1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

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Umtausch bei Discountern oder: War ich blöd?

Discussion in 'Ihre Meinung zu Artikeln auf pcwelt.de' started by RLietzenmayer, Aug 6, 2004.

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  1. RaBerti1

    RaBerti1 Viertel Gigabyte

    "Umtausch" ist ein seit Jahrzehnten benutzter Begriff. Rückgabe der Ware gegen Rückgabe von Geld ohne weitere Begründung. War ebensolange reine Serviceleistung, auf die es keinen Anspruch gab und auch nicht gibt - Ausnahme Versand, aber das entsprechende Gesetz ist ja mal grad noch in den Kinderschuhen.

    Wenn im Versandhandel allerdings die "Rückgabe"-Möglichkeit gesetzlich vorgeschrieben ist, dann nur deshalb, weil der Kunde die Ware eben nicht vor Vertragsschluß begrabbeln kann. Daraus zu fordern, daß jeder Rückgabe-Wunsch auch im normalen Kaufrecht verankert werden soll, ist eine politische Frage je nach Ausrichtung, aber keine Frage geltenden Rechts.

    Wer unbedingt die "Rückgabe"-Möglichkeit des Versandhandels haben will, der soll eben im Versandhandel kaufen. Ob es dadurch billiger wird, daß der Versand-Verkäufer auch einen gewissen Rücklauf-Prozentsatz und die dadurch anfallenden zusätzlichen Versandkosten mit einkalkulieren muß, ist wieder eine andere Frage.

    MfG Raberti
     
  2. Zitat Media Markt:

    Umtausch ohne Wenn und Aber. Kein Problem. Bei uns bekommen Sie anstandslos Ihr Geld zurück. Sollten Sie sich einmal "verkauft" haben, bringen Sie uns einfach das Gerät in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen mit Kassenbon zurück. Den Rest erledigen wir.

    Die Rechtslage ist also eindeutig, Media Markt verpflichtet sich selbst die Ware zurück zunehmen.
    Eine Stunde ist eine Frechheit, das darf höchstens 5 Minuten dauern !
    Eine Gebühr für die Überprüfung zu verlangen ist absolut unverschämt und würde ich nicht bezahlen, allerdings würde ich auch nicht bei Media Markt einkaufen !

    Die Ware bekomme ich anderswo in aller Regel günstiger und oder besser ausgestattet.
     
  3. Stucki2000

    Stucki2000 Byte

    Die Gebühr war nicht für die Überprüfung, sondern nur für den Fall, das am BS gepfuscht wurde...
     

  4. Kann ich nur bestätigen, genauso lief das bei mir ab und zwar, als ich mich letzten Herbst mit fehlerhafter Philips DVD Rekorder Firmware bzw. noch schlechteren anderen DVD Rekordern rumgeärgert habe gleich mehrmals in einer Woche bzw. 2 mal an einem Tag , da haette ich schon selber kaum noch umgetauscht, aber hier in Stralsund war das kein Problem !
     
  5. Kann ebenfalls nicht über den Umtausch bei Media Markt (zumindest im Elbepark Dresden) meckern. Ich hatte mir den DVD-Brenner NEC-1300A geholt und nach 2 Tagen wegen 'Nicht gefallen' zurückgegeben. Innerhalb von wenigen Minuten waren dann die Unterschriften auf den erwähnten Zetteln wieder drauf und gut.

    Anders meine Erfahrungen bei einem anderen 'Systemhaus' in der gleichen Stadt. Dort habe ich mir zusammen ein Board, Prozesser und Prozessorkühler geholt (Kühlkörper auf deren Empfehlung) und dann habe ich beim Zusammenbau feststellen müssen, dass der Kühlkörper gar nicht zum Retention Module auf dem Board passt. Hätte praktisch mein Board zerstören müssen, um den Kühlkörper aud den Prozessor zu bekommen. War also eine Stunde nach Kauf wieder im Laden und wollte den ganzen Sch*** wieder zurückgeben, ging nicht - gekauft ist gekauft sagt der Mensch mir und läßt mich stehen. Hoffentlich bekommt der Typ bald ALGII...
     
  6. Seby

    Seby Byte

    Im Lindencenter in Berlin-Hohenschönhausen ist der servie auch topp! Mal PC abgegeben wegen defekter CD-ROM und die wurde anstandslos (durch ein besseres) Modell ausgetauscht! War zwar 1999 aber auch danach habe ich so ca. 3-4 mal Ware umgetauscht. Selbst Software haben Sie umgetauscht! Das ist einfach nur Klasse! Mit sonen Fachhändlern habe ich auch schlechte Erfahrung. Aber unabhängig der AGB des Ladens oder Internetsite kann man bei Nichtgefallen innerhalb der ERSTEN 14 TAGEN IMMER UMTAUSCHEN! Ausnahme nur bei Sonderfertigungen! Naja bei Mediamarkt kann ich mir 2 Jahre Zeit lassen *zwinker*
     
  7. Rattiberta

    Rattiberta Halbes Gigabyte

    Hallo thxas3000,

    ein Umtausch ist nach meiner Erfahrung in jeder Media Markt Filiale möglich.

    Wenn Du ganz, ganz, ganz sicher sein willst, vergewissere Dich mit einem kleinen Anruf beim Markt in Deiner Nähe.;)

    MfG Rattiberta
     
  8. Schinken

    Schinken Byte

    :rolleyes:

    Kein Problem! Mit Quittung sind die sogar dazu verpflichtet!
    Gruß Schinken
     
  9. Indako

    Indako Kbyte

    Hallo

    Leider beides Falsch.

    1. Die Rückgabe bei Nichtgefallen, gilt nur für Bestellungen im Versandhandel, nicht beim Kauf im Laden. Im Laden ist dies immer eine Freiwillige Leistung, die vom Händler angeboten werden kann, aber nicht muß.

    2. Der Händler kann einen freiwilligen Umtausch ohne Quittung ausschließen, aber die Quittung alleine zwingt ihn nicht zum Umtausch.

    Obiges gilt nur für den Fall des Umtausches bei Nichtgefallen, bei Mängeln gelten andere Regeln. Da ist noch nicht mal eine Quittung erforderlich, wenn der Händler z.B. am Preisetikett erkennen kann, das es aus seinem Laden ist, und es diesen Artikel vor 6 Monaten noch gar nicht gab.

    Indako
     
  10. mgzs180

    mgzs180 ROM

    Hallo,

    wow, hier gehts ja voll zur Sache...aber gut...

    Ich hätte mal ne andere Frage (evtl. eine für Juristen):

    Habe schon 2 mal bei Discountern was zurück gegeben.
    (Penny, Plus) (Sportgerät & MP3 Player)
    Die Rückgabe war Problemlos und ich bekam zügig den vollen
    Betrag zurück.
    Aber ich würde mal gerne wissen wozu ich meinen Namen, Telnr.,
    und sogar die Adresse angeben muß???
    Das konnte mir der Verkäufer nicht wirklich erklären.
    Der Verkäufer hat nicht die Vollständigkeit des Produktes überprüft,
    bekomm ich dann einen Telefonanruf wenn etwas gefehlt hat???
    Kann es das sein??? Darf das sein???
    Die Vollständigkeit und Qualität sollte doch bei der Rücknahme überprüft werden, oder?

    Vielen Dank für die Antworten
     
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