1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
    Dismiss Notice

Klage wegen abgegebener negativer Bewertung

Discussion in 'Smalltalk' started by Mibi, May 2, 2009.

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  1. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    Und darum habe ich keine. Glaube mir, ich fühle mich bestimmt nicht als Verlierer und ich habe schon mehr durchgesetzt, als viele über Anwalt und Klage.

    Einmal sogar bei einem Schlichtungsverfahren gegen einen Abmahnverein gewonnen, auch ohne Anwalt. :) Auch ohne RS ziehe ich den Schwanz nicht ein. Man kann sich in den meisten Fällen auch ohne Anwalt wehren.

    Und das mit dem Kunden, der in die Privatinsolvenz gegangen ist, war zum Glück eine rühmliche Ausnahme.
     
  2. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    ...wenn eine Verhandlung stattfindet, dann auf jeden Fall nicht in Hamburg!

    ...übrigens hatte ich auch, nachdem ich das erste Anwaltschreiben des uneinsichtigen Verkäufers erhalten habe, umgehend Anzeige wegen Betrug erstattet. Dieses ist aber leider, da angeblich kein vorsätzlicher Betrugsversuch erkennbar war, eingestellt worden.
    Naja, unabhängig davon, sprechen die Fakten trotzdem für mich, da ich 1.Eine kleine Entschädigung von 10-20€ fair aushandeln wollte, 2.Ein völlig technischer Laie sieht, dass das Display defekt ist, und 3.Habe ich von einer Fachwerkstatt eine schriftliche Bestätigung über den Defekt des Displays.
    Bei all diesen vergeblichen Versuchen mich vorher fair zu einigen, und nur gegen eine Wand zu laufen, wird es mir ja wohl erlaubt sein, negativ zu bewerten, worum es ja letztendlich geht. Ich wäre ja schön bescheuert gewesen, wenn ich nicht negativ bewertet hätte, um einen eventuellen Rechtsstreit zu entgehen.(Mit so einer naiven Hartnäckigkeit des Verkäufers, hätte ich allerdings nie und nimmer gerechnet:confused:

    Und da ist er bei mir auch an der richtigen Adresse, auch ich bin ein Gerechtigkeitsfanatiker(sehr gut formuliert ww1, )und lasse mir sowas ganz bestimmt nicht bieten!

    Im Bekannten/Freundeskreis, lachen sich alle schlapp über diese Lächerlichkeit. Eigentlich ist das aber schon eher zum:heul:

    In der Tat war für mich eigentlich mit der Abgabe der Bewertung der Fall erledigt...

    ...Fortsetzung folgt!
     
    Last edited: May 5, 2009
  3. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    ...und Tischler, du lässt dir auch, glaube ich, zu viel gefallen, nur um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

    Die 60€, die du durch deine erworbene Bohrmaschine verloren hast, hätte ich mir auf Prinzip persönlich wieder geholt, wäre mir völlig Wurscht gewesen wie weit ich hätte reisen müssen, auch wenn das die Kosten überstiegen hätte!
     
  4. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Kannst du mir mal bitte deinen Beruf nennen?
     
  5. pussycat

    pussycat Megabyte

    Wenn schon, dann, bitte, Herr Tischler.
     
  6. taichi01

    taichi01 Viertel Gigabyte

    Hmm...
    Hobby- mäßiger Geldeintreiber vielleicht :rolleyes:
     
  7. JasonH

    JasonH Byte

    vollkommen richtig reagiert. der verkäufer hätte nur auf den mängel hinweisen müssen. so war der artikel nicht richtig beschrieben, ergo gibt es eine dementsprechende bewertung. hier wurde auch die lange wartezeit bewertet und die ist ja wohl klar nachzuweisen.
    genau dafür sind solche bewertungen ja auch da, dass andere "käufer" vor solchen verkäufern gewarnt werden und wenn der herr keine negative bewertung möchte, dann hätte er sich wohl anders verhalten müssen. ein verkaufer sollte IMMER sehr bemüht sein, solche fehler zu bereinigen. möglichkeiten gibt es da immer.
    was eine gerichtliche auseinandersetzung betrifft, so ist es in den meisten fällen so, dass die gerichte bewertungen dieser art, eher als subjektive angelegenheit sehen. letztlich kann rechtlich jeder so bewerten wie er will...da ist die erste ansprechstelle IMMER der veranstalter, der als "schiedsrichter" fungieren muss!
     
  8. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    ...du musst aber auch überall deinen Senf dazu geben:dumm:
    ...außerdem ist(war) er von Beruf Tischler, oder sagst du auch zum Schlachter, Herr Schlachter?:eek:

    ...ich wette mindestens 50% deiner geleisteten Postings, sind sinnloses Geschwafel...
     
    Last edited: May 6, 2009
  9. pussycat

    pussycat Megabyte

    Willste noch 'nen Prozess an den Hals bekommen? :cool:
     
  10. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    ....bitte neieeeeeeeeeeeeeeeen, ich zittere vor Angst:huh:
     
  11. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Was aber nicht deiner Beurteilung bedarf. :cool:
    Du bist mir jedenfalls als geistiger Hochflieger noch nicht aufgefallen.
     
  12. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Hatte schon deine(klugen) Postings vermisst! Hättest mich auch sehr enttäuscht, wenn kein Feedback von dir gekommen wäre:rolleyes:
     
    Last edited: May 7, 2009
  13. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Siehst du, das ist eine meiner positivien Eigenschaften. Ich enttäusche Erwartungen selten.
    Was mich in diesem Forum von dir unterscheidet ist, dass ich sehr wohl Teilnehmer zu beurteilen habe.
     
  14. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Oh, oh, dann ist deine Beurteilung mich betreffend ja nicht gerade rosig:rolleyes:

    ...hoffentlich verkrafte ich dieses!!! Du bereitest mir doch nicht schlaflose Nächte, lieber P.A.C.O??
     
  15. P.A.C.O.

    P.A.C.O. Ex-Foren-Bulle

    Die Frage kannst ja nur du beantworten. Ich werde jedenfalls nicht nächtelang an deiner Tür klingeln und klopfen.
     
  16. theliquid

    theliquid Kbyte

    Meine Meinung dazu:

    Ich finde es lächerlich, dass der Verkäufer aufgrund einer negativen Bewertung bei ebay Klage einreicht.
    Meiner Meinung nach hat der Kunde das Recht aufgrund solcher Umstände eine negative Bewertung abzugeben.

    Außerdem finde ich es einfach unangebracht, wie manche hier über "Mibi" urteilen (ja, ich kenne seine sonstigen Aktivitäten hier im Forum nicht, ist mir eigentlich auch egal) und meinen er sollte einfach die 140€ bezahlen (allein schon die Aufforderung reicht).
    Ich weiß ja nicht wie es anderen geht, aber ich habe nicht so einfach 140€ für einen Verkäufer (und dessen Anwalt) übrig (RS-Versicherung außer Acht gelassen), der auf einen Mangel eines seiner verkauften Produkte nicht aufmerksam gemacht hat und der versucht eine negative Bewertung des Käufers, die aufgrund dieser Umstände zustande kam, durch einen Anwalt entfernen zu lassen.



    Bitte beachten: Dies spiegelt nur meine persönliche Meinung wider und ich habe nur die ersten zwei Seiten gelesen, weil es danach großteils vom Thema abweicht und es unsachlich wird!
     
    Last edited: May 7, 2009
  17. pussycat

    pussycat Megabyte

    Vielen Dank für die Beurteilung der Sachlage aus deiner Sicht. :danke:
     
  18. theliquid

    theliquid Kbyte

    Bitte!
    Die Überweisungsdaten für die Entrichtung der damit entstandenen Aufwandsentschädigung findest du in deinen privaten Nachrichten.

    ;)
     
  19. Mibi

    Mibi Halbes Megabyte

    Danke dir! Dieses zeigt auch, dass du völlig neutral, ohne Vorurteile mich betreffend, diese Angelegenheit siehst. Weiß auch nicht, warum sich einige hier so aufspielen:confused: Viele vertragen es einfach nicht, wenn ich mich hier und da mal negativ geäußert habe, z.B. über GEZ oder Teleblöd.
    Zu dieser Meinung stehe ich halt, und keiner kann mich davon abbringen!

    Was den Verkäufer bei Ebay betrifft, ist wirklich an Peinlichkeit nicht zu überbieten! Habe die ganze Sachlage gestern nochmal Ebay mitgeteilt, mal sehen wie deren Stellungnahme dazu ist?
     
  20. EBehrmann

    EBehrmann Halbes Gigabyte

    @ theliquid
    Keiner hat gesagt, dass Mibi die 140,- € für den Anwalt zahlen soll.

    @ Mibi, wenn Du Deinem Verkäufer gegenüber ähnlich aufgetreten bist, wie jetzt P.A.C.O. gegenüber, dann kann ich den Verkäufer sogar verstehen.

    Interessant wäre es mal, den Verkäufer dazu zu hören, gebe uns doch einfach mal den Ebay Namen bekannt :).
     
Thread Status:
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