1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Umtausch bei Discountern oder: War ich blöd?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RLietzenmayer, Aug 6, 2004.

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  1. ULeu

    ULeu Byte

    Hier stimme ich mal zu. Nach zwei Versuchen mit DSL-Routern von MM, die beide fehl schlugen (habe als Musiker viel eMule und Kazaa zum LEGALEN!! Projektaustausch am Laufen) konnte ich in beiden Fällen - unterschiedliche Filialen - die Geräte völlig unkompliziert mit der Bemerkung, zum Filesharing taugen sie nicht recht, zurück geben.
     
  2. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Ja, das seh ich ähnlich,

    Bei Notebooks ist im Moment ja die Prüfung der Vollständigkeit noch recht einfach. Interessant wird es, wenn dann auch noch Steckkarten, Modems und ähnliches Gedöns auf Vollständigkeit zu überprüfen ist. Daß sowas im Fall Plus nicht der Fall war, ist schon Leichtsinn des Filialleiters. Wenn demnächst standardisierte Grafikkarten in Notebooks eingebaut werden können, kommt da die nächste Falle.

    Waren standardmäßig 512MB RAM verbaut oder nur 256MB?
    Gabs die große Grafikkarte oder deren kleinen Bruder?
    Wo ist das eingebaute Steckkarten-Modem geblieben?

    Ich könnte mir für den Fall eines solchen "Umtausches" -eine rechtliche Handhabe gegen den Verkäufer, daß er die Kaufsache auch wirklich zurücknehmen muß, gibt es schließlich nicht- auch eine noch längerdauernde Prozedur als durchaus gesetzeskonform vorstellen:

    Käufer gibt gegen Quittung Gerät ab und wartet auf Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto. Wäre das zu lange, wenn nach 3 Wochen immer noch kein Geld da ist?

    MfG Raberti
     
  3. Zeus

    Zeus Halbes Megabyte

    Ich verneige mich vor Dir, Du schlaues Kerlchen. Kannst Du uns Unwissenden wenigstens noch konstefrei verraten, wo es diesen geheimen Ort namens "Service" gibt? Meine Theorie, der ich vor Deinen Gespinsten den Vorzug gebe, lautet dahingehend, daß Verkäufer Kaufleute sind und per definitionem vom Verkaufen leben. Ihnen entgeht der Gewinn bei der Rücknahme. Weshalb als besonderer Wesenszug eines Kaufmanns also Galanterie bei technisch nicht begründeten Rücknahmeverlangen sein sollte - und damit idR kein Gewährleistungsrecht gemäß §§437 ff. BGB tangiert wird -, bleibt im verborgenen.
     
  4. als schlaues Kerlchen kann ich den MediaMarkt in München inder Drygalskyallee empfehlen. Durch diese konstefreie Information entsteht mir keinerlei Vorteil, noch bin ich in irgendeiner Weise mit MediaMarkt verbandelt.

    Orthographiche und syntaktische Annormalien sind als Stielmittel voll beabsichtigt.
     
  5. Magrange

    Magrange Megabyte

    Das ist nicht dein Ernst?
    Oder etwa doch?



    :D
     
  6. Förster

    Förster ROM

    Ja, ich weiß:
    Der Beitrag passt gerade zu meiner Erfahrung mit dem Media Markt:
    Ich hatte dort vor 2 Wochen einen HP Drucker 1350 gekauft, die Verpackung war schon einmal geöffnet und von Media Markt neu verschlossen mit deren Klebeband. Kann ja mal sein und ist soweit ja auch in Ordnung. Zu Hause kam die Überraschung:
    Das Gerät wurde offenbar schon benutzt, oder jemand hat versucht es zu benutzen. Die Druckerpatronen fehlten offenbar, das Bedienfeld war bereits eingeklebt, das Benutzerhandbuch fehlte auch.
    Ich habe den Drucker, wie auf dem großen Merkblatt angegeben installiert, und schloss ihn an das Stromnetz - nichts tat sich.
    Also zurück zum Media Markt zum Umtausch - denkste!!!
    " Sie können einen zweiten Drucker käuflich erwerben, und den später zurückgeben, dieser hier wird zur Reparatur eingeschickt, und den bekommen Sie später wieder" Frechheit, was soll ich mit einem zweiten Drucker?????
    Ich habe ihn also dort gelassen und zu Hause eine recht verärgerte e-mail an den Geschäftsführer geschickt. Ergebnis: kommen Sie bitte und bringen die Rechnung mit, sie bekommen dann eine Gutschrift und können sich einen neuen Drucker aussuchen. Gesagt - getan. Mit dem Schreiben vom Chef in der Hand gings plötzlich wie von allein.

    Es ist also gar nicht so weit hergeholt, daß man gebrauchte Ware vom Umtausch eingepackt bekommt.
     
  7. fawny

    fawny Guest

    Kein Umtauschrecht bei falsch gekaufter Ware

    Muss ein Händler Ware umtauschen, die dem Kunden nicht gefällt? Immer wieder fragen Verbraucher, ob ein Händler einen gerade gekauften Artikel nicht zurücknehmen und das Geld erstatten muss, wenn man ihn kurz nach dem Erwerb wieder zurückbringt. Die Antwort lautet: Nein!

    Vertrag ist Vertrag

    Grundsätzlich gilt die Regel "Vertrag ist Vertrag" und "gekauft ist gekauft". In dem Augenblick des Vertragsschlusses (Bezahlung an der Kasse und Aushändigung der Ware) ist ein für beide Seiten bindender Vertrag zustande gekommen. Der Händler muss die Ware liefern, der Kunde muss den Kaufpreis bezahlen. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für den Kunden dann nicht mehr. Das Gesetz geht davon aus, dass der Kunde sich eben vor dem Vertragsschluss überlegen soll, was er will. Alle seien ja schließlich "mündige Bürger".


    Kein grundsätzliches Rückerstattungs-Recht


    Viele Verbraucher haben hingegen eine andere Vorstellung. Sie glauben, dass man Verträge grundsätzlich rückgängig machen kann. Dieser Irrtum ist verständlich, denn in der Tat gibt es inzwischen viele Ausnahmen von der Grundregel "Vertrag ist Vertrag". Zum Beispiel bei Haustürgeschäften, bei Kredit- und Versicherungsverträgen, bei Fernabsatzverträgen und beim Time Sharing. Dennoch: All dies sind Ausnahmen, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. Sie ändern an der oben beschriebenen Grundregel nichts.


    Rückerstattung geschieht meist aus Kulanz
    Der Irrtum wird auch dadurch aufrecht erhalten, dass manche Händler einer Rücknahme ohne wenn und aber zustimmen und Geld zurückerstatten. Das ist aber Kulanz und "mehr" als das, wozu sie nach dem Gesetz verpflichtet wären. Manche Händler wollen den Artikel nur gegen einen Gutschein zurücknehmen. Das ist wegen der strengeren Rechtslage ebenfalls Kulanz und sogar noch ein Entgegenkommen und somit eigentlich kein Grund, sich über den Händler zu beschweren.


    Vereinbarung eines Rückgaberechts erlaubt



    Doch als Kunde können Sie - vor Vertragsschluss! - durchaus ein Rückgaberecht ausdrücklich vereinbaren und damit von der gesetzlichen Grundregel abweichen. Das ist erlaubt. Es sollte aus Beweisgründen schriftlich geschehen. Lassen Sie auf dem Kassenbon notieren: "Rückgabe gegen Geld binnen 14 Tagen möglich". Dann ist der Händler auch an diese Zusage gebunden. Vermeiden Sie bei solchen Vereinbarungen Wörter wie "Umtausch", denn dann könnte es später heißen, es sei nur Umtausch gegen einen anderen Artikel oder gegen einen Gutschein gemeint.


    Weitgehende Rechte bei mangelhafter Ware
    Übrigens: Ist die Ware mangelhaft, haben Sie sehr weitgehende Rechte nach dem Gesetz - auch ohne Extra-Vereinbarung.

    Quelle
     
  8. pc_buy

    pc_buy Byte

    ...muß wohl auch damit rechnen, dass Kunden diese Werbung
    beim Wort nehmen!!!

    Das haben wohl einige nicht so ganz kapiert:
    Es geht hier überhaupt nicht darum, ob die Händler rechtlich verpflichtet sind das Gerät zurückzunehmen!

    Es geht darum dass diese Händler nach außen hin immer schön großartig "kundenfreundlich" tun, schön Kunden mit Versprechungen anlocken und wenn´s aber wirklich drauf ankommt und man diese Versprechungen mal in der REALITÄT testet (wie es die PC-WELT gemacht hat), dann kommen auf einmal tausend "aber":
    ...aber wir müssen erstmal testen, aber das kostet 80 Euro, aber zwei mal Adresse aufschreiben, aber sie müssen erstmal durch 5 Abteilungen, aber das dauert über eine Stunde.....

    ...davon erfährt der normale Kunde in der schönen buten Werbewelt von Media-Markt NICHTS! Er erfährt nur, wie EINFACH, UNPROBLEMATISCH und KUNDENFREUNDLICH es bei Media-Markt wäre!

    Deshalb bin ich der PC-WELT dankbar für diesen Artikel!!!

    So erfahren alle (potentiellen) Kunden, wie so etwas IN DER REALITÄT (und nicht in den schönen Werbeversprechungen) abläuft!!!



    Für alle die es noch nicht gewußt haben:
    Händler verkaufen Retouren oder Rücknahmen dem nächsten Kunden zum vollen Preis weiter (nicht nur Media-Markt macht das so!).
    Euer Mitleid für den "armen" Media-Markt könnt ihr euch also sparen!

    In diesem Fall wäre das für den nächsten Käufer auch kein Problem: Die Ware war 100% vollständig, nicht beschädigt und in Originalverpackung!
    Wenn jemand IM Media-Markt, einfach seinen PC vor dem Kauf aus der Kiste nimmt, untersucht und ein Testprogramm daruf ablaufen lässt ist das ja auch völlig in Ordnung und erlaubt.
    Wenn man dann den PC doch nicht kaufen will, ist er also in GENAU DEM SELBEN ZUSTAND wie der PC, den die PC-WELT hier zurückgegeben hat!

    Was meint ihr wie oft ihr vermeintliche "NEUWARE" bei irgendeinem Händler gekauft habt, welche vorher aber ein anderer schon mal zurückgegeben hatte?
    Mehr als ihr glaubt, und öfter als man es merkt :D


    Das üble sind aber Händler, die z.B. für Retouren oder Rücknahmen eine Gebühr kassieren oder für eine (angebliche) Nutzung 20% vom Kaufpreis verlangen,
    und dann aber dem nächsten Käufer dieselbe(!) Ware als Neuware zum vollen Preis nochmal verkaufen! :mad:
    Ein sehr beliebtes Mittel bei den Billig-und-Geiz-Händlern im Internet, nebenbei mit dem Verkauf einer Ware gleich mehrfach zu verdienen!

     
  9. Taramul

    Taramul Byte

    ...Hierzu möchte ich anmerken, dass die Formulierung "falsch gekaufte Ware" hier nicht ganz glücklich gewählt ist.
    Falsch gekaufte Ware läuft nämlich auf einen Irrtum hinaus, was laut §119 BGB sehr wohl eine rückwirkende Anfechtung des Kaufvertrages (sprich: Kaufvertrag ungültig, Ware zurück und Geld heraus) begründen kann, sofern nichts dagegen spricht. (z.b. offensichtliche, nicht vom Händler zu verantwortende Schäden an der Ware)

    z.B. Wenn ich mir im Internet ein Buch bestelle, beim Erhalt der Lieferung aber feststelle, dass ich den falschen Artikel angeklickt habe und jetzt ein Buch in Händen halte, das ich schon besitze, kann ich sehr wohl das Buch wieder einsenden und mein Geld verlangen. Obwohl keine Mängel an der Sache selbst vorliegen.

    Dies nur als Ergänzung, um dem Eindruck "Kauf abgeschlossen, jetzt gibt's kein Zurück" vorzubeugen. :)
     
  10. Förster

    Förster ROM

    @ fawny
    Du Schreibst, bei fehlerhafter Ware, hätte man deutlich mehr Rechte. Kannst du das evtl noch erläutern? Würde mich interessieren, weil Media Markt bei meinem HP Drucker erst reagiert hat, nachdem ich mit der Presse gedroht habe.
    Lutz
     
  11. Taramul

    Taramul Byte

    Förster: Der Kunde hat im Fall von vom Händler zu vertretenden Mängeln (d.h. sie sind nicht auf Fehler vom Kunden zurückzuführen) auf alle Fälle das Recht, sein Geld zurückzufordern oder den Umtausch gegen ein neues Gerät zu verlangen. Wobei zu unterstreichen wäre dass wie gesagt der einzige Grund, durch den dieses Recht erlischt, ein von dir verursachter Mangel darstellt. Alle anderen Mängel hat der Händler zu verantworten, selbst wenn nicht er selbst ihn verursacht hat sondern z.B. ein Zulieferer etc. Faustregel, wenn das Ding nicht nur desshalb nicht mehr funktioniert, weil es dir z.B. beim Auspacken auf den Steinboden geknallt ist, kannst du es auf alle Fälle beim Händler umtauschen, gegen Vorlage des Kaufbeleges natürlich (Kassenzettel). Und zu lange warten würde ich damit auch nicht.

    Und abgesehen davon hast du sowieso mindestens ein Jahr Garantie auf das Ding, d.h. wenn nicht klar ist, dass der Schaden am Gerät auf deine Kappe geht, dann gibt's eh keinen Grund für MM die Reparatur zu verweigern. Kostenlos, versteht sich.

    Ich kann jetzt nicht 100% garantieren dass das alles so stimmt aber ungefähr so sieht's aus.
     
  12. ahelmiss

    ahelmiss Byte

    Hallo,

    normalerweise erhalten wir die Testgeräte direkt vom Hersteller, das Umtauschproblem stellt sich normalerweise also nicht. Und ja, wir schicken die Geräte nach dem Test prinzipiell zurück.

    In diesem Fall waren die Hersteller nicht in der Lage, uns rechtzeitig ein Testgerät zu schicken. Deshalb haben wir kurzerhand gekauft, weil uns der Testbericht für Sie wichtig war. Und was lag da näher, einfach mal zu sehen, was bei einem Umtausch passiert? Dieser Text ist nicht als konsequenter Test zu verstehen, sondern als simpler Erfahrungsbericht. Bei einem Test hätten wir alle Kandidaten abgedeckt.

    Zum Zustand der Geräte nach dem Test: Wir haben darauf geachtet, dass er optimal ist - selbst die CDs haben wir nicht aus den Hüllen genommen. Ich persönlich hätte kein Problem mit einem derart getesteten Notebook - schliesslich lief es ja stabil. Und wäre beim Benchmark ein Defekt aufgetreten, häten wir berichtet, was in diesem Fall bei der Reklamation passiert wäre. Die Gefahr, dass jemand aufgrund unseres est ein nicht 100 % funtionierendes Gerät erhält, bestand nie.







     
  13. M8

    M8 Byte

    Also ich würde liebend gern ein Gerät kaufen, welches von der PC-Welt getestet und für "funktionierend" gehalten wird.
    Mehr noch, ich denke, es gibt Menschen, die für einen solchen Test Geld bezahlen würden!!!

    Die schlechten Erfahrungen mit Media Markt kann ich persönlich bestätigen.
    ICH kaufe da keinesfalls mehr ein! Unfreundliche Gschäftsstellenleiter, ewiges Warten auf Ersatz für defekte Ware - Nein Danke!
    Leider ist in Langenfeld kein echter Mitbewerber - da bin ich gezwungen nach Köln zu fahren um dort einzukaufen.

    Media Markt?
    SO blöd bin ich nicht!

     
  14. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    Schon wieder Äpfel mit Birnen verglichen...

    Jaja... "So ungefähr"? Nicht nur so ungefähr, sondern genau so, nur ganz anders...

    Versandhandel: Fernabsatzgesetz. Rückgabe gegen Knete ohne jede Begründung für die Rücksendung, wenn innerhalb von 14 Tagen. Und genau das muß bei Internet-Bestellungen bei einem Händler auch so mitgeteilt werden.

    Kauf im Laden an der nächsten Ecke:
    Gewährleistung von 2 (in Worten: zwei !!) Jahren. Innerhalb der ersten 6 Monate muß Verkäufer mangelfreiheit beweisen.
    Rückgabeverlangen des Käufers ohne jede auf Mängel gestützte Begründung ist solange unbeachtlich, wie der Verkäufer nicht besonders kundenfreundliche Rückgaberegelungen propagiert.

    Zur Frage, inwieweit die Irrtumsregelungen der 119ff BGB durch die Gewährleistungs-Regeln des Kaufrechts verdrängt werden, gibts ganze juristische Bibliotheken... Grundsätzlich: Irrtumsregelungen sind ausgeschlossen. Ist doch auch richtig: Wer -ggf. sogar trotz zutreffender Beratung durch den Verkäufer- was kauft, das er nicht gebrauchen kann, der soll es ggf. weiterverkaufen, aber nicht dem Verkäufer mit dem Mißgriff in den Ohren liegen.

    MfG Raberti
     
  15. Komisch, sowohl in Stralsund als auch in Hameln kann ich nur schwärmen was den MEdia Markt angeht, ob DVD Rekorder oder TV Antenne , keine Probleme bei der Rückgabe ! Gasnz anders beim Promarkt, 25 Stunden Rueckgabe nach Absprache, danach nur Reperatur, keine Rückgabe mehr !
     
  16. Nun bleib mal auf dem Teppich und mach hier nicht auf wichtig , falltest !
    Na klar , burnins, Akkus schockgefrostet , Display Kratztest, was der "normale Zurückgeber" halt auch so macht :aua:
     
  17. Ziploc

    Ziploc Byte

    Habe gleich bei mir in der Nähe einen Media Markt und schon öfters Sachen umgetauscht oder zurückgegeben, bis jetzt gab es nie Probleme.
     
  18. SantoToscano

    SantoToscano Guest

    Ich bin mit der Situation auch sehr unzufrieden. Aber mal ehrlich: Wer ist denn daran Schuld? Wir doch, die Konsumenten. Wir wollen alles immer billiger haben, vergleichen Preise im Internet und werfen den Kaufhäusern vor: Du bei dem Shop im Netz kostet die Festplatte aber nur 100 Euro bla bla bla. Und genau da ist der Punkt: Wie soll man anständige Leute mit einer fundierten Ausbildung finden wenn man nicht in der Lage ist diese Leute entsprechend zu bezahlen?
    Auf der anderen Seite sind Media/Saturn, Pro Markt und Co auch selbst daran schuld. Das ganze "Geiz ist geil" hängt mir so zum Hals raus. Aber anscheinend kommt es den Leuten immer noch mehr darauf an billig einzukaufen. Wie in manch anderen Lebenssituationen ist steht das kurze Glückgefühl über der Vernunft.
     
  19. UKW

    UKW Megabyte

    Nicht Umtausch sondern "Rückgabe"...!

    Im Versandhandel ist das doch auch üblich bzw. gesetzlich geregelt dass du ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben kannst..
     
  20. LouZipher

    LouZipher Guest

    Saturn - "Geiz ist geil" und MM "Ich bin doch nicht blöd", nur um mal 2 Beispiele zu nennen, tuten am lautesten ins Horn und bieten in Sachen Service und Rückgabe die schlechtesten Bilder.
    Die mindestens eine Stunde Rückgabedauer bei MM scheinen Methode zu sein; erst muß man die Serviceabteilung mal finden, denn anscheinend sind die überall gut versteckt oder zumindest umständlich zu erreichen. Dann darf man warten, und hinterher muß man dem Servicemensch fast notariell beglaubigt beweisen, daß man nicht zu blöd war, den Ein-Schalter richtig zu drücken (daß man nur zu blöd war, bei MM zu kaufen, steht auf nem anderen Blatt).
    Zuguterletzt hat man mir noch eine ominöse Benutzungsgebühr abgezogen, obwohl alles am Kauftag in einwandfreiem Zustand zurückgebracht.

    Damit vergällt man sich Kunden; ich werde im MM so schnell nichts mehr kaufen, mein Favorit heisst PRO-MARKT - da stimmt alles: gute Beratung, und im Falle eines Falles ist die Rückgabe MIT Warten innerhalb von 15 Minuten erledigt.
    Und großkotzige Werbung? Außer den normalen Flyern KEINE blöden Kauf-Befehls-Sprüche.

    Fazit für mich: wer am lautesten trötet, hat was anderes zu kaschieren.
     
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