1. Liebe Forumsgemeinde,

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Durch Programmierfehler Rückwärtssuche in Telefonbuch-CD möglich

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by hespertal, Mar 22, 2004.

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  1. smartin123

    smartin123 Byte

    Hallo,

    kann mir einer bitte sagen, wie man die Rückwärtssuche verwendet?

    Gruß
     
  2. hespertal

    hespertal Byte

    da hab ich doch gestern abend noch Glück gehabt u. in einer kleinen Karstadt Filiale ein Exemplar der Ausgabe Früjahr 2004 bekommen. Die Verkäufer wussten natürlich nichts von der "fehlerhaften Version".
     
  3. Testsetter

    Testsetter Kbyte

    Habe heute die letzte Ausgabe Frühjahr 2004 bei Karstadt bekommen... funktioniert prächtig :D :D :D
    Habe vorher aber auch 5 Läden ohne Erfolg anlaufen müssen.
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Wenn ich Deine Paragraphen richtig verstanden habe, ist der Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, die Daten von Kunden, die über die Rufnummer hinausgehen, geheimzuhalten.
    Entsprechend darf er konsequenterweise auch keine CD anbieten, die die Rückwärtssuche erlaubt. Das wäre meine Interpretation der Dinge, habs allerdings nur flüchtig überflogen.

    Woanders hast Du was von "gegen die Verfassung" geschrieben. Welches verfassungsmäßige Recht Deinerseits siehst Du dadurch verletzt, daß Du keine Rückwärtssuche betreiben kannst?

    Im Gegenzug könnte ich locker argumentieren, daß ich eben nicht möchte, daß jeder, der irgendwie (!) meine Telefonnummer rauskriegt, sofort weiß, wie ich heiße und wo ich wohne. Und daß das ein verfassungsgeschütztes Recht meinerseits ist. Im Teflonbuch stehen möchte ich aber vielleicht trotzdem.

    Was die Geschichte mit dem Leben retten durch Rückwärtssuche angeht, naja, man kann für fast alles Fälle konstruieren, die die absolute Notwendigkeit einer Maßnahme belegen.

    MfG
    Vimes
     
  5. hespertal

    hespertal Byte

    @grashüpfer: Da habe ich doch heute in der Mittagspause, in 10 Fachläden, Elektronikmärkten, Kaufhäusern, PC-Shops, Buchläden versucht diese Telefonbuch CD Ausgabe zu erstehen. Fehlanzeige. Selbst bei Karstadt hatten sie lediglich eine Ausgabe aus 2001! die man mir andrehen wollte. Im Telekom Shop kannte man diese Telefonbuch CD gar nicht mal. Und das in einer Großstadt. Da könnte man Bücher schreiben.
    Habe aber letzlich doch eine Ausgabe aufgetrieben u. mir zurücklegen lassen. In der Hoffnung, dass es sich um die richtige Ausgabe handelt.
     
  6. In einer kleinen Handelskette - dort lagen sieben Stück rum.... die zuständige Kollegin war krank, wie ich durch meine telefonische Vorabanfrage erfahren habe... :-)))) also mußten das noch die RICHTIGEN sein :-)))))) Und Treffer !!!
     
  7. hespertal

    hespertal Byte

    und wo hast Du die gekauft?
     
  8. ***********************************************
    Es funktioniert tatsächlich - kein Reklamegag!
    Habe mir heute extra diese CD gekauft ->SUPER !!!!!
    Besten Dank an die PC-Welt für diesen Newsbeitrag.
     
  9. ODO

    ODO Megabyte

    ...Hmmm,-gilt das auch für die Downloadversion des Telefonbuchs ???
     
  10. Tobbse

    Tobbse Byte

    Auf jeden Fall werden wir uns bei eBay & Co. vor Angeboten dieser Version nicht mehr retten können. ;-)
     
  11. Zunächtsmal: was hat das mit Datenschutz zu tun? Wer geheim sein will, trägt sich nicht im Telefonbuch ein. In der Regel hat jemand einen Grund warum er geheim sein will - meistens keinen ehrlichen!!
    Zudem ist es ein Gebot des Anstandes, daß man nicht annonym anruft ...
    Wer ein Inserat geheim aufgeben will kann die Chiffre wählen.

    Auf dem Dorfe kann man auch leicht manuell im Telebuch die Rückwärtssuche betreiben ...

    Zur Rückwärtssuche selbst:
    die Benützung ist überhaupt nicht illegal für einen Anwender - ein Blick ins Gesetz hilft manchmal zu einer Erkenntnis! Verboten ist dies nur für Telekommunikationsdatenverarbeiter, da das Gesetz sich ausschließlich an diese richtet und keine unmittelbare Drittwirkung erzeugen darf!

    Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen

    (Telekommunikationsdienstunternehmen - Datenschutzverordnung - TDSV) Stand 2003/09


    (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdsv_2000/inhalt.html)

    § 14

    (1) Der Diensteanbieter darf im Einzelfall Auskunft über die in öffentlichen Kundenverzeichnissen enthaltenen Rufnummern erteilen oder durch Dritte erteilen lassen (Telefonauskunft). Die Übertragung der Auskunftserteilung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Diensteanbieter den Dritten verpflichtet, die Daten nur zur Auskunft zu verarbeiten und zu nutzen und die Beschränkungen des § 13 und der Absätze 2 und 3 einzuhalten.

    (2) Die Telefonauskunft über Rufnummern von Kunden darf nur erteilt werden, wenn diese in angemessener Weise darüber informiert worden sind, dass sie der Weitergabe ihrer Rufnummer widersprechen können und von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben. Über Rufnummern hinausgehende Auskünfte über nach § 13 Abs. 2 veröffentlichte Daten dürfen nur erteilt werden, wenn der Kunde mit einer weitergehenden Auskunftserteilung einverstanden ist.

    (3) Ein Widerspruch nach Absatz 2 Satz 1 oder ein Einverständnis nach Absatz 2 Satz 2 sind in den Verzeichnissen des Diensteanbieters unverzüglich zu vermerken. Er ist auch von den anderen Diensteanbietern zu beachten, sobald diese in zumutbarer Weise Kenntnis darüber erlangen konnten, dass der Widerspruch in den Verzeichnissen des Diensteanbieters vermerkt ist.

    (4) Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig.

    <Alte Fassung von 1996:

    § 11 Auskunftserteilung

    (1) Der Diensteanbieter darf im Einzelfall durch Auskunftsstellen Auskunft über Rufnummern im Sinne von § 10 erteilen oder durch Dritte erteilen lassen (Rufnummernauskunft). Die Übertragung der Auskunftserteilung an Dritte ist nur zulässig, wenn der Diensteanbieter den Dritten verpflichtet, die Daten nur zur Auskunft zu verarbeiten und zu nutzen und die Beschränkungen des § 10 und der Absätze 2 und 3 einzuhalten.

    (2) Die Rufnummernauskunft muß in den Fällen unterbleiben, in denen der Betroffene der Eintragung in das Kundenverzeichnis wider-sprochen hat, sofern er nichts Gegenteiliges erklärt hat.

    (3) Über die Rufnummern hinausgehende Auskünfte über nach § 10 veröffentlichte Daten dürfen erteilt werden, wenn der Kunde mit einer weitergehenden Auskunftserteilung einverstanden ist. Der Kunde ist über sein Wahlrecht mit einer der nächsten Fernmelderechnung beigefügten Antwortkarte zu unterrichten. Sein Einverständnis gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen eine entgegenstehende Erklärung abgibt.

    (4) Diese Erklärung ist in den Verzeichnissen des Diensteanbieters unverzüglich zu vermerken. Sie ist auch von anderen Diensteanbietern und von allen Informationsanbietern zu beachten, sobald sie in dem öffentlichen Kundenverzeichnis des Diensteanbieters vermerkt ist.

    (5) Die Auskunftserteilung über Namen und andere Daten von Kunden, von denen nur die Rufnummer bekannt ist, ist unzulässig.>


    Gruß
    Till
     
  12. WorkingPoet

    WorkingPoet Kbyte

    von Wegen "Programmierfehler". Wers glaubt ist selber schuld.
     
  13. 145db

    145db ROM

    Die offizielle Version zum "nervige-Kiddies"-Problem lautet: "Dafür gibt es die Polizei. Zeig den Anrufer an."
    Aber wenn die Juristen und Datenschützer da nicht selbst lachen müssen...
    Und die Polizei doch erst recht. Ich glaub, die haben wahrlich besseres zu tun, als Telefonnummern zurückzuverfolgen und den Kindern eins auf den Deckel zu geben.
    Mal davon abgesehen, dass es völlig übertrieben ist, wegen nem Scherzanruf ne Anzeige zu machen.

    Zu der Geschichte mit dem Melderegister: Gerade dafür will man ja diese Suchfunktion: Um Zeit und Geld zu sparen. Und sei es nur, dass man die paar Cent spart, die der Rückruf kostet. Bei "wichtigen" Leuten mit vielen Anrufen und wenig Zeit kann sich das schnell rentieren.

    Und schließlich: Wer nicht will, dass er erkannt wird, kann seine Rufnummer ja unterdrücken.

    Gruß an alle Datenschützer...

    145dB
     
  14. storm5000

    storm5000 Byte


    den gibts aber nur auf schriftliche Anforderung mit einer begründung auf berechtigtes Interesse an der Auskunft.
     
  15. MagicMan

    MagicMan Kbyte

    Du meinst RufIdent?

    http://www.globo-eshop.com/

    Ist fast überall legal, außer bei uns. Soweit ich gelesen habe, ist der Vertrieb zwar in D verboten, nicht aber der Besitz. Ob die Verwendung hier verboten ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Du kannst aber auch das Telefonbuch abtippen und dann mit einem Programm Deiner Wahl rückwärts suchen ;-)

    Oder Du machst es, wie andere auch, erst anrufen, fragen, wer da ist und dann unter dem Namen im (Online-)Telefonbuch die Adresse raussuchen.

    Wer die Adresse zu einer Nummer haben will, bekommt sie auch. Mit oder ohne CD.

    Im Zweifelsfall gibt's für 10 EUR den kompletten Melderegisterauszug beim Amt.

    Soviel zum Datenschutz.

    MagicMan
     
  16. naja das ist Datenschutz

    aber eigentlich sollte man selber entscheiden können ob die eigene Telefonnummer auch rückwärts gesucht werden darf.
     
  17. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Ich weiss garnicht was daran so schlimm ist, dass man umgekehrt suchen kann. Wie oft habe ich Rufnummern in der Liste stehen und bevor ich zurückrufe, kann ich so nachschauen, wers überhaupt ist (sofern ein Eintrag im Telefonbuch vorhanden ist). Aber nein...sofort ist das ja etwas Böses und gehört verboten...argh...:aua:
     
  18. find ich gut.
    bei nächtlichen juxanrufen von pubertierenden kiddies, denen mal ein ?bischen angst machen.

    deine mamma ist doch die frau....
    kann ich die mal sprechen:fresse:


    ist der Programmierfehler eigentlich auch in den örtlichen TelefonbuchCD?s von 2004(die, die es kostenlos bei der Post gibt) enthalten?
     
  19. SRöttgen

    SRöttgen Kbyte

    Gabs da nicht zu einer anderen Telefon-CD ein Patch um genau das "Rückwärtssuchen" zu ermöglichen? :D
     
Thread Status:
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