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GEZ-Gebühr: Unklarheit bei Definition "neuartiger Empfangsgeräte"

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by sg69, Sep 9, 2006.

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  1. ra-raisch

    ra-raisch Byte

    1) seit Jahren ist es zulässig, alle Kosten die mit Telefon, PC und Internet zusammenhängen, beruflich abzusetzen, ohne dass ein Privatanteil zu berechnen ist. Damit sollen die neuen Medien gefördert werden.

    2) Wie kann ich denn bitte feststellen, ob mein beruflich genutzter PC in der Lage ist, Programme aus dem Internet zu empfangen? Trifft dies nur für Multimedia PC zu oder für jeden PC mit Internetanschluss? Gibt es irgend eine Möglichkeit, den Empfang technisch zu unterbinden, dann wird nämlich kein Empfangsgerät "bereit" gehalten.

    3) Wenn ich mit dem privaten PKW als Selbständiger zum Arbeitsplatz fahre, wird laut GEZ eine Gebühr für das Autoradio fällig, da ich es dann bereits beruflich nutze. Wieso soll ich dann für den Radioempfang Gebühren bezahlen, das ist doch dann eindeutig private Tätigkeit, zumindest wenn das Gerät bei mir zu Hause steht. Kommt es dann darauf an, ob das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird? Aber die Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit setzt ja begrifflich bereits voraus, dass es sich zwar um Betriebsausgaben handelt, die aber steuerlich eben nicht berücksichtigt werden. Also hilft dieser Gedanke wohl auch nicht weiter. Nach dem Wortlaut genügt es allerdings, dass ich beruflich Radio hören oder fernsehen könnte. Ob das beruflich sinnvoll ist, soll nicht maßgeblich sein.

    4) Daher nochmals die Frage, weiss jemand, wie ich den PC so installieren kann, dass ich zwar am Internet angeschlossen bin, aber weder fernsehen noch Radio hören kann. Genügt es, die Soundkarte auszubauen oder muss ich auch die Grafikkarte ausbauen? Oder kann ich Windows im Textmodus betreiben?

    5) Ich bin zumindest froh, dass nicht für jeden PC eine eigene Gebühr berechnet wird, bei Fernsehgeräten sind ja nur 2 Apparate mit einer Gebühr abgedeckt. Ich dachte schon, Siemens muss nun für 100.000 PC-Arbeitsplätze 50.000 Gebühren bezahlen.
     
  2. ra-raisch

    ra-raisch Byte

    Ach ja wenn ich das nochmal genau lese, § 5 III, dann ist das häusliche Arbeitszimmer entgegen § 5 II von der zusätzlichen Gebührenpflicht befreit. Na da bin ich ja froh, dass ich mein Büro aufgegeben habe und nur noch zuhause arbeite.
     
  3. raik0025

    raik0025 Kbyte

    Da soplltest Du mal auf die Rückseite des Formulars schauen, was an Deine Firma geschickt wird, um abzufragen ob nicht Geräte als Selbständiger anzumelden hast. Darin ist genau definiert was aus deren Sicht gebührenpflichtig ist.
    Leider fallen da alle Empfangsgeräte, nach deren Auffassung !!, darunter die auch nur gering für geschäftliche Zwecke !! genutzt werden - also auch Dein Autoradio und momentan PCs mit Radio oder TV Karte, was natürlich ab 2007 anders aussieht.
    Also Abzocke pur !
    Die gehen mir diesbezüglich seit 2 Monaten auf den Keks, ob ich nicht doch etwas vergessen hätte anzumelden.
    Die holen sich ja Auskünfte beim Gewerbeamt und dann werden ersmal alle Firmen angeschrieben.
    Echt nervig !
     
  4. raik0025

    raik0025 Kbyte

    Da bist Du ganz schön auf dem Holzweg. Lies Dir mal das Formular durch was Du als Selbständiger bekommst, da zahlst Du für jedes Gerät extra !
     
  5. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    Nicht das Formular, sondern das Gesetz ist Rechtsgrundlage. Im Formular wird vielleicht danach gefragt, wieviele Geräte Du herumstehen hast, aber nach dem Gesetz kannst Du in einem Gebäude 100000 PCs stehen haben und zahlst nur einmal Gebühr.
     
  6. raik0025

    raik0025 Kbyte

    Ne ne, das hat nicht mit der Masse zu tun. Gesetz hin oder her. Im Formular ist genau deffiniert, was gebührenpflichtig ist.
     
  7. zwilling

    zwilling Viertel Gigabyte

    DieWelt.de vom 13. Sept. 2006, also heute berichtet über die Ministerpräsidentenkonferenz in Hamburg, Zitat: "Die Reform der Rundfunkgebührenordnung, bei der sich die Gebühren nicht mehr an der Zahl der Empfangsgeräte orientieren soll, ist Top 5 auf der Tagesordnung der MPK".
     
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