1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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GPS-System soll für Einhaltung des Tempolimits sorgen

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by jenskreger, Jul 4, 2005.

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  1. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    noch ein kleiner Zusatz zur LKW Problematik, mir hat mal ein Brummifahrer das Problem aus seiner Sicht erzählt. Das Problem sei der Unterschied zwischen den ausländischen(eher osteuropäischen) LKWs und den deutschen, auf ebener(und natürlicher abfallender) Strecke seien die ausländischen LKWs schneller, da sie ihre Geschwindigkeitsdrosslung etwas flexibler(88-90km/h) eingestellt hätten. Auf den ansteigenden Streckenabschnitten seien wiederum die PS-starken deutschen LKWs schneller, daraus resultiert dann natürlich ein vermehrtes (und teilweise auch gegenseitiges) überholen was dem allgemeinen Verkehrsfluss natürlich nicht gerade dienlich ist.
    Wie man diesem Problem Herr werden kann :nixwissen:


    Grüße Jasager
     
  2. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Es ist nicht legitim, wenn ein LKW mit 80 Km/h einen anderen mit 70 km/h überholt.
    In der StVO steht, das mit höherer Geschwindigkeit überholt werden muss, ich weiß jetzt nicht, ob das Wort "erheblich" höherer im Gesetzestext steht.
    Aber soviel ich weiß, geht die Rechtsprechung (Gerichtsurteile) von einer um mindestens 20 km/h höherer Geschwindigkeit aus.
     
  3. Jasager

    Jasager Viertel Gigabyte

    Hallo,
    @angelshelter
    Ich kann mir eigentlich nur vorstellen das sich das auf Landstraßen bzw. einspurige Straßen, bezieht. Auf der Autobahn würde eine solche Regelung keinen Sinn machen.


    Grüße Jasager
     
  4. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    das bezieht sich auf das generelle überholen. es IST mit wesentlich höherer geschwindigkeit zu überholen. ich habe auch von gerichtsurteilen gehört, die sogar von 25 km/h sprechen. auf landstraßen (die übrigends bundesstraßen genannt werden und nicht immer nur einspurig sind) ist natürlich empfehlenswerter. aber die sogenannten "elefantenrennen" sind schlichtweg ein verstoß gegen die stvo.

    @angelshelter:

    wenns mal 80 zu 70 km/h wären. das wäre ja kein problem. aber meisstens liegen nur 1-2 km/h zwischen.
     
  5. angelshelter

    angelshelter Kbyte

    Der Paragraph 5 StVO ist auch auf Autobahnen "gültig". Deswegen darf auch auf Autobahnen nicht rechts überholt werden. Steht auch im Paragraph 5 StVO.
     
  6. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Sorry, aber das mit der deutlich höheren Geschwindigkeit beim Überholen ist doch völliger Humbug! 25 km/h Differenz?! Wenn ich 130 fahren will und mein Vordermann nur 110, dann darf ich ihn nicht überholen?!

    Das ist natürlich richtig - ich bin davon ausgegangen, daß die rechte Spur eben nicht frei ist, sondern sich das nächste zu überholende Auto schon in Sichtweite befindet. Und da ist ein Spurwechsel eben weniger sinnvoll als gefährlich.

    Ist es eurer Meinung nach (und da spreche ich explizit Rattiberta und andideasmoe an) eigentlich prinzipell und ausschließlich so, daß die langsameren Fahrer auf die schnelleren Rücksicht nehmen sollen, oder gilt das auch umgekehrt? Und wie sieht dann eurer Ansicht nach die Rücksicht der Schnellfahrer aus?
     
  7. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Theoretisch ja, praktisch eher nein. Es geht eher um die geringen Differenzen. Die möchte man vermeiden. Es wird dich keiner herauswinken, weil du jemand anderen nur mit der von dir genannten Differenz überholt hast.

    Je nachdem, wie du Sichtweite definierst. Wenn am Horizont ein Lkw auftauchst, darfst du ruhig wieder nach rechts einscheren.

    Nein, nur in den von mir genannten Fällen.
     
  8. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Was?
    Sichtweite können 5 km oder noch mehr sein!
    Was ist dann daran gefährlich?
    Aber das sind genau die Argumente, mit denen notorische Linksfahrer immer ankommen:
    Ich konnte in 10 km doch einen LKW auf der rechten Spur erkennen, warum soll ich also die nächsten 15 km auf die rechte Spur, den will ich doch sowieso überholen....

    Ich war zwar nicht angesprochen, antworte aber trotzdem mal:
    IMHO sollte jeder auf jeden Rücksicht nehmen, aber es ist prinzipiell so, daß auf denen herumgehackt wird, die eine Autobahn benutzen, um möglichst schnell von A nach B zu kommen, sprich: die "Raser"! Das sind prinzipiell immer die "Bösen"!
    Aber gegen die Verkehrshindernisse, die stur alle Regeln mißachten, wird nichts unternommen und wenn man es mal genau betrachtet, sind sie die größeren Rowdies!

    Ich bin ja mal gespannt, wie lange es noch dauern soll, bis diese auch mal herausgefischt und zur Kasse gebeten werden.
    Vorgenommen hat es sich die Politik ja schon...
    - Permanentlinksfahrer
    - Ohneblinkenüberholer
    - Baustellenlinksraser
    - Elefantenrennenbeiüberholverbotfahrer
    - PKWanhängermit150fahrer etc...

    Die Staatsschulden wären binnen eines Jahres getilgt...
     
  9. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Sorry, ich meinte auch dich und nicht Rattiberta. ;)

    Was die 5 Kilometer betrifft: ich denke, du weißt genau, daß ich das nicht gemeint habe. Aber nochmal für dich: ich meinte eine Entfernung von zwei- bis dreihundert Metern.

    Meine Frage hast du allerdings nicht beantwortet: in welcher konkreten Situation sollte ein Schnellfahrer auf andere (langsamere) Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen?


    P.S.: Bei den Beispielen, die du angeführt hast, stimme ich dir zu. Die sind allesamt rechtswidrig, verkehrsgefährdend und gehören bestraft.
    Allerdings waren diese Beispiele eben keine Antwort auf meine Frage. ;)
     
  10. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Ich denke doch, daß ich sie beantwortet habe.
    Sie war nur falsch gestellt, denn man sollte nicht nur Rücksicht nehmen, man ist GEZWUNGEN dazu!
    Was soll man tun?
    Schleicher wegschieben?
    Nein, man muß bremsen, Abstand halten und warten, bis es endlich weiter geht.
    Man hat nicht wirklich eine Wahl!
     
  11. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Das heißt also, daß man Schnellfahrer zur Rücksichtnahme zwingen muß?
     
  12. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Du verdrehst gern das von Anderen Gesagte, kann das sein?
    Ich sagte, sie werden dazu gezwungen! Nicht, man muß sie dazu zwingen!
     
  13. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Lass es Anti. Du wirst das nicht ändern können. Das steckt bei den Leuten so drin. Das ist beim Reißverschlussverfahren nicht anders.
     
  14. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    @ AntiDepressiva:
    Wo ist der Unterschied? Freiwillig tun sie es doch wohl nicht?

    @ andideasmoe:
    Hättest du die Güte zu erläutern, was du damit meinst?
     
  15. andideasmoe

    andideasmoe Megabyte

    Dass es eine bestimmte Parteinen innerhalb des deutschen Straßenverkehrs gibt. Man könnte auch sagen solche und solche.
    Es gibt solche, die meinen sie müssten den Erzieher spielen (Einbremsen, nicht reinlassen an Verengungen). Und es gibt den Rest.
    Ich habe festgestellt, dass es sich wesentlich ruhiger lebt, wenn man einfach über diesem Oberlehrergehabe drüber steht. Am besten man hebt noch anerkennend den Daumen und zeigt sich dankbar für die Erziehungsmaßnahme. Von welcher Sorte bist du Winnie?
     
  16. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Ich habe sowohl das Rechtsfahrgebot als auch das Reißverschlußprinzip begriffen und bin gern bereit, auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen, wobei ich weder Lust noch Ehrgeiz habe, sie zu erziehen.

    In mehr als zehn Jahren Fahrpraxis und rund 15.000 Kilometern im Jahr (vorrangig Stadtverkehr, aber auch Autobahn) habe ich unzählige Gefahrensituationen erlebt, die meist glimplich abgingen - zweimal ist mir jemand ins Auto gefahren. Einer mit überhöhter Geschwindigkeit auf regennasser Straße, das andere Mal hatte mich jemand im toten Winkel.

    Allerdings habe ich einmal einen Autofahrer wegen rücksichtsloser Fahrweise (die auf der A24 zum Unfall führte, der Verursacher beging Fahrerflucht) angezeigt, der Kerl fand sich tatsächlich vor Gericht wieder.

    Ich denke nicht, daß man mein Fahrverhalten als oberlehrerhaft bezeichnen kann.
     
  17. franzkat

    franzkat CD-R 80

    Das wundert mich bei dir.
     
  18. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Okay, diese Fahrleistung bezeichne ich zum Beispiel als Sonntagsfahrer.

    Rechne einmal hoch:
    Aktive, motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr seit 1985, in den letzten 10 Jahren verging KEIN Jahr ohne eine Kilometerleistung von 40000 km, davon ca. 3/4 auf vielbefahrenen Autobahnen.
    Allein in diesem Jahr habe ich seit Anfang Januar 27000 km auf der Uhr.
    Du kannst Dir ja die Gefahrensituationen hochrechnen, die im Vergleich zu Deiner Fahrleistung stehen.
    Und jetzt rate einmal, wieviele davon durch "Raser" herbeigeführt wurden und wieviele, im Vergleich dazu, durch Schleicher oder LKW?
    Also ich persönlich kann mich an keine Situation erinnern, wo mich ein "Raser" in Gefahr gebracht hätte...

    @ andideasmoe

    Ich weiß und trotzdem ärgert es mich immer wieder.
    Ohne diese Aktionen könnte man selbst auf vielbefahrenen Autobahnen streßfreier fahren.
    Und an Stellen, an denen der Reißverschluß gelten sollte, gäbe es wahrscheinlich nie einen Stau...
     
  19. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Schade - ich denke, derartige Äußerungen werden dir eigentlich nicht gerecht.

    Meinst du, nur eine jährliche Fahrleistung von 40.000 Kilometern und mehr führt zu Erfahrung im Straßenverkehr?

    Das erste Post (nein, kein Beitrag) im Thread und gleich ein persönlicher Angriff?
     
  20. AntiDepressiva

    AntiDepressiva CD-R 80

    Das ist ein Fakt und wenn der mir nicht "gerecht" wird, dann ist das eben so.
    Und 15000 km im Jahr, dabei gelegentlich mal auf der Autobahn, bringen nicht wirklich Erfahrung.
    Aber es erklärt einige Deiner vorher getroffenen Äußerungen.

    40000 statt 15000?
    Ja und darauf gebe ich Dir Brief und Siegel.
    Oder willst Du mir wirklich sagen, daß man bei einer Sache, die man tagtäglich durchführt, nicht besser wird?
    Nunja, wenn man komplett lernresistent ist, dann mag das stimmen, aber das werfe ich nur ungern jemandem vor!
     
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