1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Zeus, Sep 23, 2004.

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  1. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Waaaas?
    Also sorry, man muß schon arg minderbemittelt sein um an ein seriöses Angebot zu glauben, wenn einem schon auf der Startseite aktuelle Kinofilme als Cam-Rips zum Download angeboten werden...
    Oder DVD-Rips noch vor dem Kinostart...

    Irgendwie hat man da einiges an Zeit verpennt...
     
  2. humphrey

    humphrey ROM

    schön, daß sie sich schon im voraus für ihre generalisierende beleidigung entschuldigen. :)

    wobei sie zum teil recht haben.

    was anderes:
    haben sie eventuelll auch was zur zweiten liste zu sagen. im verlaufe des threads erwecken sie den anschein, daß sie ahnung haben.
    alle labern aufgeregt über eine liste, es gibt aber eben noch eine 61 MB große liste.

    mfg hump
     
  3. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Das ist weder pauschalisiert, noch einen Beleidigung, sondern schlicht und ergreifend eine Tatsache!
    Und das "sorry" vorher war eher rhetorisch zu sehen.
    Jeder, der ein/e Konto/Kreditkarte hat, von denen man diesen Dienst bezahlen kann, weiß, daß ein Film, nachdem er im Kino gelaufen ist, zuerst im Pay-TV läuft und dann auf DVD erscheint.
    Diesen Weg nimmt nun mal die Vermarktingsstrategie!
    Wie soll also ein DVD-Rip noch vor Kinostart legal zu vertreiben sein? Und welcher Filmproduzent läßt schlechte Cam-Rips seiner Filme vertreiben?
    Also ist die Ausrede "Ich dachte, das ist alles legal!" entweder ein extrem billiger Spruch oder deutet auf nicht zu vernachlässigende Dummheit hin.

    Zu der Liste ist nichts weiter zu sagen.
    Die Liste der User, die gesaugt und gezahlt haben ist schon einen Weile erhältlich und diese ist ausschlaggebend. Ein alleiniges Anmelden reicht für einen Tatverdacht nicht aus.
     
  4. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Ich denke keineswegs, dass man das vom Konsumenten verlangen kann. Das wäre ja noch schöner, wenn ich erstmal recherchieren müßte, ob ein x-beliebiger Trash-Film schon irgendwo im Kino gelaufen oder bei RTL II gesendet worden ist.
     
  5. humphrey

    humphrey ROM

    wie soll jemand wegen dummheit (und den daraus resultierenden folgen) verklagt werden?
    aber egal ...
    ich kenne mich auch nicht gut genug mit dem angebot von ftp-welt aus, um jetzt darüber zu diskutieren, was wann in welcher art und weise runterladbar war und ob man nun die nutzer wegen vorgeblicher unwissenheit nicht verklagen kann oder doch. das haben die gerichte zu entscheiden.
    ich habe mich jedenfalls rechtzeitig zurückgezogen.
    der nächste (altbekannte) betrüger steht schon in den startlöchern:
    http://www.infinityboard.org/vb/archive/index.php/t-1440.html

    nagut, mich hat es halt nur gewundert, weshalb noch eine zweite liste im umlauf ist.
    scheint tatsächlich so zu sein, daß die zweite liste nur angemeldete user beinhaltete, welche nicht zahlten & runterluden.

    mfg hump
     
  6. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Das ist jetzt nicht Dein ernst, oder?
    Kinoplakate an jeder Ecke, Fernsehwerbung auf jedem Sender und dann weiß man natürlich nicht, daß die Filme, die man saugt, gerade aktuell im Kino laufen...
    Ist klar...
    Also manche sind sich echt für keine Ausrede zu schade!

    Ist komisch, wenn es darum geht, Angebote in 20 verschiedenen Supermärkten zu vergleichen, dann mutet sich der Konsument die Recherche zu...
     
  7. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Wer verschwendet denn mit sowas seine Zeit ? Meinst du ich schau mir diesen Schrott an ? Ich dachte immer, dir als gebildetem Menschen würde es ähnlich gehen.
    Klingt ja auch ein bißchen komisch, wenn der Staatsanwalt fragt :
    "Ja sagen sie, haben sie denn nicht die Plakate in der U-Bahn gesehen oder sind sie nicht aufmerksam, wenn RTL II seine Trailer zeigt ? Das sollten sie aber, sonst verhalten sie sich rechtswidrig! ".

    :aua:
     
  8. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Information kann keine Zeitverschwendung sein!
    Wenn jemand so geil auf Kinofilme ist, daß er für dessen Download bezahlt, dann weiß er auch, wann die angelaufen sind!

    Und nein, so einen Spruch würde ein Staatsanwalt sicher nicht ablassen..

    Hey, mal angenommen, Du kaufst ein Autoradio aus dubiosen Quellen.
    Irgendwann stehen die Grünen Männchen vor Deiner Tür und holen Dich ab.
    Nur mal angenommen...
    Meinst Du, den Staatsanwalt interessiert es dann, wenn Du sagst, daß Du nichts davon gewußt hast, daß die Dinger geklaut sind? Daß das ja alles soooo legal aussah?
    Na, was sagt die Rechtsprechung dazu?
    Du solltest es wissen!
     
  9. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Stell dir folgenden Fall vor. Mein Neffe wünscht sich das Video Bladerunner IV. Ich selbst bin Cineast und liebe Fillme von Wenders. Na gut, der Kleine soll seinen Wunsch erfüllt bekommen, aber viel Geld will ich nicht dafür ausgeben. Wenn sich da irgendwo ein Schnäppchen anbietet, schlage ich zu.

    Soll man in diesem Fall verlangen, dass jemand zu Bladerunner IV recherchiert ?

    Autoradio- dubiose Quelle- Diebesgut ->

    In diesem Fall ist das juristisch klar. Ich habe Pech gehabt und muss das Autoradio abgeben; das Geld ist weg. Allerdings spielt in diesem Fall der Preis überhaupt keine Rolle, insofern ist das Beispiel anders gelagert als bei den Filmen, die man sich runterlädt.
     
  10. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Ja.
    Wenn Du das günstigste legale Angebot bekommen willst, dann kommst Du da nicht drumherum.
    Ist wie bei Supermarktangeboten...

    Film - dubiose Quelle -> Diebesgut
    Wo ist der Unterschied?
    Man kann so oder so sagen, man hätte nichts gewußt.
    In beiden Fällen: Pech gehabt!
     
  11. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Ich sehe da schon einen gravierenden Unterschied, da es sich bei dem heruntergeladenen Film nicht um ein materielles Gut wie bei dem Autoradio handelt. Ersteres kannst du nicht zurückgeben (jedenfalls wäre das nicht sinnvoll), das Zweite schon.

    Das Autoradio-Beispiel bestätigt ja auch eher meine Argumentation, weil man hier auch nicht kriminalisiert wird; es sei denn, es wird einem Hehlerei unterstellt. Wenn du aber auf einem Flohmarkt ein unverschämt günstiges Autoradio erwirbst, dann wird dir niemand einen strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei machen können, nur weil der Preis so extrem günstig war.
     
  12. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Wenn es Hehlerware war gilt auch wieder das Prinzip:
    Mitgefangen, mitgehangen!
    Es ist Diebesgut und wieder spielt es keine Rolle, ob Du davon wußtest oder nicht!

    StGB § 259 Hehlerei
    "(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."​
     
  13. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    So kann man es höchst effektiv ausdrücken.
     
  14. Bananchen

    Bananchen Kbyte

    Ich habe dann zu dem eigentlichen Thema mal noch ne Frage:

    Ich bin ca. zwei Wochen vor dem Auffliegen von FTPWelt.com aus diese Site gestossen. Um mich mal da umzuschauen hatte ich mich auch registrieren lassen. Aber da ich dort nichts verwendbares finden konnte, habe ich noch am selben Tag mein Konto dort gelöscht, ohne irgendwas in Richtung download zu unternehmen.
    Wie steht es nun um eine solche Untat??
    Ich denke die Daten werden nur öffenlich nicht mehr da sein, aber trotzdem noch gespeichert.

    PS: Ich weiss das es dämlich ist und nicht gemacht werden sollte.
     
  15. franzkat

    franzkat CD-R 80

    @StGB § 259 Hehlerei

    Na so einfach ist es natürlich nicht. Es muss schon die Absicht dahinterstecken. Wer ohne etwas davon zu ahnen, Diebesgut kauft, der wird dann nicht wegen Hehlerei angeklagt. Ich möchte nicht wissen, wieviele bei ebay angebotenen Waren aus - sagen wir mal -undurchsichtigen Quellen stammen. Wer Opfer des Ankaufs einer gestohlenen Ware wird, ohne dies gewußt zu haben, macht sich dadurch nicht strafbar. Der Vorsatz ist hier entscheidend.Wenn die Polizei das Diebesgut konfisziert, ist der Verlust des für die Ware bezahlten Preises schon Strafe genug.
     
  16. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    NEIN EBEN NICHT!

    Ist doch im Gesetz ganz klar festgelegt!
    Da steht nix von "ich hab's doch nicht besser gewußt"!

    Wie der Richter dann am Ende den Sachverhalt auslegt, bleibt ihm überlassen!
    Er kann lasch urteilen, aber er kann auch ein Exempel statuieren!
    Dann hat man eben PECH gehabt!
     
  17. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.
    Die aufgetauchte Liste allein ist eigentlich nur der Dump EINER Tabelle der Datenbank!
    In der Userdatenbank befinden sich ja noch weitere Informationen über Bankverbindungen etc.

    Wenn Du nie eine Bankverbindung angegeben hast ODER nie für illegale Ware bezahlt hast, hat sich das "Problem" doch schon erledigt!

    Dann hast Du Dich nur an einem der unzähligen im Internet verfügbaren Dienste angemeldet. Mehr nicht.
     
  18. franzkat

    franzkat CD-R 80

    @Antidepressiva

    Man merkt, dass du ein juristischer Laie bist.

    Allerdings finde ich, dass auch der vernünftige Menschenverstand einem sagen müßte, dass deine Sichtweise hier Blödsinn ist.

    Richtig ist folgendes :


    Der Unwert der Hehlerei ist nach der Perpetuierungstheorie die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vortäter.

    .......


    Hehlerei (§§ 259 ff.) Subjektiver Tatbestand


    Vorsatz

    Der Täter muß vorsätzlich (Eventualvorsatz ist ausreichend) bezüglich des objektiven Tatbestandes gehandelt haben. Der Versuch ist strafbar (§ 259 Abs.3)


    Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern

    Die Intention des Täters muß sich auf Erlangung eines Vermögensvorteils richten; ausreichend ist der übliche Geschäftsgewinn, nicht jedoch der bloße Besitz oder die Zahlung des üblichen Marktpreises. Rechtswidrig braucht der erstrebte Vorteil nach h.M. nicht zu sein. Zwischen Hehlgut und Vorteil muß nach sehr umstrittener Meinung keine Stoffgleichheit bestehen, d.h. der Täter muß den Vorteil nicht aus der deliktischen Sache erhalten haben.


    Quelle : http://www.lrz-muenchen.de/~Lars.Lehre/jura/3245.htm
     
  19. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    FALSCH.

    § 15 StGB:
    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

    § 259 Hehlerei - ist nur strafbar, wenn u.a. Vorsatz vorliegt; solange Du nicht weißt, dass die Ware geklaut war (Beispiel von Franzkat), machst Du Dich nicht strafbar.
    Der Richter muss den Vorsatz nachweisen; das sogenannte "billigend in Kauf nehmen" kann aber schon ausreichen => Beispiel:
    Autoradio nagelneu ohne Rechnung zum halben Preis, gekauft vom Unbekannten, der nur über eine Handynummer erreichbar ist... kann vom Richter als "billigend in Kauf genommen" ausgelegt werden (sinngemäß = vielleicht gestohlen ? Mir doch egal, solange ich das Ding zum halben Ptreis bekomme...).

    Mit anderen Worten: wenn Du keine Anhaltspunkte hast, dass die Ware vom Vorbesitzer nicht rechtmäßig erlangt wurde, kann kein Richter Vorsatz unterstellen.

    _______
    Edit: Da war franzkat schneller - allerdings frage ich mich, warum die Forumssoftware fast 10 Minuten braucht, um mir seinen Beitrag anzuzeigen...:confused:
     
  20. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Und genau jetzt ist der Punkt gekommen, an dem ich mich ausklinke, denn ich habe schon mehrfach überlegt, ob nicht andere Forenteilnehmer mit dem Vorwurf Recht haben, daß Du unsachlich und ausfallend wirst, wenn Dir die Argumente ausgehen.

    Das von mir genannte Zitat aus dem StGB ist keineswegs MEINE Sichtweise sondern ein Fakt!

    Ach ja. Wie kommst Du darauf?
    "Man merkt, dass du ein juristischer Laie bist."
    Du weißt doch nichts von mir. Wie willst Du das also beurteilen?
    Du kennst weder mich, noch meinen Bekanntenkreis noch meine Erfahrungen in diesem Bereich.
    Also...
     
Thread Status:
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