen mit wem er es zu tun hat!

    PPS:
    Verfassungswidrig ist das Datenschutz§§ insofern, als es die persönliche Freiheit unverhältnismäßig einschränkt.
    Auch Seitens des Unternehmers: <Recht am eingerichteten und ausgeübten Betrieb<
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Ist ja gut, wir wissen inzwischen, wie du zum Datenschutz stehst, dein Problem.

    Aber du hast meine Fragen weiter oben noch nicht beantwortet.
     
  3. Ich kann den Schutt vom Datenschutz nicht mehr hören!
    Das ist Beschäftigungstherapie für ein par beamtete Arbeistlose!

    Im gegenteil - ich habe ein Recht zu wissen wer mich da anruft. Im übrigen kann es sogar Leben retten! Sie meinen Beitrag zuvor.
    Wer ein berechtigtes Interesse hat - euer Beipiel Biebel-untreue Ehefrau - ist selber schuld wenn sie sich im TB outet. Zudem wird sie ja bei dem Typ der mehr Geld hat wohnen, also nicht mit eigenem Namen aufscheinen.
    Zudem kann über die Meldebehörde leicht die Adresse gefunden werden!

    Die Rückwärtssuche zu verbieten gibts nur in dem Paranoiden Deutschland!

    Gruß
    Till
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Es geht hier nicht darum, ob man sowas über das "deutschsprachige Ausland" beziehen kann.

    @ Henner:
    bin ganz deiner Meinung. Aber heutzutage reicht es aus, wenn man der Telekom mitteilt, dass die Daten nicht veröffentlicht werden sollen.

    Ganz allgemein finde ich es erschreckend, welch lockeres Verhältnis einige zum Datenschutz haben. Da wird bis zum Abwinken rumdiskutiert, welche Daten z.B. XP nach Hause funkt, Spyware-Scanner runtergeladen, bis der Server qualmt etc. etc. Nicht das wir uns falsch verstehen, das ist auch richtig so. Aber es ist doch paradox, dass man gleichzeitig eine Rückwärtssuche per Telefonnummer als das normalste der Welt ansieht.

    Stellt euch doch mal folgenden -fiktiven- Fall vor:

    Longhorn kann nur per Telefon aktiviert werden. Den Namen braucht man dabei nicht zu sagen, aber ein paar Tage später hat man einen Brief von MS im Kasten mit dem Inhalt: "Lieber User, vielen Dank für die Aktivierung". Das Geschrei möchte ich mal hören.. :D
     
  5. henner

    henner Viertel Gigabyte

    Hallo MobyDuck!
    Völlig richtig, Dein Standpunkt, sehe ich genauso. Die Jungs können sich einfach nicht vorstellen, daß z.B eine Frau, die sich von ihrem Mann mit Streß getrennt hat, nicht möchte, daß der auf die Idiotentour rauskriegen kann, in welcher neuen Stadt sie wohnt. Ich bin zwar auch ein Typ, aber ich habe solche Fälle bei Beknnten erlebt und halte diese Datenschutzfunktion deshalb für sehr berechtigt.
    Außerdem mag es durchaus sein, daß wir in einer Informationsgesellschft leben (was ich sehr begrüße) - trotzdem wäre gern ich derjenige, der Informationsausgabe kontrollieren kann, genauso muß ich das auch komplett verweigern dürfen.
    Ich sage das auch deshalb, weil ich weiß, wie man die alten Gesetze aushebeln kann, z.B. wenn man eine Person mit ganz vagen Infos, sagen wir mal national, ausfindig machen kann - wieviel mehr wird dann gehen, wenn solche Beschränkungen aufgehoben würden. Hab' ich selbst erfolgreich probiert.
    Deswegen bin ich ganz platt Deiner bzw. schmivos Meinung.
    Gruß
    Henner

    Und noch was, an Dampfwallze: das ist schlicht nicht richtig. Wenn Du heute einen Telekomanschluß beantragst, kannst Du garnicht anders, als Deine Angaben dort veröffentlichen zu lassen. Falls Du das nicht willst, war früher die einzige Möglichkeit, das zu tun, ein Nachweis für eine schwere Bedrohung, am Besten mit Bestätigung der Polizei, ein sogenannter "Geheimanschluß" wurde das dann, der auch bei der Auskunft intern nicht vorlag. Das ist, soweit ich weiß, heute etwas leichter hinzukriegen, aber deshalb bleibt immer noch die Veröffentlichungsbedingung, auch wenn sich das auf Name X, Vorname nicht unbedingt, Strasse und so auch, aber dann Telefonnummer X in Ortsnetz X beschränkt. Würde mir reichen, Dich nach fünf Jahren Nicht-Kontakt und neuen Wohnort im Inland ausfindig zu machen - was können dann erst böse Jungs anstellen?
    Eigenes Beispiel: ich habe mal vor langer Zeit in Sri Lanka auf dem Flughafen eine Conny getroffen und sehr angeregt gequatscht mit ihr. Ich wußte nur eben ihren Vornamen und daß sie oberhalb von Hannover wohnt, Ende. Nachträglich, zu Hause angekommen,wollte ich doch noch ein bißchen baggern, hab' mir richtig Mühe gegeben und sie dann im Kreis Lüchow-Dannenberg gefunden, nach ein paar Wochen. Wenn ich Amateur das konnte...
     
  6. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    @ mobyduck

    Gibt es doch. Siehe mein vorheriger Post.

    Gruß
     
  7. schmivo

    schmivo Kbyte

    Hallo,
    ...weil es niemanden etwas angeht, wo ich wohne. Das kann der Anrufer ja bei mir -am Hörer- erfahren!!
    Und Auskünfte bei den Meldestellen sind..kostenpflichtig


    gruss
    schmivo
     
  8. simDos

    simDos Kbyte

    ... und wie ihr noch so alle heissen moegt:

    wenn euch es voellig egal mit dem datenschutz ist, dann verlange ich von euch, dass ihr HIER SOFORT eure realnames, post-adresse und telefonnummern postet! Aber rrrrrrapido!
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Nein!

    Ein Telefonbuch, in dem man anhand der Telefonnummer den Teilnehmer ermitteln kann, gibt es doch gerade nicht. :aua:

    Sorry, aber du hast entweder den von mir geposteten Link nicht gelesen oder die Argumentation des OLG nicht verstanden.
     
  10. Dammpfwallze

    Dammpfwallze Megabyte

    Nö, das ist ja in sich völlig unlogisch. Der Betreffende erklärt sich ja praktisch damit einverstanden indem er seine Daten im Telefonverzeichnis veröffentlichen lässt. Bekanntlich lässt eine Rückwärtssuche ja nur Daten aus dem Telefonverzeichnis zu.:D

    In den Fällen wo der Anrufer nicht will das seine Daten recherchiert werden, ist er logischerweise auch nicht interessiert das man ihm im Telefonbuch findet. Alles klar?

    Gruss Mario
     
  11. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Ausserdem ist es sch.. egal. Denn es ist ohne weiteres möglich, Telefonnummern rückwärts suchen zu lassen. Eine Suchmaschine spuckt die passende Software aus. Und deutsch wird schließlich nicht nur in der BRD gsprochen. :D
     
  12. lucas

    lucas Byte

    wenn man hier so einiges zum thema datenschutz liest...

    dann kann man nur froh sein, das unsere Richter vom Verfassungsgericht wohl dort tätig sind, weil sie etwas schlauer sind!
     
  13. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Ich finde dass es ein grundsätzliches Recht ist, zumindest in einer Demokratie, dass ich selbst darüber bestimmen kann was mit meinen persönlichen Daten passiert. Das hat nichts mit Paranoia zu tun.

    Der hat nur nichts dagegen dass meine seine Nummer weiss, alles andere ist Vermutung.


    In Abs. 2 steht: Über Rufnummern hinausgehende Auskünfte ... dürfen nur erteilt werden, wenn der Kunde ... einverstanden ist.

    und in dem von Dir genannten Abs. 4 :
    Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig.

    Für mich ist eine unzulässige Auskunfterteilung ein rechtswidriger
    Vorgang! Insofern kann ich Deiner Argumentation nicht folgen.
     
  14. Gast

    Gast Guest

    @ Till Wollheim

    Dein PS verstehe ich nicht. Die von dir zitierte Vorschrift sagt ja wohl das Gegenteil.

    Außerdem würde mich mal interessieren, gegen welches Grundrecht deiner Meinung nach verstoßen wird ( Zitat: Ich halte das Verbot der Rückwärtssuche sogar für verfassunsgwidrig. )
     
  15. Es sollen ja nicht Daten sondern Menschen geschützt werden. Tatsächlich werden aber Daten geschützt.
    Wenn jemand nicht will - zB ein Kriminalkommissar der gegen die OK ermittelt - daß man seine Adresse rausfindet, ist der weder im Telefonbuch noch sendet er seine Nummer aus.
    Wer seine Nummer aussendet, hat auch nichts dagegen, daß man seinen Namen weiß.

    Ich finde sogar, es müsste pflicht sein - von berechtigten wenigen Ausnahmen abgesehen, daß man beim Anrufen seine Nummer übermittelt. Ich klingele ja auch nicht an deiner Haustür mit ner Maske auf dem Kopf.

    Dieser ganze angebliche Datenschutz ist schlicht Ausfluß der deutschen Paranoia.
    Es geisterte dazu mal eine absurde Geschichte durch die Medien, wegen der Rückwärtssuche wäre ein Mädchen vergewaltigt worden, weil sie im Chat ihre Telefonnummer hinterließ. Und der Täter so sie ausfindig machen konnte. So schlimm das ist - man verbeitet das Auto ja auch nicht, obwohl seine Existenz sicherlich eine Menge Straftaten ermöglicht.

    Ich halte das Verbot der Rückwärtssuche sogar für verfassunsgwidrig.
    Der CDU Bundestagsabgeordnet Peter Repnik - nun Chef des Grünen Punktes - hatte mir mal zugesichert sich um die Abschaffung dieses Schwachsinns zu kümmern.

    Man könnte sich sogar folgendes vorstellen: beim Landarzt L ruft mit letzter Kraft Patient P an und kann nur noch röcheln - dank Rückwärtssuche weiß L sofort, daß es der Herzkranke P ist und ist innert 10 Minuten bei ihm und kann so sein Leben retten ...

    Na ja ich habe Rufident und ISDN-Call und sehe immer sofort wer mich anruft. Sie leben alle noch :-)!!

    Tschüß
    Till

    Infos:

    PS: Die Anwendung beim Letztverbraucher ist ja nicht rechtswidrig! ->TDSV § 14 Abs 4 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdsv_2000/inhalt.html)

    Telekommunikations Datenschutzverordnung
    Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen



    § 14

    (1) Der Diensteanbieter darf im Einzelfall Auskunft über die in öffentlichen Kundenverzeichnissen enthaltenen Rufnummern erteilen oder durch Dritte erteilen lassen (Telefonauskunft). Die Übertragung der Auskunftserteilung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Diensteanbieter den Dritten verpflichtet, die Daten nur zur Auskunft zu verarbeiten und zu nutzen und die Beschränkungen des § 13 und der Absätze 2 und 3 einzuhalten.

    (2) Die Telefonauskunft über Rufnummern von Kunden darf nur erteilt werden, wenn diese in angemessener Weise darüber informiert worden sind, dass sie der Weitergabe ihrer Rufnummer widersprechen können und von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben. Über Rufnummern hinausgehende Auskünfte über nach § 13 Abs. 2 veröffentlichte Daten dürfen nur erteilt werden, wenn der Kunde mit einer weitergehenden Auskunftserteilung einverstanden ist.

    (3) Ein Widerspruch nach Absatz 2 Satz 1 oder ein Einverständnis nach Absatz 2 Satz 2 sind in den Verzeichnissen des Diensteanbieters unverzüglich zu vermerken. Er ist auch von den anderen Diensteanbietern zu beachten, sobald diese in zumutbarer Weise Kenntnis darüber erlangen konnten, dass der Widerspruch in den Verzeichnissen des Diensteanbieters vermerkt ist.

    (4) Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig.
     
  16. Gast

    Gast Guest

    Hallo,

    schau mal hier:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/13341

    (Urteil des OLG Köln)

    Ich halte die Auslegung des Datenschutzgesetzes durch das Gericht für richtig. Es sind durchaus Fälle denkbar, in denen der Anrufer nicht will, dass anhand seiner Tel.-Nr z.B. die Anschrift recherchiert wird.

    Und wenn eine unbekannte Tel.-Nr als "entgangener Anruf" im Display auftaucht, kann man ja zurückrufen. Dann kann der Gesprächspartner selbst entscheiden, welche Daten er preisgibt.
     
  17. petele

    petele ROM

    Eventuell war meine Eingangsfrage ja zu kompliziert.

    Dass Denic oder Ripe die reverse Suche abgeschaltet haben, ist okay. Es soll mich ja nichts angehen, welche Schmuddelseiten die PC-Welt sonst noch betreibt. Bis vor 2 Jahren war ja eine solche Suche noch moeglich.

    Auch die politische Situation in diesem Lande ist mir zwar bekannt, interessiert mich aber auch nicht weiter.

    Folgendes war mein Anliegen:

    Die Müllwirtschaft kann gezielt in den Datenbanken (z.B. CD-ROM) nach Empfaengern Ihrer Werbe-Müllings suchen, nach Branchen, Strassenlisten, Namen etc. pp. Ganz legal. Obwohl ich darum nicht gebeten habe.

    Ich bekomme einen Anruf (oder auch ein Fax auf die falsche Nummer). Ich sehe die Nummer (sofern nicht unterdrückt, in dem Fall sehe ich die nicht). Also hatte wohl jemand gezielt sein Bedürftnis ausgelebt, um mich zu erreichen und bittet ja somit um ein Gespräch. Nur darf ich nicht herausfinden, wer das nun war und ob z.B. ein Rückruf meinerseits nutzt.

    Erlaubt: Jeder mit einer CD (oder ähnlichen Datenbank) kann gezielt Adressen und Rufnummern heraussuchen, die zu seinem Such-Schema passen, mit dem Ziel, diese Liste z.B. mit Werbung zu beglücken. Dieses Vorgehen zu unterbinden hätte eher etwas mit dem Datenschutz zu tun.

    Nicht erlaubt: Das simple Herausfinden, wer während meiner Abwesenheit gewollt(!) hier anrief.

    Warum?

    Gruss,
    Petele

    PS:
    Die Frage hat wirklich nichts mit Dosenpfand, globaler Erderwärmung, den Mondphasen, Amis, GEZ, und sonstigem Unsinn zu tun.
     
  18. blauerman

    blauerman Byte

    ...da steckt unsere Beamten Deutsche Dummheit Mentalität.

    Was hier alles möglich ist - da fallen die Amis aus den Socken.

    Zwangsabgabe für Scanner und Drucker. Ganz früher habe ich US-Treiber genutzt damit er schneller Druckt und Scannt.

    Zwangspfand für Dosen damit die Wirtschaft kaputtgeht weil wir zu doof sind selber in den Sack zu tun. Da steck keine Demokratie dahinter.

    Soziale Partei verursacht mit 10Euro Praxisgebühr und Rentenabzocke das Gegenteil von Sozial sein.

    Öffnungszeiten für Einzelhandel vom Staat Reguliert - Der Staat soll die Finger davon lassen- damit hat er nix zu tun nur der Unternehmer mit Gewerkschaften.

    GEZ - Ob früher ein **** an der Tür fragte ob wir ein Jude versteckten oder heute an der Tür der GEZ fragt ob wir ein Fernsehen versteckt haben und in die Wohnung reinschaut.

    Das es keine Fortschritte in der Politik geht.

    Das Metro keine Radio Sende Chip statt EAN für Waren benutzen darf...

    Das der Staat den Großteil der Telekomaktien behält obwohl es ein Sinn macht an die Konkurrenten zu verkaufen.

    Das die Polizei nicht ausshorchen darf.

    Und so weiter und so weiter.

    Leute wir sind frei.

    Das einzige an Datenschutz ist das wir weiterhin XP schwarz nutzen und Kaaza betreiben aber keine unsere Daten IP verwerten kann. Mehr nicht....

    blauerman
     
  19. was soll das denn alles?
    wenn ich eine rufnummer habe, und das entsprechende telefonbuch dieser stadt, dann kann ich (natürlich mit einem erheblichen mehraufwand) genauso herausfinden, wem diese nummer gehört. so macht das halt der pc für mich.

    WARUM UM ALLES IN DER WELT IST DANN DIESE (SCHNELLERE) MÖGLICHKEIT VERBOTEN?

    ich könnte ja auch noch immer, wie vor 20 jahren, meine briefe mit einer schreibmaschine schreiben. geht auch - nur eben langsamer...

    geht es denn wirklich nur um datenschutz???:confused: oder steckt doch wieder nur "kohle, kies, schotter" dahinter?
     
  20. mschuetzda

    mschuetzda Megabyte

    Weil, wenn der Besitzer es gewollt hätte, Du schon die weiteren Daten wie Adresse, voller Name usw. von ihm bekommen hättest.

    Wenn man nur die Tel-Nr. hat, kann man diese auch anrufen und fragen/erklären warum man weitere Daten haben möchte oder warum diese Person angerufen hat.

    Wenn ich hier angebe: mschuetzda Tel.Nr. 01234567890 möchte ich ja nicht, dass morgen - nur weil ich hier blöde Antworten gebe - das halbe Forum vor meiner Haustür steht.:D
     
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