1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Ftpwelt.com: Liste mit Nutzer-Daten frei im Internet verfügbar

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by Zeus, Sep 23, 2004.

Thread Status:
Not open for further replies.
  1. franzkat

    franzkat CD-R 80

    @Antidepressiva

    Schon traurig, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, einen gravierenden sachlichen Irrtum einfach zuzugeben.




    If you can't stand the heat, don't go into the kitchen.
     
  2. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Einspruch.
    Ich poste noch einmal den kompletten §259, ohne Auslegung duch irgendjemanden:

    "StGB § 259 Hehlerei



    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.




    (3) Der Versuch ist strafbar."



    Und falls Zwischenfragen kommen, hier auch noch die 2 erwähnten anderen Paragraphen:​




    "§ 247 Haus- und Familiendiebstahl


    Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.





    § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen


    Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."



    Wie gesagt, das ist NICHT meine Auslegung, sonder festgelegter Fakt.​

    Quelle: StGB, Ausgabe der Juris GmbH​
     
  3. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Da muß ich Dir uneingeschränkt Recht geben.
    Ist aber schön, daß Du es einsiehst.
    Hut ab!
     
  4. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Das was franzkat und ich geschrieben haben sind nicht unsere Auslegungen, sondern rechtliche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit, die jeder Richter so prüfen muss!

    Du hast hier nur den § 259 zitiert, offenbar wirklich mit lediglich laienhaften juristischen Kenntnissen; das soll nicht überheblich klingen, es ist die rein fachliche (!) Beurteilung durch einen Juristen.

    Ohne hier einen Grundkurs im Strafrecht abhalten zu wollen:
    Eine Strafbarkeit ergibt sich nie allein durch den Wortlaut eines einzigen Paragraphen, sondern oftmals zahlreiche weitere Voraussetzungen. Jeder Jurastudent ab dem 3. Semester wird Dir bestätigen, dass für den § 259 StGB die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen!

    Gruß,

    irish.
     
    franzkat likes this.
  5. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Nö, an die Kröten konnte ich mich nicht gewöhnen.
    Pilze o.ä. sind leckerer und wirken besser....
     
  6. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Hey, ich habe NIE etwas Anderes behauptet!

    Allerdings steht auch fest, das VORSATZ NICHT gegeben sein muß!
    Und diese Aussage kann ich ebenfalls mit SICHERHEIT treffen, da ich dahingehend Erfahrungen gesammelt habe.
    Leider...

    Wie gesagt... Auslegungssache des Richters.
     
  7. irish-tiger

    irish-tiger Megabyte

    Definitiv FALSCH !
    Schau mal oben nach, dort habe ich den § 15 StGB zitiert; der gilt für alle Straftaten.

    Vorsatz muss vorliegen (sofern nicht Fahrlässigkeit ausdrücklich ausreicht -> § 15).

    Es kann lediglich sein, dass der Richter den Sachverhalt dahingehend auslegt, dass nach seiner Meinung Vorsatz vorlag!!! Aber gerade dann muss er begründen, warum nach Überzeugung des Gerichts vorsätzlich gehandelt wurde !

    Ich denke, wir sollten diese Diskussion hier beenden; wenn Du die Möglichkeit hast, laß Dir von einem Juristen/Jurastudenten mal den Begriff des Vorsatzes anhand von Beispielen erläutern.

    Gruß,

    irish-tiger.
     
Thread Status:
Not open for further replies.

Share This Page