1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Klage wegen abgegebener negativer Bewertung

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, May 2, 2009.

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  1. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und den RS verbieten, die Kosten zu tragen :), vielleicht werden die Leute dann irgendwann schlauer.
     
  2. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    was ist denn daran weise? der TO wird mit einer anwaltlichen Kostennote von ~ 140€umel konfrontiert und somit in die gerichtliche Auseindersetzung "gezwungen" (oder hätte auch nur einer hier an dieser Stelle bezahlt und die Bewertung entfernt, um den Streit zu beenden?) - klar weiß keiner hier, wie er sich im Vorfeld angestellt hat, aber wenn man seiner Schilderung folgt, kann man ihm imho keine "Schuld" zusprechen - auch nicht teilweise, da der "Fall" mit der abgegebenen neg. Bewertung erledigt war und keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestanden!
     
    Last edited: May 3, 2009
  3. pussycat

    pussycat Megabyte

    Sprichwort: Besser klein Unrecht gelitten, als vor Gericht gestritten.

    Dieser ganze Stress und Ärger wegen 15 € Abschlag vom Kaufpreis. Aber echt … :dumm:

    Wieso machen die Rechtsschutzversicherungen den ganzen Zirkus wegen solcher Lappalien überhaupt mit? Man muss doch vorher einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Diesen Streithanseln sollte die Versicherung gekündigt werden.
     
  4. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Der klügere gibt nach, schau mal jetzt bist auf der Palme hoher Blutdruck usw.
    Die anderen genissen in dieser zeit das sonnige Wetter.
    Verbuch es unter Lebenserfahrung......
    Dafür lohnt der Aufstand nicht.
     
  5. Scasi

    Scasi Ganzes Gigabyte

    @pussycat: dumme Sprüche kloppen kann ich selbst - Du und alle anderen hier braucht nur schreiben, was ihr wann anders gemacht hättet - es geht aus Käufersicht doch gar nicht um 15€, sondern dass er 140€ für den gegnerischen Anwalt berappen soll ... :rolleyes:
     
    Last edited: May 3, 2009
  6. pussycat

    pussycat Megabyte

    JA, so wie ich:

    [​IMG]
     
  7. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun, ich hätte dem gegnerischen Anwalt einen höflichen Brief geschrieben, dass ich mich im Recht fühle, dass eine negative Bewertung bei Ebay keine Abmahnung rechtfertigt und dass ich nicht bereit bin, die 140€ zu zahlen. Er möge sich seine Kosten doch von seinem Auftraggeber holen.

    Desweiteten hätte ich ihm mitgeteilt, dass ich einem eventuellen Mahnbescheid gelassen entgegensehe und dass ich die weiteren Kosten, die mir durch eventuelle Auseinandersetzungen mit seinem Mandanten, seinem Mandanten in Rechnung stelle. Dazu hätte ich eine Kopie über die Schäden, die die Werkstatt festgestellt hat, dem Schreiben beigefügt.

    Alles sauber formuliert und per Einschreiben an den Anwalt.
    Dazu einen Bericht über die Angelegenheit an Ebay.

    So, oder so ähnlich hätte ich reagiert. Aber selbst die 140 Eumel für den gegnerischen Anwalt sind immer noch günstiger als über Jahre die RS.
     
  8. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Jupp, die Rechtslage ist ja scheinbar relativ klar. Daß man sich mit einem Anwalt darüber berät ist OK. Aber wenn ich dann was von Gegenklage lese...
     
  9. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Diese Variante hatte ich auch in Erwägung gezogen, aber angesichts der Tatsache, wie stur sich der Verkäufer verhielt, hielt ich dieses für zwecklos, und wie gesagt, ich hätte nie und nimmer damit gerechnet, dass er bis zur Klage geht, zumal ja Fakten, die eindeutig für mich sprechen, vorliegen. Ich sehe diese Angelegenheit inzwischen sehr gelassen entgegen, und warte einfach ab. Werde auf jeden Fall über den Ausgang berichten. Auch mir fällt zu dem ganzen Theater, was der Verkäufer veranstaltet nichts mehr ein. Würde mich nicht wundern, wenn diese lächerliche Klage abgewiesen wird, wovon ich ausgehe, der Verkäufer trotzdem nicht aufgibt, und eine höhere Instanz wählt...
     
    Last edited: May 3, 2009
  10. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Danke dir, sprichst mir voll und ganz aus der Seele! Einige sollten sich einmal in diese Lage versetzen, was anscheinend nicht so leicht ist:confused:
     
  11. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Ist es ja auch nicht, bis jetzt hat der Anwalt nur dudu :no: gemacht. Meine Devise in solchen Fällen: Bangemachen gilt nicht.

    Ja, Du magst Recht haben, in deine Lage kann sich niemand versetzen, denn jeder geht damit anders um. Glaube mir, ich habe schon andere Dinge ohne Anwalt gemeistert.

    Wobei ich bei bestimmten Dingen aber auch schon zum Anwalt gegangen bin, ich wäge eben die Verhältnismäßigkeit ab. Zum Glück habe ich keine RS und wäge daher eher ab und suche eine gütliche Einigung oder Verzichte.

    Beispiel in Kurzform:
    Bohrmaschine über Ebay gekauft, 60,- €, Bohrmaschine war defekt, das Ding zurückgeschickt, Verkäufer reagiert nicht, mehrfach angemahnt, nie wieder etwas vom Verkäufer gehört, 60,- € als Lehrgeld abgeschrieben.
     
  12. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Was hat eine Rechnung über 140 Euro mit Bangemachen zu tun?
    Das ist ja wohl schon ein Schritt weiter. ;)

    Schönes Lehrgeld: Defekten Artikel gekauft und 140 Euro an den Anwalt überwiesen :aua:
     
    Last edited: May 3, 2009
  13. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...nun ja, einen Anwalt bezahlt erst mal der, der dessen Leistung in Anspruch genommen hat. Gegenteiliges stellt erst das Gericht mit einem Urteil/Vergleich fest. Den Prozess muss aber der Verkäufer anstrengen. Die jetzige Situation ist jedoch bereits verfahren und ich hätte weder ein Gutachten auf meine Kosten erstellt, noch einen Anwalt beauftragt - ein formloser Widerspruch gegen die Kostennote hätte vollkommen gereicht. Damit würde es auch keinen Zwang zur Widerklage geben und der Verkäufer ginge mit seiner eigentlichen Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit "wassersaufen". Aber gut, der TO scheint kein Kind von Traurigkeit. Irgendwelche Diskussionen sind zum jetzigen Zeitpunkt eh sinnfrei, da die Messe gelesen ist.
     
  14. pussycat

    pussycat Megabyte

    Dadurch hast du wenigstens deine Nerven geschont, und das ist viel mehr wert als Geld, und vielleicht die Lehre daraus gezogen, bei diesem Ebay-Verein nichts mehr zu kaufen.

    Diese Rechtsstreitigkeiten bringen einen doch nur eher ins Grab.
     
  15. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    Naja, ich denke mal, da trifft das Temperament des TO auf die "den-zeigen-wir's Mentalität" seines Anwalts. So was geht trotz sehr guter Ausgangsposition recht häufig schief.
     
  16. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Da hast du aber nicht richtig gelesen, lieber Tischler. Der Verkäufer bzw. dessen Anwalt hat bereits sehr wohl beim Amtsgericht meines Wohnortes Klage erhoben.("Klage" steht übrigens auch fett in der Überschrift:-) Habe doch die Klageabschrift erhalten, so unglaublich es klingt.
    Ich präzisiere das Ganze mal:

    Hintergrund der Klage(ist wirklich peinlich):

    Begründung:

    Der Kläger begehrt von dem Beklagten(also meine Wenigkeit) die Löschung einer ebay-Bewertung, sowie die Erstattung vorprozessualer Rechtsanwaltkosten.

    Abschließend steht noch wörtlich: Der Unterzeichner hat für die vorprozessuale Tätígkeit Anspruch auf eine 1,3 Geschäftsgebühr zzgl.Auslagenpauschale und 19% MwSt. Der Streitwert wurde auf € 1.000 geschätzt. Daraus resultiert die Nebenforderung.

    Jetzt fragt mich bitte nicht, wie die 1.000€ Streitwert zu Stande kommen, es ist wirklich unglaublich, aber wahr...
     
    Last edited: May 3, 2009
  17. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Und wozu führt das noch?
    Dass diese "Individuen" sich auf die Schulter klopfen und ihre fragwürdigen Verkaufsstrategien weiter ausbauen können.
     
  18. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Falcon37 ja, aber sich wegen 60 Euros denn Stress antun?
    We ersetzt da dann denn zeitaufwand, die rennerei zum Rechtsverdreher usw.
    Ist halt die frage muß und will man sich das ......
     
  19. pussycat

    pussycat Megabyte

    Na ja, du bist ja auch ziemlich hitzköpfig und an deiner Reaktion, obwohl du gar nicht betroffen bist, sieht man doch, wie schädlich Aufregung ist. Dein Blut gerät in Wallung und dein Blutdruck steigt auf schätzungsweise 200/100. Das kann doch nicht gesund sein... [​IMG]
     
  20. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Du sprichst mal wieder von Dingen, von denen du keinen blassen Schimmer hast.
    Geh in den Garten und such Mäuse. :wink:
     
Thread Status:
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