1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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ebay - Anwalt - Betrugsvorwurf - Fälschungsvorwurf

Discussion in 'Smalltalk' started by maoam, Feb 13, 2006.

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  1. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das halte ich für übertrieben. Es sollte doch reichen, versicherten und unversicherten Versand anzubieten? Spätestens mit seiner Zahlung (konkludentes Verhalten) erklärt doch der Käufer, daß er sich des Versandrisikos bewußt ist.

    Ich halte es nicht für nötig, für den Fall des unversicherten Versandes auf das Risiko des Gefahrenübergangs hinzuweisen - wer bei eBay handelt, ist volljährig und schließt rechtsgültige Verträge ab - das heißt, daß er sich verdammt noch mal vorher informieren muß.

    Vielleicht ist die Sendung ja wirklich nie beim Käufer angekommen, aber schon den Versuch, die Folgen des eigenen Unwissens und des eigenen Fehlers auf den Verkäufer abzuwälzen (und dann auch noch in dieser Art und Weise!) halte ich für einen hinreichenden Grund für einen Ausschluß bei eBay.

    Solchen Strohköpfen, die die Schuld prinzipiell bei allen andern, aber nie bei sich selbst suchen und sich darüber hinaus (offensichtlich gegen die eigene Dummheit) rechtschutzversichern und wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennen, gehören endlich mal Grenzen gesetzt!
     
  2. Charly-Z

    Charly-Z ROM

    :bitte: geh mal auf diese Seite:
    http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=3000571
    Dort kann man genau verfolgen wo sich das Päckchen bzw. Paket gerade befindet. Nur von der Quittung die entsprechenden Daten bzw. Empfänger eingeben und schon hat man alles schwarz auf weiß. Hat mir auch mal sehr geholfen.
    Hoffe es hilft auch euch weiter.
    Gruß
    Charly-Z
     
  3. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Seit wann gibt eine Sendungsverfolgung für Päckchen? Die gibt es nur bei einem Paket (also einer versicherten Sendung).

    Beim Versenden eines Päckchens gibt es auch keinen Sendungsbeleg, sondern lediglich eine Quittung über das Beförderungsentgelt.
     
  4. Charly-Z

    Charly-Z ROM

    Auf dem Postweg kann auch kein Päckchen mehr so ohne weiteres verloren gehen. Man kann alles zurück verfolgen. Denn man muß beim Zusteller unterschreiben, egal ob Paket oder Päckchen erhält. Dies ist bisher meine Erfahrung und ich habe nur versucht zu helfen.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    sorry, aber Du irrst - bei einem Päckchen muss der Empfänger nicht unterschreiben ! deshalb liegen die Dinger auch oft im Hausflur rum oder werden sogar vor der Tür abgestellt ... :aua:
     
  6. maoam

    maoam Byte

    Ich hab das Päckchen bei der Post abgegeben, und habe dann den Betrag gezahlt, habe aber keine Quittung oder ähnliches bekommen!!!???

    Trotzdem danke für den Tipp Charly-Z.
     
  7. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Warum nicht gleich vorher solchen Ärger ausschließen? Ein versichertes Paket kann man außerdem mit GLS oder Hermes schon für 4€ verschicken. Da ist sogar ein unversichertes Päckchen der Post teurer...
     
  8. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das Postpaket ist aber bedeutend schneller da.

    Dazu kommt, daß ich zum Beispiel gar nicht wüßte, wo und wie ich eine Sendung bei GLS aufgeben könnte. Gut, ich lebe in einer Großstadt (und habe den Hermes Versand fast vor der Haustür), aber der Weg zum alternativen Versender kann für andere Leute auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.


    P.S.: Außerdem ist der Versand doch auch in der Auktion beschrieben und damit Bestandteil des Kaufvertrages. Was hindert den potentiellen Käufer, vor Abgabe eines Gebotes Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen und zu fragen, ob er bereit ist, auch mit Hermes oder GLS zu verschicken? Aber das setzt ja wieder Sachkenntnisse voraus, die etliche eBay-Nutzer nicht bereit sind zu erlangen.

    Und wenns schief geht, ist der Verkäufer schuld...
     
  9. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Das GLS-Paket ist innerhalb des nächsten Tages da, wenn es bis Mittags abgegeben wurde. Annahmestellen finden sich meist in kleineren Zeitungsläden, ähnlich wie bei Hermes (aber die sind wirklich arschlahm...)

    Bei teureren Dingen biete ich keinen unversicherten Versand mehr an, kostet eh zu viel.
     
  10. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Danke für den Tip - die hab ich auch in der Nähe. :)
     
  11. maoam

    maoam Byte

    Hermes = Kommts heut nicht kommts morgen1

    Ich werde bei ebay auch nur noch versicherten Versand anbieten, aber erstmal habe ich jetzt die Schnauze voll von ebay bzw. brauch erstmal ne Pause.
     
  12. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ maoam
    Wegen dem Anwalt mach dir man keinen Stress.
    Ein Anwalt vertritt die Gegenseite und gewinnt immer, egal ob der Prozess verlorengeht oder nicht, er bekommt sein Geld.

    Die Klagewut und die Anwaltrennerei liegt an den Rechtsschutzversicherungen. Jemand hat diese ominöse Versicherung und zahlt fleißig seine Beiträge. Nun will er ja auch etwas für sein Geld haben. Da bist du nun mal Opfer geworden und wenn du dich einschüchtern last, hat die Gegenseite schon mal 50 € von seinem Beitrag wieder raus.

    Also nicht einschüchtern lassen, Anwälte schreiben manchmal solchen Käse und handeln auch nach ihrem Käse, sie vertreten auch Unrecht.
     
  13. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    @ maoam:

    Deine Vorsicht ist verständlich. Aber ich wüßte gern, wie die Sache ausgeht und drücke dir dafür beide Daumen.
     
  14. JMT4183

    JMT4183 Byte

    @computer2005

    Ich habe mitlerweile 185 Bewertungen, etwa 50 haben keine Bewertung abgegeben,bei diesen 235 Auktionen hat es nicht eine Beanstandung gegeben. Es geht auch ohne. Auch hier ist wieder der Fehler gemacht worden, den billigsten und nicht nachweißbaren Versand gewählt zu haben. Warum bietet er/sie bei einem solchen Objekt den unv. Versand an. Das Risiko liegt alleine beim Verkäufer.
    jmt4183
     
  15. JMT4183

    JMT4183 Byte

    Was hat eBay damit zu tun, wenn Du einen solchen Fehler machst??

    jmt4183
     
  16. JMT4183

    JMT4183 Byte

    wenn Du dir die Seite mal richtig angesehen hättest, würdest Du ihm die nicht empfehlen.
    Wer lesen kann ist klar im Vorteil

    jmt4183
     
  17. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    > Das Risiko liegt alleine beim Verkäufer.

    Nein, eben nicht ! evt. solltest Du mal dem einen oder anderen Link folgen und ein bisschen lesen ... :rolleyes:
     
  18. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Hallo,

    das Du jetzt bezahlen willst, weil Du eigentlich nichts mit Polizei und Gericht zu tun haben willst, ist die total falsche Einstellung.
    Mit der Polizei wirst Du zuerst gar nichts tun haben, weil es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt und damit hat die Polizei nichts zu tun.

    Mit dem Versand ist es meines Wissen so, das der Käufer das Risiko übernimmt bei der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Transporteur.
    Der Verkäufer muss aber auch nachweisen können, das er das Paket dem Transporteur überhaupt übergeben hat.
    Da Du einen Zeugen hast, der gesehen hat, das Du das Paket zur Post gebracht hast, kannst Du dieses nachweisen.

    Mach es so, wie schon geschrieben wurde. Gehe zum Rechtspfleger Deines zuständigen Amtsgerichtes und beantrage Prozesskostenhilfe und schalte einen Rechtsanwalt ein.

    Und beim nächsten Mal, wenn Du etwas versteigerst, würde ich die Sache nur versichert versenden. Der Käufer muss die Versandkosten ja bezahlen und es dient seinem und Deinem Schutz.
    Pakete sind bei der Post bis zu einem Betrag von 500 Euro automatisch versichert, der Versand kostet aber 7,00 Euro.
     
  19. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das ist definitiv nicht so! Wie soll man das auch nachweisen, wenn man (wenn überhaupt) nur eine Quittung über das bezahlte Porto erhält?!
     
  20. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Hier ein Auszug einer Urteilsbegründung des Landgerichtes Berlin in Sachen Versandrisiko:

    Das Versandrisiko geht im Falle eines Versendungskaufes nach § 447 BGB erst dann auf den Käufer über, wenn die verkaufte Sache einem Transportunternehmen, etwa der Post, übergeben wurde. Genau diese Übergabe der Uhr konnte der Verkäufer im vorliegenden Prozess jedoch nicht nachweisen.
     
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