1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Klage wegen abgegebener negativer Bewertung

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, May 2, 2009.

Thread Status:
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  1. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Ende November 2008 ersteigerte ich über ebay einen Panasonic DVD Recorder für 74€. Beim Ausprobieren stellte ich fest, dass das Display einen Defekt aufweist. Dieses wird nicht mehr richtig ausgeleuchtet, und eine Programmierung ist nicht zu erkennen(die Timeruhr). In der der Artikelbeschreibung, stand zwar, dass das Display dunkler ist, dieses man aber wohl einstellen könne. Davon war ich auch ausgegangen, zumal ich einen ähnlichen Recorder besitze, und mich mit der Materie ganz gut auskenne. Von einem Defekt war also nicht die Rede. Ich habe den Verkäufer auf diese Umstände aufmerksam gemacht, und um einen kleinen Preisnachlass gebeten. Es dauerte erstmal ewig(über 10 Tage) bis der Verkäufer schließlich wie folgt reagierte:
    Sehr geehrter Herr...,
    ich sehe es so, dass der Artikel korrekt beschrieben wurde und keine
    Abweichung zur Artikelbeschreibung vorliegt.
    Bei Verkauf des Geräts sah das Display dunkel aussah(war
    jedoch leserlich), dies habe ich erwähnt. Laut Anleitung konnte man dies einstellen. Dies habe ich
    jedoch nicht getestet. Nur, ob das Gerät aufnimmt und abspielt. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
    dass ich definitiv eine "Einigung" ablehne und keine Erstattung, Rücknahme o.ä. leisten werde.

    Ich reagierte wie folgt:
    Hallo,
    ich möchte noch einmal höflich darauf hinweisen, dass Ihre Artikelbeschreibung nicht korrekt
    war. Sie hätten diesen Defekt mit angeben müssen bzw. das Gerät vor dem Verkauf, insbesondere das
    Display überprüfen müssen, da eindeutig ersichtlich ist, dass dieses viel zu dunkel und vor Allem
    nicht gleichmäßig ausgeleuchtet ist. Man braucht kein Techniker zu sein, um dieses zu bemerken!

    Daraufhin kam seitens des Verkäufers nichts mehr. Ich bewertete dann, da ich natürlich nicht zufrieden war wie folgt negativ: Display defekt,Verk.uneinsichtig,extrem lange Wartezeit auf Antwort,nie wieder!

    Anfang dieses Jahres erhielt ich vom Anwalt des Verkäufers die Aufforderung die negative Bewertung zu entfernen(mit einer satten Rechnung von knapp 140€), da diese ungerechtfertigt sei, was ich natürlich nicht vollzogen habe. Ich habe meinerseits einen Anwalt genommen(da macht sich mal wieder die RS bezahlt:)) und ihm die Sachlage, wie oben aufgeführt geschildert. Außerdem hatte ich dass Gerät inzwischen in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Und hierbei wurde auch tatsächlich festgestellt, dass das Display defekt ist, außerdem noch diverse andere Teile. Dieses habe ich schriftlich vorliegen und meinem Anwalt weiter gereicht. Dieser hat wiederum diese Tatsachen der Gegenseite weitergeleitet.Damit war für mich der Fall erledigt.

    Aber denkste, der Verkäufer(aus gut bürgerlichem Hause, ich hatte das Gerät abgeholt) hat doch tatsächlich jetzt Klage eingereicht. Mein Anwalt hat umgehend, da mir ja auch bei der Überprüfung des Gerätes Unkosten entstanden sind, Widerklage eingereicht.
    Einige Leute haben einfach zu viel Geld oder Langeweile. Ich sehe diese Angelegenheit eigentlich gelassen entgegen, zumal es bezüglich der Bewertungen, unabhängig meiner Angelegenheit bereits ein Urteil gibt:
    "Bei reinen Werturteilen besteht ohnehin niemals Anspruch auf Widerruf einer Bewertung bei ebay"(vgl.Amtsgericht Brühl, Entscheidung vom 7.4.2008, Az.28C447/07

    Ich bin wirklich nicht der Typ, der sofort negativ bewertet, aber warum soll ich in einem solchen Fall auch noch positiv oder neutral bewerten, wenn ich nicht zufrieden bin?

    Bin gespannt, wie es endet. Meines Erachtens wird diese Klage abgewiesen, oder wie seht ihr das?
     
    Last edited: May 2, 2009
  2. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Macht sich da wirklich die Rechtsschutz bezahlt, oder belastet diese nur zusätzlich die Gerichte.

    Ich gehe mal davon aus, dass sowohl der Verkäufer und Du eine RS haben. Der Jahresbeitrag beider Versicherungen übersteigt den Wert des Gerätes. Lohnt da wirklich eine Klage? Egal wer recht hat?

    Ohne RS hättet Ihr euch bestimmt geeinigt. Wobei ich glaube, dass der Verkäufer sich auch im recht fühlt, hat er das dunkle Display doch auch beschrieben. Wie dem auch sei, eine Klage finde ich in diesem Fall von beiden Seiten Kinderkram.
     
  3. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Da gebe ich dir völlig recht! Ich habe ja auch keine Klage eingereicht, und habe damit auch niemals gerechnet, das der Verkäufer so uneinsichtig ist. Sicherlich hat er das dunkle Display angegeben, aber mit dieser Angabe ist ja nun wirklich nicht erkennbar, dass ein Defekt vorliegt. Und wie bereits erwähnt, dieses habe ich ja von einer Fachwerkstatt schriftlich.

    Zitat Stellungnahme Verkäufer:...Bei Verkauf des Geräts sah das Display dunkel aussah(war
    jedoch leserlich), dies habe ich erwähnt. Laut Anleitung konnte man dies einstellen. Dies habe ich
    jedoch nicht getestet.

    ...und das ist der springende Punkt, er hätte da eindeutig ersichtlich, dass das Display viel zu dunkel ist, dieses in den Einstellungen mal testen sollen. Dort ist nämlich, außer noch dunkler stellen(dann erkennt man garnichts mehr)
    keine andere Einstellung mehr möglich! Wenn ich heller stellen möchte, funktioniert dieses nicht, wegen des Defektes halt!

    Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass dieser Kinderkram abgewatscht wird:baeh:
     
    Last edited: May 2, 2009
  4. Marian R.

    Marian R. Viertel Gigabyte

    Tut mir leid, aber wenn mir jemand die Dreistigkeit Besitzt ne Rechnung über 140€ zu stellen, dann wars das mit Einigung. Er hat vollkommen richtig gehandelt.
    Die Reaktion des Verkäufers lässt darauf schließen, dass er sich sowieso nicht geändert hätte. Abgesehen davon ist die negative Bewertung gerechtfertigt.
    Wäre ich betroffen, würde ich ne neue negative Bewertung schreiben, indem auf das Anwaltsschreiben erwähnt wird.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    ich sehe den TO auch ganz klar im Recht und die negative Bewertung gerechtfertigt - trotzdem löst der "Fall" bei mir nur heftiges Kopfschütteln aus .... :rolleyes:

    @Miezekatze: der Verkäufer hätte das wohl auch mit 10 ~ 20 €umel aus der Welt schaffen können - umso schlimmer!
     
  6. pussycat

    pussycat Megabyte

    Ist doch egal, wie wir das sehen. Lass dich überraschen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.

    (PS: Wie doof muss man eigentlich sein, um wegen 74 € Rechtsanwälte und Gerichte einzuschalten? Damit meine ich beide Seiten.

    Bist anscheinend sowieso ein kleiner Stänkerer, denn ich habe bereits mehrere ähnliche Sachen von dir gelesen.)
     
  7. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Genau! Danke:bet: Ich habe zu der negativen Bewertung auch hinzugefügt, dass Verk. versucht mit Anwalt negative Bewertung zu entfernen, wie lächerlich!
     
  8. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Hähhhhh?? wie bist du denn drauf??? Jetzt bin ich wieder der böse???
    Ich gebe dir/euch ja völlig recht, dass das Ganze hinsichtlich der Summe absolut lächerlich ist! Aber ich habe das Ganze doch nicht angeleiert!
    Ich habe wirklich im Vorwege versucht mich fair zu einigen, ohne das ich in irgendeiner Weise ausfallend geworden bin. Hätte ich seine Anwaltsschreiben ignorieren sollen? Wie hättest du reagiert? Überlege mal, was du da von dir gibst!!!
     
  9. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ich gebe dem Verkäufer auch kein recht, ich finde auch seine Reaktion Kinderkram. Ich habe lediglich gemeint, dass der Verkäufer sich im Recht fühlt und ich zweifle an, dass sich die RS tatsächlich lohnt. Begründung siehe in Beitrag 2.
     
  10. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    exakt um so einen Preisnachlass hatte ich höflich gebeten, jedoch leider ohne Erfolg, ihr habt die Raktion des Verk.ja gelesen:confused:

    Da ganze ist wirklich mehr als peinlich, aber soll ich tatenlos zuschauen?
     
  11. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    Nö, würde Dich ja Geld kosten! jetzt musst Du da durch bis zum EuGH ... :popcorn:
     
  12. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Was das Ganze erst recht noch so lächerlich, und vor allem überflüssig macht, ist die Tatsache, dass negative Bewertungen nach 12 Monaten zwar nicht entfernt werden, jedoch nicht mehr ins Bewertungssystem hinein gerechnet werden! Aber dieses will der Verkäufer wohl nicht wissen, oder begreifen. Wirklich traurig, wie man nur so verbissen sein kann!
    Der Richter oder Richterin wird diese Lächerlichkeit sowieso zurückweisen bzw. nicht stattgeben, da bin ich mir jetzt ziemlich sicher! Es gibt ja nun wirklich Wichtigere Verhandlungen, als so eine PillePalle!
    Und wie gesagt, ich habe diesen Kinderkram nicht angezettelt!
     
  13. taichi01

    taichi01 Viertel Gigabyte

    Wieder, in seltenen Fällen; meinerseits ein Fullquote:
    - Bitte beachte die markierten Stellen.
    - Schaue in den Spiegel und versuche selbstkritisch zu reflektieren.
    - je nach Erkenntniss:
    entscheide entsprechend und suche eine Verbraucherberatung und / oder einen Psychologen auf.

    Frage am Rande:
    warum knatschst du dich nicht bei diesem Portal www.e:eek: oder Mamma aus ?!
     
  14. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ob die negative Bewertung nun wirklich gerechtfertigt war, kann keiner von uns beurteilen.
    Was ich aber beurteilen kann ist die Reaktion auf das Schreiben vom Anwalt des Verkäufers und die ist völlig richtig.
    Es kann nicht angehen, dass Verkäufer per Anwalt gegen negative Bewertungen vorgehen.
    Deshalb gab es für den TO nur den einen gangbaren Weg.
    Wenn mich ein Verkäufer über den Tisch ziehen würde und auf eine schlechte Bewertung mit einem Anwalt antworten würde, würde ich es nicht anders machen.
     
  15. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Hallo??? Habe ich nicht das Recht diese Erfahrung hier mitzuteilen?
    Kannst du nicht richtig lesen? Hast du Langeweile? Nochmal zum mitschreiben: Der Einzige, der hier wohl einen Psychologen braucht, ist dieser Verkäufer! Dieser hat diesen ganzen Zirkus veranstaltet, nicht ich! Hätte er, wie ich höflich vorgeschlagen hatte, mir zwischen 10-20€ erstattet, wäre alles gut gewesen! Jetzt schau du mal in den Spiegel, und überlege mal, ob aus deiner Sicht deine intellektuellen Kommentare, wirklich so passend sind!
    Hauptsache irgendein Müll hier posten, und provozieren!

    Deine Art Kommentare sind so was von überflüssig! So einen Schwachsinn muss ich mir nicht anhören! Wenn du an meiner Stelle wärest, würdest du dich mit Sicherheit nicht nur bei Mama ausheulen!


    Wer hier wohl rumstänkert, pussycat! Ist ja wohl klar, dass ich so einen Blödsinn nicht unkommentiert lasse!
     
    Last edited: May 3, 2009
  16. pussycat

    pussycat Megabyte

    An diesem Gefühlsausbruch ist mal wieder zu sehen, wie freundlich und gelassen du immer bleibst. Wer weiß, wie du dich bei dem Verkäufer aufgeführt hast. Man muss immer zwei Seiten anhören, bevor man sich ein Urteil bilden kann.

    Was ist eigentlich aus dem Rechtsstreit mit der GEZ geworden. [​IMG]
     
  17. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Das würde mich auch mal brennend interessieren. :D
    Der diesbezügliche höchst interessante Thread wurde ja aufgrund von Pöbeleien eines Users leider geschlossen! :rolleyes:
     
  18. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Zur GEZ(ist hier zwar nicht das Thema), aber beantworte ich gern, da es wohl mehrere wissen wollen:-)

    Also, zum Rechtsstreit ist es gar nicht gekommen. Nachdem ich(ob ihr's glaubt oder nicht:-)) höflich und sachlich die Situation der GEZ schriftlich geschildert hatte, bekam ich postwendend ein freundliches Schreiben der GEZ, in dem sämtliche Forderungen eingestellt wurden:cool:

    Ihr könnt euch wohl vorstellen, dass ich dieses Schreiben sicher verwahre:)
     
  19. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Bin auch gespannt.
    Ich würde einfach beiden Parteien die Kosten der Gerichte zur gleichmäßigen Teilung auferlegen. Oder die Klagen wegen Geringfügigkeit komplett abweisen.
     
  20. Babu1940

    Babu1940 Viertel Gigabyte

    Das wäre eine sehr weise Entscheidung! Sie könnte von Harun al Raschid stammen! :dafür:
     
Thread Status:
Not open for further replies.

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