1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Ich danke allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben. Ich bin weiterhin für euch erreichbar unter tti(bei)pcwelt.de.
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Raubkopierer! - Die Frechheit des neuen Jahrtausends

Discussion in 'Smalltalk' started by Surfy, Nov 9, 2004.

Thread Status:
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  1. KrenKren

    KrenKren ROM

  2. MartyK

    MartyK Byte

  3. Ich will euch mal ne Geschichte erzählen:

    Diese Woche habe ich für einen Kollegen der in Ruhestand ging eine Diashow mit Bildern angefertigt die ich mit dem Song: Time to say good bye musikalisch unterlegen wollte.

    Da ich das Lied nicht hatte habe ich es mir, gesetzestreu wie ich nun mal bin, über Apples i-phone gezogen und dafür 99 cent gelöhnt. Nun hatte ich ne Datei die sich wunderbar anhörte auf dem PC. Noch dazu mit einer Endung und einem Codex den kein einziges meiner Programme auch nur im geringsten verstand. Kurz und gut. Der Download war zu nix zu gebrauchen. Weder zur Wiedergabe auf einem cdplayer noch im Autoradio noch in irgendeinem Film als Hintergrund.

    Soviel zu kostenpflichtigen Musikdownloads.

    Und nun soll mal einer dieser Musikklauparanoiker kommen und sagen ich zeig dich an weil ich mir von einem Freund letztendlich den Titel den ich gekauft habe als MP3 schicken lies um mein Video fertigzustellen.

    Mit freundlichen grüssen

    Franz Deckarm
     
  4. dirk22

    dirk22 Byte

    :jump: Jetzt muss ich mich auch mal melden. Liegt zwar schon etwas zurück aber ich hab soeben den Beitrag vom Friek gelesen. Weltklasse. So schön gelacht hab ich lange nicht... :)

    Zum Thema selbst muss man glaub ich nix mehr sagen.
     
  5. Monteanu

    Monteanu Byte

    @ Franz Deckarm:

    Was war das denn für ein Format?
     
  6. mr.krabs

    mr.krabs ROM

    Sehe ich auch so!

    Zudem beleidigt die Kampagne Privatpersonen und ist überzogen.
    Seit ich als 10jähriger mit meinem Cassettenrecorder Lieder aus dem Fernsehen (damals Disco mit Ilja Richter) oder dem Radio aufgenommen habe und Aufnahmen von Schallplatten mit Freunden getauscht habe bin ich wohl ein Schwerverbrecher.
    Die Lieder die ich mir vor Jahren aus dem Internet geladen habe, hatte ich schon vor vielen, vielen Jahren auf schwarzem Vinyl gepresst bezahlt, später noch mal als CD erworben und jetzt aus zeitgründen mir aus dem Internet auf den PDA geladen. Ein drittes Mal wollte ich nicht zahlen. Neuerscheinungen kaufe ich mir selbstverständlich. Seit einiger Zeit lade ich gar nichts mehr P2P aus dem Internet. Demnächst werde ich die gute alte Methode der Radiomitschnitte wie ich es als Knirps schon gemacht habe aufleben lassen, nur diesmal aus dem Internet und das legal und fast kostenfrei. ;) Es wurde in der PC-Welt schon öfter besprochen.

    Warum also die ganze Aufregung. :rolleyes:

    Don´t worry, be happy
     
  7. Hellraver

    Hellraver Byte

    Was ist das bloss für ein blöder Vergleich? Ich kann diesen dummen und hinterherhinkenden Autovergleich nicht mehr hören. Wenn ein BMW zu teuer ist, dann stiehlt man ihn nicht sondern kopiert ihn oder saugt ihn runter wie die Songs :D Jedenfalls ist ein kopieren oder runterladen eines urheberrechtlich Geschützen Materials in einer Tauschbörse kein Diebstahl. Das würde ja dann heissen, das ich es von dem User stehlen würde, der seine Songs kostenlos zum Download anbietet. Natürlich ist das rechtswidrig aber niemals ein Diebstahl. Ich glaube, du überdenkst dir nochmals deine Aussage. Irgendwie völlig daneben, aber Hauptsache jemanden des Diebstahls bezichtigen. Das tun viele Leute sehr gerne :no:

    @Marian R.

    Dir empfehle ich diesen Artikel mal zu Gemüte ziehen. Ich kann den Threadersteller nur recht geben und vertrete ebenfalls die Meinung dieses Artikels. Somit ist alles von meiner Seite gesagt und finde deinen ersten Beitrag zu diesem Thema einfach incorrect.
     
  8. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Moin,

    wo er Recht hat, hat er Recht: Diebstahl bedeutet, dass der Gegenstand entweder bei dem Eigentümer ODER bei dem Dieb sein kann, z.B. bei einem BMW :). Beim Download verbleibt der "Gegenstand" ja aber beim Eigentümer. Was man aber stiehlt, sind anteilig die Produktionskosten, der Arbeitsaufwand usw. von den Leuten, die das Urheberrecht darauf haben, in Höhe der Alternativkosten, die beim Kauf angefallen wären.

    Manche Leute stellen ja per Index of / ihr Zeug auf einen Server, was google dann brav mit dem richtigen Suchwort anzeigt. War neulich sogar in einem PC-Magazin. Wenn man dort downloadet, wie ist dann die Rechtslage?

    Ich habe (bis jetzt :D) damit nichts am Hut. Den mainstream kann man sich doch viel leichter im (Internet-)Radio mitschneiden. Noch ist das ja legal. Okay, Filme, aber das meiste läuft doch sowieso im Fernsehen.

    Kein Geld für Kino, aber 'ne teure Flatrate, was? ;)

    Gruß,
    Thor :kaffee:
     
  9. stimmt raubkopieren finde ich nicht gut.
     
  10. Hellraver

    Hellraver Byte

    ich auch nicht aber raubkopieren tut gut :D
     
  11. Hellraver

    Hellraver Byte

    Nur das letztere ist richtig. Wenn der Gegenstand beim Eigentümer verbleibt, handelt es sich nicht um Diebstahl. Verbleibt der Gegenstand beim Dieb, dann kann das nicht nur ein Diebstahl sein, sondern ist das ein Diebstahl und das immer. Diebstahl ist nämlich, wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignet. Wikipedia.de lässt grüssen ;)

    Nein, man stiehlt keine Produktionskosten, keinen Arbeitsaufwand...ect. Nein, das hat nichts mit stehlen zu tun. Man darf das nicht falsch formulieren. Man "entzieht" sich allerhöchsten nur von den Produnktionskosten, den Arbeitsaufwand...ect. Stehlen tut man es aber nicht. Und, verboten ist es auch nicht sich den Produktionskosten usw. zu entziehen. Man handelt eigentlich nur rechtswidrig wenn man urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet. Man darf aber nicht vergessen das es in Tauschbörsen kostenlos geschieht, also kein gewerblicher Handel.

    Wie siehts aber bei den Usern aus die nur saugen? Ich wüsste nicht welches Gesetzt dagegen spricht, mir über eine Tauschbörse von jemand anderen etwas zu saugen. Egal ob jetzt urheberechtlich geschützt oder nicht. Es ist ein ganz legaler Download. Was die Benutzung des Musikstückes betrifft wäre wieder eine andere Frage.

    Auch hier wird nichts gestohlen. Man eignet sich nur etwas zu, aber immer noch keine fremde bewegliche Sache wie es das StGB vorsieht. Was aber das zueignen betrifft. Es ist ja nicht verboten sich über einen Server etwas downzuloaden. Es wurden ja keine Sperrmassnahmen durchbrochen bzw. erfolgte kein Hackangriff. Sowas ist ein ganz legaler Download. Wer seinen Server nicht schützt, so das jeder User per "Index of" etwas runterladen kann, ist imho selber schuld. Auf jedenfall handelt man hier ganz gewiss nicht rechtswidrig.

    Gruß

    hellraver
     
  12. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Moin :) ,

    Ooops, ja klar, blöd formuliert von mir. Wollte eigentlich aussagen: beim Diebstahl geht das Eigentum des dann ehemaligen Besitzers unrechtmäßig in den Besitz des Diebs über. Nur einer kann der tatsächliche Besitzer des Gutes sein - beim download mehrere, es sei denn, die Quelle wird mutwillig gelöscht (Theorie).



    Doch, und zwar pro Stück eines Gutes in Höhe der alternativ für den Dieb anfallenden Kosten im Falle eines legalen Erwerbs (darin enthalten anteilig die Kosten für Herstellung, Vertrieb etc. zuzüglich Steuern und Mehrwert für den Produzenten - z.B. für (Re-)Investition). Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ware überhaupt vom Dieb erworben worden wäre, wenn er sie nicht hätte downloaden können. Die juristische Seite ist in dieser Rechnung ohne Belang. Es geht mir nur um den dem Produzenten potentiell entgangenen Gegenwert.


    Danke!

    Thor :kaffee:

    ------------------------
    und noch was gelernt:

    IMHO (engl.) :spitze:
     
  13. Hellraver

    Hellraver Byte

    Dies entspricht auch nicht ganz der Richtigkeit. Es können auch mehrere die tatsächlichen Besitzer eines Gutes sein. Wenn am Gut von den Kosten her mehrere beteiligt sind, dann hat jeder darauf Rechte was damit geschehen soll. Also ist jeder von dem Gut ein Besitzer bzw. ein Teilbesitzer. Alle zusammen ergeben den Gesamtbesitzer ;)

    Beim Download hast du Recht. Es sind deshalb mehrere die tatsächlichen Besitzer, weil sie das dementsprechende Recht dazu haben. Wenn jemand auf seinem Server mehreren etwas zum Donwload anbietet, dann sind die anderen anschliessend auch die tatsächlichen Besitzer. Beziehungsweise haben sie das Recht es zu besitzen wenn es sich z.B um Freeware handelt. Freeware darf verbreitet und frei weiterkopiert werden. Hängt immer vom vergebenen Recht des Urhebers ab. Zu finden ist das ja in den Lizenzbedingungen ;)

    Nein, ein Diebstahl ist es trotzdem nicht. Wie ich schon sagte, das hat nichts mit stehlen zu tun. Du formulierst das falsch! Man "entzieht" sich allerhöchstens nur von den anfallenden Nebenkosten. So könnte man das besser sagen. Aber der Begriff "stehlen" ist hier fehl am Platz. Es müsste also heissen, man "entzieht" sich pro Stück eines Gutes in Höhe der alternativ für den Dieb anfallenden Kosten im Falle eines legalen Erwerbs (darin enthalten anteilig die Kosten für Herstellung, Vertrieb etc. zuzüglich Steuern und Mehrwert für den Produzenten - z.B. für (Re-)Investition). Man entzieht sich nur diesen Kosten. Alles klar?

    Aber stehlen kann man diese Kosten nicht. Stehlen kann man nur eine bewegliche Sache (Gegenstand). Und der Begriff "Kosten" ist kein Gegenstand ;) Du hast es auch im letzten Satz schon richtig angedeutet. Es handelt sich um potentiell entgangene Gegenwerte. Entgehen tut aber nur jemand dann etwas, wenn der andere sich davon entzieht ;)
     
  14. ts_s

    ts_s ROM

    Ich muss Morvan Recht geben.

    Jeder, der sich selber gerne eine (oder auch mehrere) Homepages erstellt (oder auch nur bastelt) und ein paar Bilder selbst erstellen und bearbeiten möchte, braucht Photo Impact oder PhotoShop oder Frontpage etc. etc.

    ABER:

    Warum soll ich für den Heimgebrauch 300, 400, 500 und mehr hart verdiente € ausgeben ?

    Ich mein, sicher ist es schwer auseinanderzuhalten ob jemand ein Programm privat oder gewerblich nutzt. Sei`s drum, als Privatnutzer sollte man auch privat-verträgliche Preise bekommen.

    Und da ich keine 500 € für PhotoImpact ausgebe, besorg ich mir das anderweitig.

    Solange die Preise nicht in angemessener Relation zur Qualität und vor allem der Wirtschaftslage überhaupt liegen, wird das illegale Kopieren und Downloaden weitergehen.

    Warum soll ich eine CD meiner Lieblingsband (etwas ausgefallener) wochenlang in den Läden suchen, wenn ich die Songs innerhalb weniger Minuten auf dem Rechner haben kann ?

    Und das finde ich nicht Bequemlichkeit. Bequemlichkeit ist, wenn ich zu faul wäre, in den Laden zu gehen.


    Gibt es jemanden, der anders denkt ? :D
     
  15. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    :) Bitte verwechsele hier nicht Eigentümer und Besitzer: ein Dieb ist Besitzer einer dinglichen Sache (= hat es zu seiner freien Verfügung; ggf. auch Computerdateien, Musikdaten etc.), die das Eigentum des Vorbesitzers (= eben des Eigentümers, der das Gut nun nicht mehr in seinem Besitz [= zur freien Verfügung] hat). Das ist bei uns so Recht. Was Du meinst, sind Eigentümer, also Menschen mit Eigentumsrechten.

    Beispiel: Der Hauseigentümer hat alle grundlegenden Rechte (und Pflichten) an einem Haus. Bewohnt er es selbst, ist er zugleich der Besitzer, er hat das Haus zu seiner freien Verfügung. Vermietet er es ganz oder teilweise, ist der Mieter (ganz) / sind die Mieter (teilweise) Hausbesitzer - sie bewohnen es eben. Eigentumsrechte haben sie keine.
    Nee, sie müssen für ihr Wohnrecht (= Besitzrecht) Miete zahlen. Der Eigentümer hat hier nur noch eingeschränkte Besitzrechte (z.B. Klage auf Eigenbedarf).

    Diese Grundidee ist ja auch in den Softwarelizenzen enthalten. Klingelts? ;)


    Freeware: Yepp, Eigentümer gewährt unentgeltlich Besitzrechte. Immer her damit! :D


    Ein "Entziehen" gibt es meines Wissens in der Rechtsordnung in diesem Zusammenhang nicht. Klar, man kann sich der Strafverfolgung durch Flucht entziehen, ja! :D
    Ein Besitzer, der keine Eigentumsrechte an einem Gut besitzt, darf dieses als Stück, in Teilen oder Kopie nunmal nicht veräußern. Wer das doch macht, handelt als Hehler. Das gilt meiner Ansicht nach auch für bewußtes Ablegen auf einem Server ("Index of /"), nur kann man das nicht nachweisen. In einer Tauschbörse ist die Absicht eindeutig, auch wenn kein Geldgewinn, aber durch Tauschobjekte geldwerter Gewinn erzielt wird (Tauschobjekte sind ja auch Geld wert).

    :idee: Natürlich kann man keine Kosten stehlen, habe ich aber auch nie gesagt. Man stiehlt den Wert eines Gutes in Höhe des Verkaufswertes des Gutes, den der Eigentümer (hier = Produzent, was eine oder mehrere tatsächliche Personen, also Menschen, sein können) festgelegt hat bzw. der Markt hergibt.

    Darin enthalten die Herstellungskosten+Steuern+Mehrwert für den Eigentümer. Ein Dieb beklaut also den Eigentümer anteilig um das Geld für:
    1.) die Ausgangswaren (inklusive künstlerische
    Kreativität) und die Arbeit zur Herstellung
    (Kosten)
    2.) den Staat (Steuereinnahmen)
    3.) den Mehrwert (Gewinn, u.a. zur
    (Re-)Investition)

    Motto: "Erst habe ich Pech gehabt und dann fehlte auch das Glück!"

    Habe ich alle Klarheiten beseitigen können?

    Beste Grüße,
    :) Thor :kaffee:
     
  16. Jo Black

    Jo Black Guest

    -----------------------------------------------------------
    @Thor Branke

    Beispiel: Der Hauseigentümer hat alle grundlegenden Rechte (und Pflichten) an einem Haus. Bewohnt er es selbst, ist er zugleich der Besitzer, er hat das Haus zu seiner freien Verfügung. Vermietet er es ganz oder teilweise, ist der Mieter (ganz) / sind die Mieter (teilweise) Hausbesitzer - sie bewohnen es eben. Eigentumsrechte haben sie keine.
    Nee, sie müssen für ihr Wohnrecht (= Besitzrecht) Miete zahlen. Der Eigentümer hat hier nur noch eingeschränkte Besitzrechte (z.B. Klage auf Eigenbedarf).

    -----------------------------------------------------------
    Hallo Thor,
    Werde mich ganz kurz fassen
    Da ich selber Hausbesitzer und Vermieter bin, habe ich deine Ausführung nicht verstanden,
    oder hier stimmt was nicht. Das sehe ich nämlich ganz anders.

    Also, die angesprochen Pflichten werde ich ausklammern, die sind eher sekundär.
    Primär, bin ich als Hausbesitzer gleichzeitig, zeitlich uneingeschränkter Eigentümer und Besitzer. Diese Eigentums- und Besitzrechte sind notariell in das Grundbuch eingetragen.
    Ein Mieter hat immer nur ein Nutzungsrecht der angemieteten Räumlichkeiten und der Dauer des Mitvertrages. Er kann rein juristisch niemals Hausbesitzer werden, das ist absolut ausgeschlossen, sondern nur Haus und-/ oder Wohnungsmieter. Durch den Grundbucheintrag und, das ein Haus immer standortgebunden ist, kann es hier auch keine zeitlich vorübergehenden Besitzer geben. Anders bei beweglichen Dingen, hier besteht die Möglichkeit kurzfristig Besitzrechte zu erlangen, ohne das ich Eigentümer bin.

    Jetzt mal zum Thema Eigenbedarf: Bei Vermietung meiner Räumlichkeiten, ganz oder teilweise, bin ich als eingetragener Eigentümer immer noch voll Besitzfähig und das uneingeschränkt. Hier gibt es ganz klar, vom Gesetzgeber definiert, kein wenn und aber.
    Das was du meinst hat was mit dem Mitrecht und nicht mir dem Eigentumsrecht zu tun.
    Ich kann dadurch, keinen Mieter einfach nach Lust und Laune rauswerfen. Falls ich in den von mir vermieteten Räumen wohnen möchte, geht das nur über die ordentlich angemeldeten
    Eigenbedarfsrechte, die mir als Vermieter zu stehen. Hiermit wird also der Mieter gesetzlich geschützt und das ist auch gut so. Hat aber mit Eigentumsrechten erst mal nichts zu tun.
     
  17. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    Vorab mein Wunsch: es geht mir um Begrifflichkeiten und Grundgedanken der Rechtsprechung, daher bitte nicht vom Stöckchen aufs Hölzchen kommen. Ich bin kein Jurist; was ich noch weiß, sind die Überreste einer kaufmännischen Ausbildung. :D



    @ Jo Black


    Moin :) ,

    Du stimmst mir zu, dass Du für die Dauer einer Vermietung (auf Zeit) Dein unmittelbar ausübbares Besitzrecht ( = Verfügungsgewalt) an den Mieter abtrittst?

    Dann ist der Mieter im Falle des ganzen Gebäudes Hausbesitzer, im Falle einer Wohnung Wohnungsbesitzer - in beiden Fällen aber natürlich ohne Eigentumsrechte. Die bleiben selbstverständlich bei Dir. Schau bitte ins BGB.

    Eigenbedarf war nur ein Beispiel an Eigentumsrechten, um wieder in den Besitz der Wohnung zu kommen. Kündigung wäre ein weiteres, um das Besitzrecht zurückzuerlangen - in allen Fällen aber nur durch Kündigung eines Vertrages möglich.

    Das ist es doch: Deine Eigentumsrechte erlauben Dir, nach einer vertraglich festgelegten Zeit auch wieder Besitzrechte zu bekommen im Sinne der unmittelbaren Verfügbarkeit/Nutzbarkeit Deines Hauses (unter staatlich geordneten Auflagen, aber in jedem Fall).

    Ein Mieter hat Dir gegenüber jedenfalls kein Recht, Dir auch nur eines Deiner Eigentumsrechte zu kündigen. Beabsichtigt er, seine Besitzrechte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr auszuüben, dann ist das lediglich die Kündigung des Mietvertrages, nicht jedoch eines Deiner Eigentumsrechte. Er kann aber seine vertraglich festgelegten, von Dir durch Mietzahlung erworbenen Besitzrechte (ebenfalls mit durch den Staat festgelegten Einschränkungen) einfordern.

    Nochmal:

    - Eigentum bedeutet Rechte, die Du ganz oder teilweise, gegen Bezahlung oder ohne, an andere auf Zeit abtreten kannst (Besitzrecht => Vermietung; Produktionsrechte (Patente) => Lizenzen) - oder durch Schenkung bzw. Verkauf vollständig.

    - Besitztum ist die tatsächliche, unmittelbare Verfügungsgewalt über ein Gut (sei es dinglich oder ein Recht), und zwar unabhängig, ob mit oder ohne Eigentumsrechten (im letzteren eben Diebesgut, Hehlerware).

    Hellraver war durch unklare Verwendung der Begriffe auf ein falsches Gleis geraten, mehr wollte ich ihm gar nicht verklickern. ;)

    Wenn Du mir erklärst, wie Du ohne Zustimmung Deiner Mieter, und ohne, dass Gefahr im Verzug ist, in deren Wohnung kommst (Dein Eigentum) und nicht auf Hausfriedensbruch verklagt wirst (Einschränkung der von Dir durch Mietverhältnis auf Zeit veräußerten Besitz- = Nutzungsrechte), gebe ich mich geschlagen. :D

    Du würdest jedenfalls unzulässigerweise ein Besitzrecht beanspruchen, dass Du auf Zeit in diesem Moment nicht mehr besitzt.

    Das Mietrecht stützt sich wie viele Rechtsfelder auf die begriffliche Unterscheidung von Besitz und Eigentum!

    Das Hausbeispiel habe ich deshalb gebracht, weil es besser als das mit dem BMW ist. Bei downloads lassen sich nämlich Besitzrechte auch in Teilen zeitlich abtreten - z.B. in Form von Lizenzen (Software, Musik). Du kannst Dich als Eigentümer ja entscheiden, das Haus als Ganzes zu vermieten oder das Besitzrecht Wohnen in Form von einzelnen Wohnungen in geringem Maße zu reproduzieren, der Vorteil einer Immobilie.

    Eine Masterdatei auf einem Server ist nämlich per definitionem nicht mobil (anders der BMW), sondern reproduzierbar, wenngleich in weit größerem Maße, als es Mietwohnungen sind.


    Dein Einverständnis vorraussetzend schlage ich aber vor: :btt:

    Alles Gute,
    ein :zzz: Thor
     
  18. Jo Black

    Jo Black Guest

    Da wir uns vom eigentlichen Thema entfernen, sollten wir das wirklich beenden.
    Nur du verwechselst hierbei immer noch, die Miet- und Eigentumsrechte.
    Die sind vom Gesetzgeber, ganz klar voneinander getrennt.
    Beim durchlesen, deiner ausführlichen Argumentation, entsteht immer noch der Eindruck eines logischen Zusammenhangs beider Rechte. Dem ist aber nicht so, sondern nur sehr logisch und gut argumentiert von dir aufgebaut. Mit allen Respekt das ist keine Kritik,
    wir sind ja beide keine Juristen.

    Zum Abschluss noch das, ein Recht des betreten vermieteter Räume durch den Vermieter:

    Da hast du ja eine ganze Menge aufgeführt und deshalb wiederhole ich das nicht noch mal.
    Nein, ich darf die Wohnung nicht betreten. Das hat aber was mit dem Schutz und dem Recht des Mieters zu tun – also Mitrecht und nicht mit dem Eigentumsrecht.

    Schlaf gut!!! :D
     
  19. Hellraver

    Hellraver Byte

    Na was denn? Gerade eben sagtest du, du hast nie gesagt das man keine Kosten stehlen kann und anschliessend antwortest du, man stiehlt den Wert eines Gutes. Klarer Widerspruch!

    Den im Wert eines Gutes sind ja Kosten beinhaltet. Also wüde man nach deiner Aussage Kosten stehlen, auch wenn du es nicht direkt gesagt hast. Trotzdem stiehlt man auch nicht den Wert eines Gutes. Die definition "stehlen, Diebstahl" ist hier defintiv fehl am Platz. Man kann und darf nicht sagen das man den Wert eines Gutes stiehlt. Das tut man einfach nicht!

    Ok, du sagtest das es in der Rechtsordnung in diesem Zusammenhang kein "entziehen" gibt. Von mir aus, bin ja auch kein Jurist. Deshalb sagte ich, man könnte sich allerhöchstens und "nur" von den Kosten entziehen. Ein stehlen gibt es in diesem Zusammenhang aber auch nicht. Stehlen müsste man ein Musikstück, welches sich auf ein bewegliches Obejekt befindet, direkt und ohne Einverständnis vom Urheber. Tut man aber nicht, man bekommt nämlich das Musikstück über die Tauschbörse geschenkt. Natürlich liegt auch hier keine Einverständnis des Urhebers vor. Den das verbreiten von urheberrechtlich geschützen Materialien ist verboten. Soweit ist mir das schon klar. Trotzdem stiehlt man nicht den Wert eines Gutes. Man erschleicht sich nur Leistungen die einem nicht zustehen. So könnte man das auch sagen falls dir der Begriff "entziehen" nicht gefällt.

    Was er Recht hat, hat er Recht. Hier handelt es sich dabei um das Mitrecht, hat aber nichts mit Eigentumsrecht, geschweige den Besitzrecht zu tun. Das solltest du lieber "Thor Branke" auseinander halten.
     
  20. Thor Branke

    Thor Branke CD-R 80

    @ hellraver

    Moin Dir, "der Du durch die Hölle tobst!" :) ,

    ich neige ja durchaus dazu, mich gelegentlich "um die Ecke" auszudrücken, statt durch sie hindurch, aber:

    Habe definitiv nie geschrieben, in Holz geritzt oder Graffitis gesprüht, dass man Kosten stehlen kann! :no:

    Aussage 1: einem Dieb entstünden Kosten, wenn er das Produkt, welches er gestohlen hat, legal erworben hätte (Alternativkosten in der einfachsten Form) - beachte bitte den Konjunktiv.

    Aussage 2: Verkaufswert eines Gutes enthält die Kosten für die Herstellung (verschiedenste kaufmännische Posten) + Steuern (Staat) + Mehrwert für den Hersteller (seine Motivation: Gewinn! Profit! Asche hoch drei!!! :D ; seine Notwendigkeit: Reinvestition und Investition :o )

    Zum ersten Satz ja, aber zum zweiten eben nicht! - Die Kosten sind ein Bestandteil des Marktwertes eines Gutes! Ein Dieb bestiehlt den Produzenten doch nicht um diese Kosten, sondern um die Mittel, diese Kosten zu bezahlen! :aua: Giddzzz!

    Ich sagte, dass in der Rechtsordnung kein solcher Begriff in einem legalen Zusammenhang steht! Das Entziehen von Dingen und Rechten hingegen sowie das Erschleichen von Dingen und Rechten, sind laut unserer Rechtsprechung definitiv illegal. Oder gehen Heiratsschwindler neuerdings straffrei aus? Schau mal wieder eine Folge von "Nepper, Schlepper, Bauernfänger". :rolleyes:

    Man erwirbt mit dem Kauf der CD selbige als dingliches Gut zum Eigentum.

    Gleichzeitig erwirbt man das RECHT, die darauf befindliche Musik in LIZENZ (analog für Software) zu verwenden, also abzuspielen. In dieser Lizenz ist enthalten, dies auch in privatem Rahmen zu tun, wenn andere als der Lizenznehmer zuhören können (Partys, Familienfeiern etc.). Letztlich gibt einem der Staat das Recht, zur Sicherung der Lizenzrechte eine begrenzte Zahl von Kopien zu machen. Diese aber allein für einen selbst.

    Was man aber nicht erwirbt, ist das Recht auf Weiterveräußerung der Lizenzrechte, d.h. das unbegrenzte Reproduzieren der Musik zum Veräußern an weitere Personen. Unbenommen bleibt einem das Recht, die CD als sein Eigentum zu veräußern. Dann verliert man aber auch jedes Recht an den Kopien. Entweder man vernichtet Sie oder gibt sie an den Käufer/Beschenkten weiter, der nun neben dem Ding "CD" automatisch die gleichen Lizenzrechte erworben hat, die der ehemalige CD-Eigentümer zuvor seit seinem Kauf der CD inne hatte.

    Auf Internet-Tauschbörsen werden definitiv keine CD's gestohlen, aber Lizenzrechte. Durch Weitergabe an andere wird der Dieb zugleich zum Hehler. Neben einem dinglichen Gut kann man sehr wohl auch Rechte stehlen.

    Was glaubst Du denn, warum es das Patentrecht gibt? Warum geben Industriefirmen große Summen aus, um sich vor Werksspionage zu schützen?

    Noch alltagsnäher - läßt Du Trojaner auf Deinem Rechner zu, die das Recht auf Deine Privatsphäre kompromittieren? Ist es kein Diebstahl, wenn Dir auf diese Weise Deine Homebankingdaten genommen werden? Schon das ist Diebstahl, nicht erst das Abräumen Deines Kontos! :D

    Als Beschenkter einer Tauschbörse bist Du kein Dieb, der Schenkende aber schon, da er unberechtigt Lizenzrechte veräußert. Da aber beim Tausch der Beschenkte zugleich auch zum Schenkenden wird, werden beide zu Dieben - nicht aneinander, sondern am Eigentümer der Lizenzrechte der beiden Tauschobjekte.

    Beispiel - extrem simpel, aber griffig: wenn Peugot und Fiat auf einer Tauschbörse nur für sie selbst gültige Lizenzen von BMW und Mercedes tauschen, ob das wohl kein Diebstahl ist? Peugeot darf BMW-Lizenzen nutzen, Fiat die von Mercedes, aber beim Erwerb der Lizenzen war vertraglich festgelegt worden, dass keine der beiden Lizenzen an jeweils Dritte weitergegeben werden dürfen. Geschieht das doch, ist die jeweilige Weitergabe ein Diebstahl an den Eigentumsrechten der Lizenzgeber.

    Das gilt genauso in der Software- und der Musikbranche, sowohl untereinander bis hinab zum einzelnen Kunden als Lizenznehmer.

    @ Jo Black

    Okay, mein Machwerk mag an Details hapern, entscheidend ist aber die unterschiedliche Herangehensweise: Du näherst Dich dem Thema von Seiten der bestehenden Rechtsfelder her (Mietrecht, Eigentumsrecht), also dem Paragraphen-Dschungel.

    Wie ich in der Kopfzeile schrieb, geht es mir um die den einzelnen Rechtsfeldern zugrunde liegenden Grundgedanken der Rechtssprechung und deren Vokabular. Diese wollte ich mit einigen, ganz sicher und bewußt alltagsfremden, weil sehr vereinfachten, Beispielen verdeutlichen.

    Was ich beschrieb, war nicht mehr als der "Rohteig", der selbstverständlich noch mit einer Vielzahl von Paragraphen (zwecks Durchführbarkeit, schließen von Schlupflöchern usw.) "gewürzt" und in "Portionen" gepackt werden musste.


    @ beide

    Und nachdem wir uns nun hier die Finger wund getippt haben, schlage ich vor:

    Schluss mit :vader:!
    Lasst uns einen :saufen:!


    Alles Gute,
    Thor

    Seit mir nicht böse, aber für mich ist das Thema :rip: .




    Ach ja: habe versucht, die Tippfehler vollständig auszumerzen. Wenn doch noch jemand einen findet - geschenkt.
     
Thread Status:
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