1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Klage wegen abgegebener negativer Bewertung

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, May 2, 2009.

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  1. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Echt, wer hat denn sowas gesagt?
    Zahlen würde wohl niemand. Aber einfach auflaufen lassen hätte auch gereicht.
     
  2. pussycat

    pussycat Megabyte

    Was würdest du wohl aus der Wäsche gucken, wenn dich die Telekom wegen Verunglimpfung ihres Namens verklagen würde?
    Auch Windoof gehört zu deiner Ausdrucksweise.
     
  3. magiceye04

    magiceye04 Wandelndes Forum

    Die Telekom wird wahrscheinlich Timo Beil vorbeischicken, damit er Kleinholz hackt.
    Ich kann in dieser humoristischen Verballhornung keine Verunglimpfung erkennen. Es ist ja schließlich weitgehend zutreffend und nicht völlig aus der Luft gegriffen. :D
     
  4. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Auch wenn du/ihr es euch nicht vorstellen könnt, ich bin dem Verkäufer absolut freundlich und fair aufgetreten, dieses habe ich aber bereits erwähnt!
    Und exakt so, wie ich es Eingangs berichtet habe, ist es abgelaufen, ohne jegliche Zudichtung! Wie gesagt, ich bin der Allerletzte der ohne faire Einigungsversuche negativ bewerten würde!
    Und wenn man so uneinsichtig, verbissen ist, hat der verkäufer defenitiv keine andere Bewertung verdient!
     
  5. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    pussycat, jetzt weißte bescheid!:eek:
     
  6. pussycat

    pussycat Megabyte

    Nun gut, wir waren nicht dabei. Aber trotzdem darf ich meine Zweifel anmelden.
     
  7. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Lassen wir mal so stehen, aber wir leben in einem Rechtstaat, also kann auch keiner dem Verkäufer das recht absprechen wenn er es anders sieht denn klage weg zu beschreiten.
    Und das hat er getan, was draus wird:nixwissen
     
  8. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Das glaube ich kaum, Muschi, denn gegen Windows habe ich eigentlich nichts!
     
  9. pussycat

    pussycat Megabyte

    My name is not Muschi! :bse:
     
  10. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Bitte rede die User mit ihren Nicknamen an!
     
  11. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Wie ja bereits berichtet, habe ich Ebay diesen Vorfall geschildert, und dieses habe ich als Feedback erhalten:

    Hallo Herr xxxxxx,

    es tut mir Leid zu hören, dass Sie im November 2008 einen defekten
    DVD-Recorder von Ihrem Verkäufer "xxxxx" erhalten haben. Da es
    keine Einigung mit Ihrem Handelspartner möglich war, haben Sie ihn
    negativ bewertet. Aus diesem Grund hat er aber eine Klage gegen Sie
    eingereicht. Sie möchten daher wissen, ob es die von Ihnen abgegebene
    Bewertung für die Transaktion xxxxxxxx tatsächlich rechtfertigt,
    dass das bewertete Mitglied einen Anwalt einschaltet.

    Leider ist es uns nicht möglich, die Situation einzuschätzen. Solange
    Ihr Bewertungskommentar nicht rassistisch, vulgär oder im
    strafrechtlichen Sinne beleidigend ist, verstößt er nicht gegen die
    eBay-Grundsätze. Ob ein Mitglied einen Rechtsanwalt einschaltet, liegt
    im Ermessen des Mitglieds.

    Was können Sie jetzt tun?

    Ist die Meinungsverschiedenheit eskaliert und schaltet ein Mitglied
    einen Rechtsanwalt ein, können Sie ebenfalls einen Rechtsanwalt
    hinzuziehen.

    Warum kann eBay Sie nicht juristisch beraten?

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eBay als Betreiber eines
    Online-Marktplatzes keine Rechtsauskünfte geben darf. Rechtsauskünfte
    dürfen in Deutschland nur von Rechtsanwälten oder Rechtsberatungsstellen
    erteilt werden.

    Herr xxxxxx, ich bedauere, dass Sie eine negative Erfahrung mit dem
    eBay-Mitglied "xxxxxxx" gemacht haben und wünsche Ihnen, dass Sie
    eine Klärung Ihrer Fragen erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
    eBay-Sicherheitsteam


    ...ich sehe aber trotzdem nach wie vor, wie bereits erwähnt, diese Angelegenheit sehr gelassen entgegen:-)
     
    Last edited: May 9, 2009
  12. cptahab

    cptahab Byte

    meine güte, das ist ja heftig...da will man sich was gönnen und bekommt dann eine haufen ärger...
     
Thread Status:
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