1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Klage wegen abgegebener negativer Bewertung

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, May 2, 2009.

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  1. neo

    neo Halbes Gigabyte

    Da sieht man doch mal wieder wie krank die Gesellschaft ist.
    Ich würde mir eine Richter wünschen, der den Kläger und dessen Anwalt zu saftigen Strafen wegen Betrugsversuch und Verschwendung von Steuergeldern verurteilt und nebenbei dem Kläger die Mündigkeit und dem Anwalt die Konzession entzieht.

    Nettes Beispiel aus der Nachbarschaft..
    da zieht ein Städter aufs Land und bringt vor Gericht durch, dass ein seit Generationen ansässiger Landwirt seine Schafe nicht mehr durch Dorf treiben darf.
    Nach meinem Rechtsempfinden gehören Kläger, Anwalt und Richter öffentlich gesteinigt. Klingt hart, ist aber so. Da bekomm ich richtiggehend Mordgelüste und muss stundenlang 1942 daddeln um mich wieder zu beruhigen.
     
  2. Hascheff

    Hascheff Moderator

    :teach: Ich find' es gut, dass du immer gaanz ruhig bleibst.:spitze:
     
  3. Winnie The Pooh

    Winnie The Pooh Viertel Gigabyte

    [​IMG]

    Ich kann am Handeln des TO ehrlich gesagt nichts Verwerfliches finden. Die Reaktion des Verkäufers halte ich für völlig überzogen, zumal die Sache für den TO mit der Abgabe der Bewertung ja ganz offensichtlich erledigt war.

    Aber bei dieser Sache ist doch völlig klar, was Aktion und was Reaktion ist.

    Ist die Vergabe einer negativen Bewertung (trotz vorherigen Einigungsversuchs!) inzwischen der beste Weg, eine anwaltliche Kostennote (noch dazu in doppelter Höhe des Kaufpreises) zu riskieren und verklagt zu werden?

    Ich finde das Bewertungssystem sowieso völlig idiotisch - und vor allem viel zu lax gehandhabt. Warum ist nicht der Verkäufer in der Pflicht, zuerst zu bewerten? Bei Vorkasse (so laufen wohl die meisten Auktionen) erfüllt ja der Käufer seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag zuerst.

    Aber eBay tut ja (meiner Ansicht nach) noch nichtmal genug gegen das Verhökern von Hehlerware oder gegen den Bewertungsschwindel...
     
  4. pussycat

    pussycat Megabyte

    Nö, da irrst du gewaltig. Ich bin auch eher leicht reizbar, jedoch die Erfahrung hat mich gelehrt, dass es besser für meine Gesundheit ist, ruhig und besonnen zu bleiben.
    Einfach auf eine Provokation nicht antworten und denken lmaA und nicht immer mit dem Kopf durch die Wand wollen.
     
  5. ww1

    ww1 Halbes Megabyte

    Kann nicht umhin meinen persönlichen Senf beizugeben.
    Ich verfüge über einen aüßerst stark ausgeprägtem Gerechtigkeitssinn, der auch nicht unter einem Cent endet. Auch wenn man sich damit sehr viel Ärger, Lauferei etc. einhandelt oder einhandeln kann.
    So wie der Fall hier dargestellt wurde und mir erst mal nicht unglaubwürdig erscheint, hat der TO zu Recht Gegenklage eingereicht. Ich hätte schon im Vorfeld klargemacht, dass ich mein Recht notfalls gerichtlich durchsetzen würde und Anzeige wegen Betrugs stellen würde.
    Wie schon erwähnt wurde ist dies auch eine gute Abschreckung vor Wiederholungstaten von der alle Käufer profitieren.
    Der Wunsch von neo.com ist auch mein Wunsch.
    Weiterhin gehe ich davon aus, dass der TO vor Gericht Recht bekommt und eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen wird. Sowie auch eine mögliche nachfolgende Beschwerde abgewiesen würde.
    Alles andere wäre mehr als lächerlich und würde nur dafür sorgen, dass unser Rechtstaat weiteren schlimmen Schaden nimmt!

    Hatte mal einen ähnlichen Fall mit einem gebrauchtem PC. Die junge Dame hat sich zuletzt jedoch, zu ihrem Glück, eines besseren besonnen und wir haben uns gütlich geeinigt.

    An Stelle des TO würde ich mich auch nicht auf einen Vergleich einlassen, die Bemerkung des Verkäufers mit der regelbaren Helligkeit unterstellt in meinen Augen den Betrugsversuch. Etwas anderes dürfte ihm kein Richter so schnell abnehmen.

    Wesentlich andere Meinungen kann ich nicht nachvollziehen.
     
  6. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...naja, du möchtest mal die Urteile einer gewissen Kammer beim LG Hamburg lesen - pussycat hat es eingangs sehr treffend zitiert. Was wir letztlich von diesem Fall halten bzw. wie wir ihn bewerten, hilft dem TO nicht ein Stück weiter, zumal wir nur eine Sicht auf die Dinge kennen.
     
  7. ww1

    ww1 Halbes Megabyte

    ja die kammer in hamburg befindet sich auf hoher See mit unverhältnismässig vielen Untiefen.
    bin auch nicht davon ausgegangen das in hamburg vor dieser kammer verhandelt wird.
     
  8. Hascheff

    Hascheff Moderator

    Oh, hab ich das :ironie: vergessen?
    Egal, eigentlich wollte ich nur loben, wie besonnen (nämlich gar nicht) du auf meine letzte "Provokation" reagiert hast.
     
  9. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Hascheff Du provozierst doch nicht, das vorhalten eines Spiegels ist höchstens die Beihilfe zur Selbsterkenntniss.....
     
  10. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ ww1
    Und was bringt das Ganze, wenn man wegen geringer Beträge unbedingt sein recht durchsetzen will.

    Eigenes Erlebnis. Kunde Zahlt nicht, nach langem hin und her geht der Fall vor Gericht, Vergleichsvorschlag lächerlich, nächste Verhandlung, voll gewonnen. Mit vielen Pfändungen, sowohl Lohn- als auch Mietpfändungen meine ursprüngliche Forderung eingetrieben. Inzwischen ist die gleiche Summe aber noch einmal an Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten und Zinsen aufgelaufen. Der Schuldner meldet Insolvenz an und nach 6 Jahren bekomme ich von ausstehenden 4000,- € gerade 43,50 €.

    Dafür viel Lauferei, viel Fahrerei (Fahrt zum zuständigen Gericht jeweils 100 km hin 100 km zurück) und einige Stunden nicht bezahlten Arbeitsausfall, der Kläger bekommt eben kein Zeugengeld.

    Soviel nur zudem Thema "Recht durchsetzen" und "Gerechtigkeitssinn".
     
  11. pussycat

    pussycat Megabyte

    Vor Gericht bekommst du aber kein Recht, sondern ein Urteil. :rolleyes:
     
  12. neppo1

    neppo1 Halbes Gigabyte

    Man könnt auch sagen recht haben und recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.......
     
  13. ww1

    ww1 Halbes Megabyte

    Dein Fall liegt natürlich anders, wo nichts zu holen ist hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Immerhin hast Du nicht draufgezahlt. Unterm Strich wird Deine Rechnung wohl negativ ausfallen. Genugtuung würde ich an Deiner Stelle dadurch empfinden, dass der Schuldner jahrelang finanziell gelitten haben dürfte. Ich weiß nur nicht ob Dein Titel nach der Insolvenz verfallen ist, schätze mal ja, obwohl er ansonsten 30 Jahre vollstreckbar ist.

    Ich habe aber ähnliches mit meiner geschiedenen Frau mitgemacht.
    Sie hat zum Beispiel darauf geklagt, klingt erst mal unglaublich, ist aber wahr, dass ich ihr die Hälfte der Schulden für unser gemeinsames Grundstück mit Haus zahle. Erst in der Berufung wurde die Klage abgewiesen und ich blieb auf meinen Rechtsanwaltskosten in ähnlicher Höhe wie bei Dir sitzen. Gerettet hat mich damals wohl ein ähnliches Urteil
    welches gerade zu dieser Zeit, von einem Richter mit Verstand, gefällt wurde.
     
  14. kalweit

    kalweit Hüter der Glaskugel

    ...hm, wie nennst du es sonst, wenn man 99% seiner Forderung abschreiben darf und das restliche Prozent auch noch nicht wirklich sicher ist.

    ...naja, ich habe auch gerade wieder ein Verfahren laufen - Genugtuung konnte ich dabei noch nie empfinden.

    ...ist er in dem Fall.
     
  15. ww1

    ww1 Halbes Megabyte

    muß noch etwas Schreiben da der text angeblich zu kurz ist.
     
  16. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun, auf ca. 4000,- € beliefen sich meine ursprünglichen Forderungen, die habe ich letztendlich bekommen. Ca. 4000,- € sind noch einmal aufgelaufen durch Prozesskosten, Gerichtsvollzieher u.s.w., auf diese 4000,- € bin ich sitzen geblieben. Dazu der eigene Verdienstausfall und die eigenen Fahrkosten.

    Wobei andere teilweise 6-stellige Summen in den Wind gesetzt haben. Privatinsolvenz heißt meiner Meinung nach sehr oft "Betrug mit staatlicher Unterstützung".

    Und Genugtuung empfinde ich bei so etwas nicht. Und ob der Schuldner bei den Freigrenzen tatsächlich finanziell leidet, bezweifle ich.

    Dass dieser Fall anders gestrickt ist als bei Mibi, ist klar, aber es ging darum, dass sich oft der Ganze Aufwand nicht lohnt, sondern nur Zeit und nerven kostet. Auch im Falle von Mibi hätte es sicherlich eine kostengünstigere Lösung gegeben.
     
  17. Skunky77

    Skunky77 Byte

    wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
     
  18. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Die da wäre?
     
  19. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Nun, ich glaube, wenn beide keine RS gehabt hätten, wäre es gar nicht so weit gekommen.

    Dann gibt es immer noch die Möglichkeit des Gespräches, wo sich oft einiges aus der Welt schaffen läßt. Auf die Klageschrift und Rechnung des Anwalts hätte ich dem Anwalt mitgeteilt, dass er von mir keinen Auftrag erhalten hat und die Rechnung bitte seinem Auftraggeber stellen möge. Desweiteren hätte ich ihm mitgeteilt, dass ich auf die Klage gespannt bin und das Schreiben des Gerichtes abwarte.

    Die Frage ist immer, was hätte Mibi unternommen, wenn er keine RS gehabt hätte. Aber so läuft es, wie so oft, darauf hinaus: "Wofür habe ich denn eine RS, sollen die doch mal etwas für mich tun."

    Ich bleibe dabei, ohne RS kommt man oft kostengünstiger durchs Leben. Bevor jemand jetzt meinen Fall anspricht, die kosten hätte keine RS übernommen und wenn, dann wäre sie fast nicht bezahlbar.
     
  20. Falcon37

    Falcon37 Ganzes Gigabyte

    Ich denke er hätte den Schwanz eingezogen und beim nächsten mal wieder und dann nochmal und wieder und ...
    Wer sich nicht zur Wehr setzt, wird ständig Lehrgeld zahlen müssen und immer als Verlierer dastehen.
    Hin und wieder muss man eben auch die unangenehmen bzw. in diesem Falle sogar unausweichlichen Wege gehen und für sein Recht kämpfen.

    Btw.: Die Versicherer verdienen nicht eben schlecht an Rechtsschutzversicherungen, da kann man dann schon mal Gebrauch davon machen.
     
    Last edited: May 5, 2009
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