1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Bewusst irreführende Angebote bei Ebay: Melden!

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by _sid_, Jan 12, 2006.

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  1. _sid_

    _sid_ Halbes Megabyte

    Haben die Kids da eigentlich nix Besseres zu tun, als Ramsch zu versteigern?

    Da kann man durchaus auch von Irreführung sprechen - er beschreibt, dass es um die Verpackung geht, zählt dann aber in aller Seelenruhe sämtliche Innereien seines Notebooks auf (als ob das wen interessieren würde).

    Dafür ist schon 1 Euro zu viel.
     
  2. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    :aua: Das beobachte ich mal!
     
  3. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    "Verkaufe hier die orginal Verpackung meines Notbooks!" [...] Es geht hier um die Verpackung!

    Ja, definitiv und zwar für den Käufer.

    Sofern die beiden bisherigen Käufer nicht irgendwelche hintermänner des Verkäufers sind, überlege ich mir wirklich ernsthaft meine gesammelten Originanverpackungen zu verkaufen, davon hät ich nämlich noch ne ganze menge im keller... *g*
     
  4. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    allein dafür gehört der Verkäufer geprügelt ! ebenso für die ganze Aufmachung ... :rolleyes:
     
  5. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    21,50 + 9,- € Versand für einen alten Karton ist doch nicht schlecht. :aua:

    In meinen Augen Verkäufer und Käufer in einen großen Sack und dann mit dem Knüppel drauf, triffst immer den richtigen.
     
  6. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    Da gebe ich Scasi schon recht!
     
  7. Whitesnake

    Whitesnake Kbyte

    Apollo verweigert bis jetzt die Bewertung :rolleyes:

    :grübel: Ob's Ihm wohl peinlich ist die (t)olle Verpackung ersteigert zu haben ?
     
  8. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    Das wäre möglich, aber eher :aua: streiten die sich jetzt :baeh: . An seiner Stelle würde ich dem Verkäufer mal einen persönlichen Besuch abstatten...! :cool:
     
  9. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Vielleicht _wollte_ er ja auch die verpackung haben? Es gibt leute die sammeln sowas und die putze hat vieleicht gedacht es sei abfall, dabei wollte er doch seine schöne neue verpackung behalten... :rolleyes:

    Ich beispielsweise beware meine verpackungen auch immer auf (für garantie/support einsendungen z.B.). "20 EUR wäre mir das dann aber doch net wert... *g*
     
  10. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    ... oder ein Messi ?
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  12. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    Dem Verkäufer ist zu wünschen, daß ebay die Einstellgebühren knallhart eintreibt.

    Startpreis: EUR 380.000,00 - die Dame ist nicht Demi Moore. :cool:
     
  13. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    na ja, 2 Kategorien und ein paar Bilder - lass es 12,-- Eumel sein ...
     
  14. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    :aua: Vielleicht ist es ja auch ein Kerl mit einem damenhaften Körper!
     
  15. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    :grübel: ganz dumme Idee, was haltet Ihr in dem Fall von
    imho wären da im Erfolgsfall (sofern man da überhaupt von reden kann :rolleyes: ) sicher Steuern fällig !?
     
  16. Dr. Hechel

    Dr. Hechel Halbes Megabyte

    Die Grenzen verschwimmen manchmal und können u. U. auch sehr gefährlich werden:

    Das Finanzamt hält auch bei Privatverkäufen die Hand auf. Vor allem wenn Waren innerhalb eines Jahres ge- und wieder verkauft werden oder wenn sie sich an der Grenze zum gewerbsmäßigen Handel bewegen.
    Grundsätzlich gilt nämlich: Wenn sie innerhalb der so genannten Spekulationsfrist von einem Jahr aus ihren Privatverkäufen einen Gewinn erzielen, müssen sie dafür Steuern zahlen. Wenn der Ertrag die Freigrenze von 512 Euro übersteigt müssen sie das in der Steuererklärung angeben. Das gilt freilich nicht für Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Möbel, Kleidung oder Haushaltsgeräte. Wer also nur ab und zu seinen Keller entrümpelt und über eBay versteigert muss sich keine Sorgen machen. Auch der Gewinn aus einem privaten Autoverkauf ist steuerfrei. Anders ist es, wenn man Dinge nicht zum persönlichen Bedarf, sondern zum baldigen Wiederverkauf anschafft.

    Die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerbe ist jedoch nicht eindeutig definiert. Ab wie viel Auktionen gilt ein eBay-Nutzer als Gewerbetreibender? Wie oft darf man Gegenstände kaufen und gleich wieder verkaufen? Spekulationsgeschäfte mit Wertgegenständen wie Münzen, antiken Möbeln oder Gemälden sind steuerpflichtig. Doch ab wann gilt ein Schrank als antik oder ist ein Bild wertvoll? Die Finanzgerichte sind sich bei der Beurteilung nicht immer einig. Wer sicher gehen will, sollte sich an seinen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt wenden.
     
  17. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  18. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

  19. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

  20. Guybrush

    Guybrush Kbyte

    Scheint ein seltenes sammlerstück zu sein... Gibts das bei ebay zu kaufen? :)
     
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