1. Liebe Forumsgemeinde,

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ebay - Anwalt - Betrugsvorwurf - Fälschungsvorwurf

Discussion in 'Smalltalk' started by maoam, Feb 13, 2006.

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  1. maoam

    maoam Byte

    Hallo,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich bin schon total verzweifelt.

    Ich habe ein Handy bei **** versteigert und bei Versandart unversicherter Versand angegeben.
    Das Handy wurde per sofortkauf erworben. Ich habe dann das Päckchen verschickt, beim einpacken und verschicken war mein Lebengefährte die ganze Zeit mit dabei und ist somit Zeuge.

    Nach einer Woche fragte der Käufer nach wo das Päckchen bleibt, ich teilte ihm mit dass ich dieses schon lange versendet habe. Naja soweit so gut, auf jedenfall ist das Päckchen angeblich nicht angekommen beim Käufer und ich habe dann einen Brief von seinem Anwalt bekommen ich sollte bitte den Kaufpreis plus 50 Euro Anwaltskosten zahlen. Ich habe natürlich meinen Stand geanwortet und habe geschrieben das ich das Handy ordnungsgemäß verschickt habe und das ich dafür einen Zeugen habe.

    Daraufhin wollte der Anwalt dann eine Zeugenaussage haben. Ich habe dann meinem Zeugen gebeten handschriftlich aufzuschreiben, dass er dies alles bezeugen kann usw. Habe dies dann als Anlage beigelgt und dem Anwalt geschickt.

    UND DANN KAM HEUTE FOLGENDER BRIEF (AUSZUG):

    "ES HANDELT SICH BEI DER ANGEBLICHEN ZEUGENAUSSAGE OFFENSICHTLICH UM EIN GEFÄLSCHTEST DOKUMENT."

    Wie kommt der Anwalt dazu einfach soetwas zu schreiben??? Dies ist nicht war, ich muß mich hier den Betrug und der Lüge bezichtigen lassen...und der Anwalt stellt einfach falsche Behauptungen auf!!!??? Wie kommt der zu sowas??? Mein Lebensgefährte hat dies wirkich geschrieben...ich weiß momentan keinen Rat. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, da ich noch Schülerin bin.

    Das ganze geht mir langsam wirklich zu weit, ich fühle mich hier schlecht und das Belstet mich alles ganz schön...obwohl ich keinerlei Schuld trage. Ich habe sogar angeboten, dass wir uns den Schaden teilen und ich die Hälfte des Betrages zurück überweise. Aber die WOllen mittlerweile fast das doppelte vom Gesamtpreis haben.

    Ich weiß leider momentan nicht wie ich mich wehren kann bzw. mich verhalten soll?

    Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand antworten könnte, dass ganze ist sehr dringend.

    Ich danke für die Mühe im Voraus.
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Hi !

    1. solltest Du bei der Post einen Nachforschungsantrag stellen - geht auch bei Päckchen, kommt aber idR. nix bei raus, außer der betreffende Postbote erinnert sich, wem er das Päckchen übergeben hat

    2. ist es beim Verkauf von privat so, dass das Versandrisiko beim Käufer liegt und der Gefahrenübergang in der Übergabe an den Transporteur liegt (sprich: Aufgabe des Päckchens bei der Post) - das weiß der Anwalt auch und wird das auch nicht ernsthaft zur Anzeige bringen

    problematisch könnte es nur werden, wenn Du sehr viel verkaufst oder Du irgendwas in Deiner Auktionsbeschreibung hattest, woraus man Dir einen Strick drehen könnte - wenn´s Dir nix ausmacht, gib halt mal einen Link zu der Auktion !

    ansonsten: ruhig bleiben, der Anwalt kocht auch nur mit Wasser ! ;)
     
  3. maoam

    maoam Byte

    Ich habe bei der Pist angerufen, da hat mir einer gesagt das man für ein unversichertes Päckchen keinen Nachforschungsantrag stellen könnte!?

    Ich habe das Handy von Privat verkauft und verkaufe nicht viel bei ebay, dass war mein erstes Handy was ich bei ebay versteigert habe. Ich habe auch sonst nur positive Bewertungen erhalten.

    Vielen Dank erstmal für deine schnell Antwort, hast du vielleicht ein Tipp wie ich mich jetzt verhalten soll?
    Da ich Schülerin bin kann ich mir keinen Anwalt leisten. Aber das ist doch echt mal ne Frecheheit von dem zu schreiben, dass das eine gefälschte Zeugenaussage sein soll...ich frag mich wie der darauf kommt, denn dies ist einfach nicht war.
     
  4. maoam

    maoam Byte

    Hier einmal alles was in der Auktion stand:

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    SonyEricsson K300i Easy Foto

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    VGA Digitalkamera
    4-fach-Digitalzoom
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    MusicDJ™
    USB, Infrarot
    E-Mail
    Farbe: Silber/Blau - wie auf dem Artikelfoto

    Technische Daten:
    Sony Ericsson K300i

    Gewicht:
    85 g

    Größe:
    99,9 x 46 x 21 mm

    Standby:
    bis zu 300 Std.

    Sprechzeit:
    bis zu 8 Std.

    Display:
    STN, 65.536 Farben, 128 x 128 Pixel

    Standard-Akku:
    700 mAh Li-Ion

    Netz/Band:
    Triband GSM - 900/1.800/1.900

    Kamera:
    Integrierte VGA-Kamera

    Bluetooth:
    nein

    Email
    POP3+SMTP+IMAP4

    Besonderheiten: Texteingabe mit automatischer Worterkennung

    Imaging
    Videoclips, Sucher-Display, Display-Beleuchtung, Instant Messaging, Video-MMS, Hintergrundbild, Bildergalerie, MMS-Vorlagen, Bild-Telefonbuch, Klangrecorder, Integrierte Kamera
    E-Mail, MMS (Multimedia Messaging Service), QuickShare™
    Farbthemen-Display, EMS (Enhanced Messaging Service), Lange SMS (Textnachrichten), VGA-Kamera, Video-Streaming, Bildschirmschoner

    Internet
    WAP 1.2.1, WAP 2.0, cHTML, Modem, OTA-Einstellungen. WTLS

    Unterhaltung
    PlayNow™, Melodien-Komposer/MIDI (MusicDJ™)
    Spiele-Download, Inhalte online, Media-Player MP3/MPEG4, Musiktöne, Java™, Integrierte Spiele

    Connectivity
    Sync ML, Infrarotanschluß, GPRS, Hochgeschwindigkeits-Datenübertragung, PC-Synchronisierung, USB-Unterstützung
    RS232-Kabelunterstützung

    Steuerelemente
    Sprachsteuerung, Statusanzeige, Vibrationsalarm, SIM-Kartensperre, Auswahltasten, Joystick, Desktop 9 Symbole
    Menü "Verknüpfungen", Ruhemodus, Internet-Taste
    Kamerataste, Wahlwiederholung, Mailbox

    Organizer
    Anrufliste, Uhr, Rechner, Lautsprecher, Aufgaben, Timer
    Wecker, Stoppuhr, PIM Sync, Visitenkartenaustausch, Kontakte, Konferenzschaltung, Kalender

    Ein Umtausch ist ausgeschlossen, da Privatverkauf. Der Versand erfolgt per Post (unversicherter Versand).
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > ... ein Tipp wie ich mich jetzt verhalten soll?

    zieh Dein Angebot zurück, den Schaden zu teilen ! ;)

    dann teilst Du dem Anwalt höflich mit, dass Dein Lebensgefährte den Sachverhalt auch vor Gericht bezeugen wird und Du es darauf ankommen lassen wirst

    sollte es zu einer Anzeige kommen, gehst Du bei Dir zum Amtsgericht, greifst Dir den zuständigen Rechtspfleger und fragst ihn nach Prozesskostenhilfe !

    Allgemeine Infos findest Du hier: http://www.internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm

    den Punkt Versandrisiko hier: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#21

    und geh noch mal persönlich zur Post wg. eines Nachforschungsantrages ! ist zwar schon ein paar Jahre her, aber ich habe schon mal einen für ein Päckchen gestellt - kann aber auch sein, dass die das heute nicht mehr machen ... :nixwissen

    P.S.: Du wirst im Zweifelsfall den Versand beweisen müssen und da sind zwei Zeugen besser als einer ! also wenn Du schon zur Post trabst, sieh zu, ob Du die/den Angestellte(n) findest und frag mal, ob er/sie sich an Dich erinnert usw. - eine Quittung der Post wird zwar nicht viel helfen, weil keinerlei Daten draufstehen, aber wenn Du eine für das Päckchen hast, heb sie auf !
     
  6. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das glaube ich nicht. Wie sollte das auch funktionieren?

    Da der Käufer sich für den unversicherten Versand entschieden hat, hat er schlicht Pech gehabt - das müßte eigentlich auch der Anwalt wissen. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß du Privatverkäufer bist, und davon gehe ich bei einer Schülerin auch aus. Volljährig bist du aber?
     
  7. bdforever

    bdforever Byte

     
  8. mroszewski

    mroszewski Viertel Gigabyte

    ich hoffe mal nicht, daß das ein unehrlicher Postbote war, der das Päckchen hat verschwinden lassen.
     
  9. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Es kann auch ein unehrlicher Käufer sein. Insofern wär ein Link zur Auktion schon mal interessant (vielleicht kommen bei dem ja öfter Sendungen weg).
     
  10. maoam

    maoam Byte

    Ich bin 21 Jahre und somit volljähig. Einen Parkzettel oder ähnliches hab ich nicht, da wir mit dem Fahrrad kurz hingeradelt sind (Post ist gleich um die Ecke).

    Der Käufer hat bisher nur positive Berwertungen erhalten nd abgegeben, aber nicht mehr als 10 Transaktionen bei ebay getätigt.

    Das Problem ist nur ich habe nun keinerlei Belege in der Hand, lediglich einen Zeugen, aber ich kann nicht verstehen, wie ein Anwalt einfach so behaupten kann, dass Dokument sei gefälscht :aua: Ich dachte heute wirklich ich spinne. :mad:

    Habe dem Anwalt nochmal eine E-Mail geschrieben, und gesagt das dass Dokument nicht gefälscht sei und das mein Zeuge existiert.

    Darauf kam nur eine Mail zurück, die überhaupt nicht auf mein Schreiben eingeht, sondern es wurde folgendes geschrieben (nur das, mehr kam nicht als Antwort):

    Ich überlege nun schon den geforderten Betrag anzuweisen, weil ich eigentlich nichts mit Polizei oder Gericht zu tun haben möchte. Aber mich ärgert das ganze wirklich sehr, ich fühle mich jetzt schlecht obwohl ich nichts falsches getan habe, dass ist ziemlich belastend. :confused:

    Vielen lieben Dank für die Mühe die ihr euch schon gemacht habt. :)

    Für weitere Tipps bin ich sehr dankbar.
     
  11. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Hallo!
    Ich frage mich, ob der Anwalt überhaupt "echt" ist.
    Kann Dir da auch nur raten, es auf "weitere Schritte" ankommen zu lassen. Denn ein normaler Anwalt würde sich nicht auf so eine zweifelhafte Erfolgsaussicht einlassen.
    Also lass Dich bloß nicht weichkochen von denen :mad:

    Was genau sagt denn der "Anwalt" zu dem angeblich gefälschten Dokument? Nur daß es gefälscht sei? Höchst seltsam. Wenn er es als Meineid o.ä. zurückweisen würde, wäre es ja wenigstens noch nachvollziehbar. Aber Fälschung kommt mir sehr albern vor. Wohl ein Jura-Student im 1. Semester...

    Gruß, Andreas

    PS: Ich bin mir sicher, es gibt hunderte ähnliche Fälle, bei denen auf dem (unversicherten) Postweg wertvolle Sachen verloren gehen - nach deren Gerichtsentscheidungen müßtest Du mal suchen.
     
  12. maoam

    maoam Byte

    Nach meinem Schrebien mit der Anlage der Zeugenaussage kam folgendes Schreiben:

    Und dann wurden halt noch die Kosten und ect. aufgeführt.

    Ich habe dem Anwalt jetzt nochmal folgendes geschrieben, welches ich dem Anwalt morgen zukommen lasse:

    Vielen Dank für eure Mühe, ist echt spitze! :)
     
  13. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Der Anwalt der Gegenpartei sollte mal eine Sekretärin einstellen. Vielleicht auch jemanden, der sich mit dem Gesetz auskennt...
     
  14. computer2005

    computer2005 Kbyte

    Hallo! Leute!

    Ich kenne Ebay-Käufer nur zu gut!!!!!

    Bis jetzt habe ich ca. 70 Käufer gehabt, von denen hatte ich mit ca. 20 Probleme.

    Die meisten Drohungen der Käufer:

    Wenn ich meine Ware oder mein Geld nicht innerhlab von 3 Tagen zurückbekomme werde:

    1. Drohung: Polizeianzeige
    2. Drohung: Anwalt
    3. Drohung: Staatsanwalt
    4. Drohung: Drohung mit Meldung beim Finanztamt, obwohl nicht gewerblich
    5. SOGAR DROHUNG mit dem Hersteller, z. B. CD_ROM, von wegen Raubkopie usw.

    Ebay-Käufer gehörten - für mich - zu den psychisch gestörtesten und dümmsten Läuten, die es in Deutschland gibt.

    Mit so massiven Drohungen kann man keine Probleme lösen. Ich wurde schon bei kleineren Fehlern, die mir aus Versehen passiert sind, heftig bedroht! Ich meine, wenn ich wirklich z. B. das Handbuch vergessen haben sollte, einfach kurz mailen und Problem wird gelöst ohne Staatsanwalt

    Ich rate allen Verkäufern die Waren per Einschreiben oder als Paket zu liefern, sonst könnt ihr Opfer psychisch labiler Menschen sein!

    Oft wird auch gesagt, dass die Waren nicht angekommen sein. Sogar bei versicherten Waren hatte ich das!!! Beim Nachforschen stellte ich fest, das ALLE unterschrieben hatten!

    Ich frage mich, warum diese Leute so dumm sind???
     
  15. Matmun

    Matmun Kbyte

    @maoam: ein schön formulierter Brief. Ich denke dass du bestimmt keine Antwort mehr bekommen wirst und sich die Sache damit erledigt hat. (Die Briefmarke wäre Geldverschwendung.)

    Auch stimme ich der Meinung zu, die hier genannt wurde, dass es fraglich ist, ob es sich wirklich um eine echte Anwältin gehandelt hat. Vielleicht war das nur ein Versuch den selbsteingebrockten Schaden wieder zu minimieren. Für den geringen Betrag, um den es hier ging, arbeitet auch kein Anwalt. Schon das aufsetzen eines Briefes wäre teurer.
     
  16. maoam

    maoam Byte

    Ich habe das Schreiben heute einmal per Einschreiben versandt und einmal per E-Mail verschickt.

    Auf die E-Mail kam mal wieder eine tolle Raektion:

    :confused:

    PS: Anwältin ist echt, hat eine Homepage. Die Anwälte haben in Frankfurt und Berlin eine eigene Kanzlei.
     
  17. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  18. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Einem Mahnbescheid kannst du widersprechen, allerdings mußt du dabei unbedingt die Einspruchsfrist einhalten.

    Die Gegenpartei setzt hier meiner Ansicht nach eindeutig auf Einschüchterung - ein Anwalt sollte wissen, daß du die weitaus besseren Chancen hast, aus der Sache gut rauszukommen.

    Nicht du mußt beweisen, daß du die Ware abgeschickt hast, sondern der Käufer muß nachweisen, daß der er die Ware nicht bekommen hat!
     
  19. maoam

    maoam Byte

    Na gut, vielen Dank erstmal für eure zahlreichen Tipps. :)
    Ich werde es jetzt wirklich mal drauf ankommen lassen.

    Aber ich komme mit sowas ehrlich gesagt überhaupt nicht klar, wenn mich jemand der Lüge oder sonstiges bezichtet. Leute die mich kennen, wissen das ich eine total ehrliche und liebe Person bin und wenn dann sowas kommt...das ist echt schon deprimierend. Ich mag keine Leute, die lügen oder betrügen und deswegen benehme ich mich so wie ich es auch von anderen Leuten erwarte...und was passiert??? Genau ich werde als Betrügerin oder sonst was hingestellt, obwohl dieses nicht der Wahrheit entspricht, und die "Kleinkriminellen" machen fröhlich weiter mit ihren
    Geschäften.

    Irgendwie ist man wenn man ehrlich ist trotzdem immer der dumme :mad:
     
  20. Matmun

    Matmun Kbyte

    Und was lernen wir daraus (Ich mach das zumindest so!)? Lieber doch nichts mehr unversichert verschicken! Dann hat man so oder so keine Probleme. Zum Einen einen Nachweis, dass man was abgeschickt hat und zum Anderen bekommt man das Geld dann von der Post wieder! Und die paar Rennereien zur Post schafft man dann auch noch. Und weggekommen ist mir auch schon was bei der Post, das passiert da regelmäßig.
     
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